Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft
Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….
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