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Juli 29, 2024

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

K13online gegen das Vergessen & für pädophile Identität in Artikel 3 Grundgesetz: Thorsten Frei war in der GroKo Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos)

Thorsten Frei war in der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) rechtspolitischer Sprecher & Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos), die hinsichtlich der Mindeststrafe wieder rückgängig gemacht wurde. K13online spricht sich deutlich gegen das Vergessen aus und fordert weiterhin in einer Petition, dass auch die sexuelle Identität der Pädophilie in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen wird. Neben LGBTI+ muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen vor Diskriminierung geschützt werden. Ein solches Diskriminierungsverbot ist unabhängig von der geltenden Gesetzeslage in § 176 ff. StGB notwendig. Die Pädophilie ist eine sexuelle Identität/Orientierung/Neigung und nicht das Gleiche wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Bei der Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität ins GG, einschließlich der Pädophilen, ist eine Reform im Sexualstrafrecht nicht erforderlich. Die K13online Petition beinhaltet genau diese Forderungen und wird deshalb, neben anderen Petitionen, als Einzelpetition behandelt. Eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag erwarten wir nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst 2024. Für eine Annahme dieser Petition ist im Petitionsausschuss keine 2/3 Mehrheit notwendig, sondern es reicht eine einfache Mehrheit der Ampel-Bundesregierung aus. Der Bundestag würde unsere Petition dann zur weiteren parlamentarischen Debatte in den Rechtsausschuss überweisen. Eine 2/3 Mehrheit ist erst dann erforderlich, wenn eine Grundgesetzänderung im Bundestag & Bundesrat zur Abstimmung ansteht. Mehrere Landesregierungen mit CDU-Beteiligung haben bereits Zustimmung signalisiert. Die CDU-Bundestagsfraktion verweigert sich jedoch weiterhin. Thorsten Frei ist in der Opposition zum parlamentarischen Geschäftsführer aufgestiegen. In der letzten Legislaturperiode war er die treibende Kraft bei der Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB. Jetzt stellt er sich gegen die Grundgesetzänderung.und blockiert damit den Diskriminierungsschutz aller sexuellen Identitäten/Minderheiten. Das politische Motto kann deshalb nur lauten: #Nie wieder CDU mit Thorsten Frei…

Juli 17, 2024

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach „wegen seines Geschlechtes“ soll das Grundgesetz um die fünf Worte „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.