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August 10, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.