Posts Tagged With 'Sexualstrafrecht'

Juni 27, 2024

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden”

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden” bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU “Täter” ohne “Opfer” muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  

Juni 14, 2024

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….

Juni 08, 2024

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 – TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

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Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 - TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Bundespräsident vor der Unterzeichnung des neuen Kinderporno § 184b StGB: Das Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni 2024 den reformierten Kinderporno § 184b StGB passieren lassen. Die Tagesordnung wurde heute veröffentlicht. TOP 1: 228/24 – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Die seit knapp drei Jahren angewandte Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe(Verbrechen) wird zum Vergehen auf sechs Monate bzw. drei Monate gesenkt. Damit sich wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung möglich. Unabhängig davon laufen die Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiter. K13online wird erneut beim BVerfG über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen und in News berichten. Nach dem Bundesrat wird das neue Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dieser Termin steht noch nicht fest. Ebenso wurde die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht bekannt. Der neue § 184b StGB tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Das verfassungswidrige Gesetz jährt sich am 1. Juli 2024 zum 3. Mal. Sind die neuen Mindeststrafen in Kraft getreten, dann können alle bisher ausgesetzen Gerichtverfahren fortgesetzt werden. K13online wird auch bei all den Amtsgerichten über diese aktuellen Verfahren anfragen, die dem BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit vorgelegt wurden….

Mai 17, 2024

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….

April 30, 2024

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Verfasst von: Dieter Gieseking 24 Kommentare
Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Liebe Besucher/innen!

Hier entsteht die neue Internetpräsenz(Weblog) von K13online.

In diesem Ersten Blogeintrag finden Sie auch die Hintergründe und aktuelle Verfahren gegen unseren Ex-Webhoster GoDaddy. In den Kommentaren können Sie ihre Meinungen äußern, die jedoch vor der Freischaltung von uns geprüft werden. Am 15. Mai 2024 wurden die altbekannten Webseiten in einem neuen Online-Archiv(4/2003 – 8/2019) ins Internet gestellt. Den Besuchern/Innen des neuen K13online-Weblogs möchten wir deshalb sehr empfehlen, dieses Online-Archiv zu besuchen. Dort können Sie zum gesamten Themenkomplex recherchieren und sich allumfassend informieren….

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.