Plädoyer des Verteidigers gleicht einer Predigt auf Freispruch: Video „Gott hasst Menschen“ ist jedoch nicht durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt
Bei erneuter Abwesenheit von „Bruder Andi“ hat die Pforzheimer Einzelrichterin Kräßig den angeklagten Hassprediger der Baptistensekte „Zuverlässiges Wort“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Inaugenschein genommene Video mit der Predigt richtet sich in seiner Gesamtheit(Kontext) nicht nur gegen alle Homosexuellen & Pädosexuellen, sondern auch gegen alle Menschen, die nicht der Gesinnung dieser Baptistensekte folgen wollen. Der Verteidiger erklärt in einem rund einstündigen Plädoyer die Verwerfungslehre Gottes: Einmal in der Hölle, immer in der Hölle. Gott schickt Menschen in die Hölle, um sie zu verbrennen. Der Staat müsse eigentlich die Homosexuellen töten lassen. Forderungen nach der Todesstrafe seinen legal und durch das Grundgesetz gedeckt. Die Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder & für homosexuelles Verhalten sei durch das BVerfG erlaubt. In langen Monologen zitiert der Verteidiger aus der Bibel und macht sich diese Textstellen zueigen. Das gesamte Plädoyer des Rechtsanwaltes besteht in großen Teilen aus einer Predigt dieser Baptistensekte. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30Euro(= 3.900Euro). Zuvor hatte er eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Amtsrichterin verurteilte „Bruder Andi“ zu erhöhten 150 Tagessätzes zu je 40Euro(= 6.000Euro). Dies entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Monaten, wenn diese Geldstrafe nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Der Verteidiger gab keine Erklärung darüber ab, ob sein Mandant in die Berufung zum Landgericht(alternativ Sprung-Revision beim Oberlandesgericht) gehen will. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Hauptverhandlung fand nach sage und schreibe fünf Stunden(13 – 18 Uhr) ein Ende. Das Video mit der Predigt & das Plädoyer des Verteidigers war von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten…
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