Posts Tagged With 'sexueller Missbrauch'

November 04, 2024

Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alle sind sich einig und wollen noch mehr: „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine ganze Reihe von Sachverständigen zur Anhörung eingeladen. Alle waren sich über den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einig und forderten noch mehr Kinderschutz. Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Nach Abschluss der weiteren Beratungen im Ausschuss wird der finale Gesetzentwurf in 2./3. Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine große Mehrheit bei der Abstimmung ist gesichert. Kritische Stimmen dagegen gibt es nicht. Auch im Bundesrat sind die Mehrheiten vorhanden. Offen ist lediglich die Frage, wann das Gesetz in Kraft treten wird….

Oktober 11, 2024

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“ 

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Stelle der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus soll dauerhaft gesetzlich verankert werden. Nahezu alles gibt es bereits seit vielen Jahren. Neu ist lediglich die Berichtspflicht an den Bundestag und die Einrichtung eines Forschungszentrums, wobei die Ergebnisse abgewartet werden müssen. Wenn die deutsche Pädophilenszene glauben sollte, dass es nicht noch schlimmer kommen kann, wie es ohnehin schon ist, dann sollte man sich die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt anhören. Er spricht von pädokriminellen Netzwerken bei den früheren GRÜNEN und perversen Ideen des damals renommierten Prof. Dr. Helmut Kentler. Alles wurde bereits mehrfach aufgearbeitet. Die angebliche Frühsexualisierung von Kindern wurde widerlegt. Die AfD-Rede von Reichardt enthält rechtsextremistische Propaganda-Lügen, die bereits von der faschistischen AfD-Wählerschaft & von radikalen „Kinderschützern/Innen“ verinnerlicht wurde. Die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilte dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt zwar einen Ordnungsruf, der in der Regel mit einem Ordnungsgeld verbunden ist. „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg“ sei eine Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes. K13online begrüßt zwar den Ordnungsruf gegen den AfD-Reichardt, aber hält diesen für völlig unzureichend. Die anderen Redner/Innen der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP, Gruppe LINKE und insbesondere der GRÜNEN hätten diese neonazistische Rede viel deutlicher verurteilen müssen. Darüber hinaus wurde dieser rechtsextreme AfD-Skandal im Bundestag von den Mainstream-Medien vollkommen ignoriert. Das Feindbild „Pedo“ kann sich auch deshalb weiterhin verbreiten und gesellschaftlich etablieren. Im Nazi-Deutschland gab es bei den Homosexuellen den Rosa-Winkel. Im heutigen Anti-Pädophilien-Zeitgeist wurde daraus der Pedo-Winkel…

Oktober 08, 2024

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt

Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

August 23, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

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K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung am 3. September um 13 Uhr: Waren die zwei Musikschülerinnen des Musikpädagogen 13 oder schon 14 Jahre alt?

Der 3. Verhandlungstag gegen einen Musikpädagogen, der vor 21 Jahren mit einem Mädchen eine sexuelle Liebesbeziehung mit Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, endete schon nach 15 Minuten. Vor 12 Jahren soll es zu intimen Berührungen mit einem anderen Mädchen gekommen sein, was von Ihm vehement bestritten wird. Amtsrichterin Grauß befragte den Angeklagten lediglich nach seinen persönlichen Verhältnissen: Der 60-Jährige hat Abitur und ein Musikstudium absolviert. Auch ist er selbständig als Musiklehrer tätig. In mehreren Vereinen arbeitet er ehrenamtlich. Er war zwei Mal verheiratet und hat aus einer Ehe zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren, die Ihn an Wochenenden besuchen. Kurzum: Der Musikpädagoge ist ein angesehener Bürger und hat keine Vorstrafen. Der verteidigende Rechtsanwalt Bastian Meyer hatte sich durch die Kollegin Leonie Beyer vertreten lassen. Auch der ursprüngliche Staatsanwalt schicke seine Kollegin. Im kleinen Gerichtssaal 311 war auch eine Nebenklägerin & Nebenklägervertreter anwesend. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte am 1. August 2024 berichtet, dass der Prozess vor dem Landgericht stattfindet. Diese falsche Information hatte K13online übernommen. Die Verhandlung findet jedoch vor dem Amtsgericht Pforzheim statt. Damit verliert der angeklagte Sachverhalt hinsichtlich eines möglichen Strafmaßes erheblich an juristischer Bedeutung. Denn Amtsgerichte können nur Freiheitsstrafen unter vier Jahren verhängen. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 3. September um 13 Uhr festgesetzt. K13online wird erneut darüber berichten…

August 21, 2024

Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

Die Kriterien sollen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden: Antragsteller kommen aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999

Erstmals ist eine Kommune der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus(SPD) gefolgt und hat 35 Millionen Euro für mutmaßliche Missbrauchsopfer aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999 bereitgestellt. Die Stadt München verzeichnet bereits 165 Antragsteller/Innen und es wurden bereits 4,3 Millionen Euro Steuergelder als Soforthilfe ausgezahlt. Nach Adam Riese erhält jeder der 250 Betroffenen von den 35 Millionen Euro einen durchschnittlichen Anerkennungsbetrag von 140.000 Euro. Ein solch hoher Betrag kann nur als Abzocke bezeichnet werden, zumal aufgrund der Verjährungsfrist kein rechtlicher Anspruch mehr besteht. Rechnet man diese Einzelbeträge auf alle Städte & Gemeinden im gesamten Bundesgebiet hoch, dann müssten Milliarden von Euros an Steuergeldern ausgezahlt werden. Ein Widerstand gegen diese Art von Verschwendung von Steuergeldern ist nicht in Sicht. Die politische Lobby der Aufarbeitungskommissionen mit ihren Missbrauchsopfern hat sich in allen Parteien etabliert und es gibt keine Kritik. Der weitere Skandal besteht darin, dass die Kriterien für die Anerkennung als Missbrauchsopfer nicht öffentlich bekannt werden sollen. Im Klartext bedeutet diese Handhabung, dass die Öffentlichkeit keine Kenntnis darüber erhält, wer dieses Geld beanspruchen kann. Die Fälle der Antragsteller/Innen liegen zwischen 25 bis zu 80 Jahre zurück. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass nach so vielen Jahren ein sexueller Missbrauch in der Kindheit nachgewiesen werden kann. Allein die Angaben der Betroffenen reichen aus, um in den Genuß dieses Geldsegens zu kommen. Dem Missbrauch solcher Kriterien ist Tor & Tür geöffnet worden. Andererseits können aber auch die Betroffenen Anträge stellen, die in der Kindheit einvernehmliche Sexualität mit Erwachsenen(Pädosexuellen) erlebt haben. Denn diese Einvernehmlichkeit gibt es nach Ansicht aller Beteiligten bekanntlich nicht. Solche Anerkennungszahlungen für nicht real erlittene Gewaltaten könnten dann in politischen Aktivismus eingebracht werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.