Alle sind sich einig und wollen noch mehr: „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine ganze Reihe von Sachverständigen zur Anhörung eingeladen. Alle waren sich über den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einig und forderten noch mehr Kinderschutz. Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Nach Abschluss der weiteren Beratungen im Ausschuss wird der finale Gesetzentwurf in 2./3. Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine große Mehrheit bei der Abstimmung ist gesichert. Kritische Stimmen dagegen gibt es nicht. Auch im Bundesrat sind die Mehrheiten vorhanden. Offen ist lediglich die Frage, wann das Gesetz in Kraft treten wird….
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