Posts Tagged With 'sexueller Missbrauch'

August 21, 2024

Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

Die Kriterien sollen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden: Antragsteller kommen aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999

Erstmals ist eine Kommune der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus(SPD) gefolgt und hat 35 Millionen Euro für mutmaßliche Missbrauchsopfer aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999 bereitgestellt. Die Stadt München verzeichnet bereits 165 Antragsteller/Innen und es wurden bereits 4,3 Millionen Euro Steuergelder als Soforthilfe ausgezahlt. Nach Adam Riese erhält jeder der 250 Betroffenen von den 35 Millionen Euro einen durchschnittlichen Anerkennungsbetrag von 140.000 Euro. Ein solch hoher Betrag kann nur als Abzocke bezeichnet werden, zumal aufgrund der Verjährungsfrist kein rechtlicher Anspruch mehr besteht. Rechnet man diese Einzelbeträge auf alle Städte & Gemeinden im gesamten Bundesgebiet hoch, dann müssten Milliarden von Euros an Steuergeldern ausgezahlt werden. Ein Widerstand gegen diese Art von Verschwendung von Steuergeldern ist nicht in Sicht. Die politische Lobby der Aufarbeitungskommissionen mit ihren Missbrauchsopfern hat sich in allen Parteien etabliert und es gibt keine Kritik. Der weitere Skandal besteht darin, dass die Kriterien für die Anerkennung als Missbrauchsopfer nicht öffentlich bekannt werden sollen. Im Klartext bedeutet diese Handhabung, dass die Öffentlichkeit keine Kenntnis darüber erhält, wer dieses Geld beanspruchen kann. Die Fälle der Antragsteller/Innen liegen zwischen 25 bis zu 80 Jahre zurück. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass nach so vielen Jahren ein sexueller Missbrauch in der Kindheit nachgewiesen werden kann. Allein die Angaben der Betroffenen reichen aus, um in den Genuß dieses Geldsegens zu kommen. Dem Missbrauch solcher Kriterien ist Tor & Tür geöffnet worden. Andererseits können aber auch die Betroffenen Anträge stellen, die in der Kindheit einvernehmliche Sexualität mit Erwachsenen(Pädosexuellen) erlebt haben. Denn diese Einvernehmlichkeit gibt es nach Ansicht aller Beteiligten bekanntlich nicht. Solche Anerkennungszahlungen für nicht real erlittene Gewaltaten könnten dann in politischen Aktivismus eingebracht werden…

August 20, 2024

Kriminalität „Kinderschutz“: Freiburger Polizei ermittelt gegen „Kinderschutz-Dozentin Elmicaella“ wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kriminalität "Kinderschutz": Freiburger Polizei ermittelt gegen "Kinderschutz-Dozentin Elmicaella" wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten

Ali Osman deckt LÜGEN von sexuellem Kindesmissbrauch an einer Freiburger Kita auf: Recherchen beweisen, dass es niemals einen sexuellen Missbrauch von Kindern gegeben hat

Gegen die kriminelle „Kinderschutz-Dozentin Elmicaella“ & Konsorten laufen aufgrund von Strafanzeigen der Stadt Freiburg Ermittlungsverfahren wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten. Auch der investigative Journalist Ali Osman hat in diesem Fall der LÜGEN gegen eine Kita in Freiburg recherchiert und präsentiert auf seinem YouTube-Kanal seine Beweise. Demnach gab es zu keinem Zeitpunkt sexuellen Missbrauch an Kindern in der Kita, denn die Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die strafrechtlich Verfolgte „Elmicaella“ gibt sich tatsächlich als „Kinderschutz-Dozentin“ aus und missbraucht damit das ehrliche Anliegen echter Kinderschützer auf schändliche Art & Weise. K13online verurteilt diese „Dozentin“ für ihre LÜGEN gegen die Kita-Leitung & den Erziehern/Innen auf das Schärfste. Laut Osman-Video ist diese „Elmicaella“ ins Ausland abgewandert und hat demnach in Deutschland keine ladungsfähige Anschrift mehr. Damit hat SIE sich jedoch nur scheinbar einer Strafverfolgung entzogen, denn als deutsche Staatsangehörige wird SIE auch im Ausland verfolgt werden. Bei ihrer nächsten Einreise nach Deutschland dürfte wohl ein Haftbefehl vorliegen. Die Recherchen von Ali Osman haben u.a. auch ergeben, dass gegen ihren Partner bereits ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Die Badische Zeitung und weitere Mainstream-Medien haben zwar über diesen Fall mehrfach berichtet, aber eine aktuelle Berichterstattung steht noch aus. Wir rufen deshalb zu Folge-Artikel & TV-Reportagen auf. Einige der Tatmittel in den sozialen Medien wurden inzwischen gesperrt. Damit ist für die Journalisten/Innen der Weg frei für die namentliche Nennung der strafrechtlich verfolgten Elmicaella…

August 08, 2024

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.