Posts Tagged With 'Petition'

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

November 02, 2024

dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
dpa-factchecking: K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz erreicht Deutsche Presseagentur(dpa)

Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei

Die Deutsche Presseagentur – dpa factchecking – hat nach dem Korrectiv-Faktencheck nun auch die K13online Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgegriffen. Der Artikelinhalt ist zwar sachlich richtig dargestellt – Gegenstand der Behauptung ist eine Petition aus der Bevölkerung -, jedoch wird der Petent namentlich nicht erwähnt. Bei den Falschdarstellungen im Internet hat es aber eine sehr wichtige Rolle gespielt, dass der Petent Dieter Gieseking Inhaber des Weblogs K13online ist, der als freier Journalist über die Themen der Pädophilie berichtet. Der Petent ist zwar Teil der Bevölkerung, aber gehört der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen an. Wäre der Petent ein Teil der Bevölkerung im Mainstream, dann hätte diese Petition wohl wenig Beachtung gefunden. Insgesamt will der Artikel bei dpa-factchecking verdeutlichen, dass der Kindesmissbrauch strafbar bleibt. Richtig ist zwar, dass in der Petition keine Forderungen nach Legalisierungen aufgestellt wurden, jedoch positioniert sich dpa deutlich im politischen Sinne der Bundesregierung. Damit stellt dpa nicht die Petition in der Vordergrund, sondern verteidigt den medialen und politischen Mainstream. Die Deutsche Presseagentur ist der journalistische Mainstream und verbreitet bundesweite Nachrichten an alle Mainstream-Medien. Dabei werden Nachrichten, Ereignisse und Positionen von Pädophilie-Aktivisten völlig ignoriert. Von einer objektiven und neutralen Berichterstattung kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Viele der Mainstream-Medien beteiligen sich aktiv an Desinformationen zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität. Nicht selten muss sogar von Lügenpresse gesprochen werden. Die Mainstream-Medien sind die sogenannte 4. Macht im Staat und tragen maßgeblich zum Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft/Bevölkerung bei. Dieser medialen Übermacht versucht K13online mit seinen bescheidenen Möglichkeiten entgegen zu wirken. In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch auf mediale Anerkennung & Akzeptanz. Auch die Deutsche Presseagentur wird deshalb aufgefordert, diesem Anspruch gerecht zu werden…

Oktober 26, 2024

Die Wahrheit über FakeNews & Lügen: CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft – FAKTENCHECK

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Die Wahrheit über FakeNews & Lügen: CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft - FAKTENCHECK

K13online Petitionen Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG): CORRECTIV deckt Falschdarstellungen von „anonymousnews & Tichys Einblick“ & weiteren Personen/Stellen auf

Die FAKTENCHECK-Redaktion von CORRECTIV hat zu den zahlreichen FakeNews & Lügen im Internet über die beiden Petitionen von K13online „Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“ einen wahrheitsgemäßen Artikel veröffentlicht. Die dortige Journalistin Paulina Thom hatte u.a. auch bei uns angefragt und ausführliche Antworten erhalten. Damit sind die LÜGEN & die FakeNews zwar (noch) nicht völlig aus der Welt geschafft, aber die Wahrheit gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Erneut werden wir die betroffenen Lügen-Medien als Geschädigte abmahnen und zu Richtigstellungen auffordern. Die Falschmeldungen haben im Prinzip genau das Gegenteil erreicht, was deren Zielsetzung war. Die Petitionen und das Projekt K13online hat einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht. Über die lobenswerten Zielsetzungen von CORRECTIV zitieren wir: „Für einen faktenbasierten Diskurs​​​​ – Fakten sind die Grundlage informierter Entscheidungen in unserer Demokratie. Gezielte Desinformation, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten sorgen für Hass und Respektlosigkeit in öffentlichen Debatten. Wir wollen dem mit Fakten entgegenwirken und so gegen die Spaltung unserer Gesellschaft vorgehen. Mit einer eigenständigen Faktencheck-Redaktion setzen wir uns gegen Falschinformationen ein, decken Halbwahrheiten und Gerüchte auf und bieten Kontext an. Zum Artikel bei FAKTENCHECK gelanden sie mit einem Klick auf weiterlesen und über einen Link…

Oktober 15, 2024

Lügen haben kurze Beine: Freie Presse + Mimikama decken FakeNews & Lügen auf

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Lügen haben kurze Beine: Freie Presse + Mimikama decken FakeNews & Lügen auf

Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher(Galileo Galilei)

Im Internet werden weiterhin FakeNews & Lügen verbreitet, die nun auch von der Freien Presse und mit einem Update bei Mimikama aufgedeckt werden. Dabei geht es u.a. auch um die inzwischen abgeschlossenen Petitionsverfahren Kinderrechte & Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG). Zitate: Warum veröffentlichen solche Seiten solche Artikel? Plattformen wie anonymousnews.org zielen darauf ab, Unruhe zu stiften und Spaltung zu fördern. Mit verzerrten oder falschen Informationen sprechen sie gezielt Menschen an, die empfänglich für extreme und populistische Ansichten sind. Diese Artikel spielen bewusst mit Ängsten und Wut, um Misstrauen gegenüber etablierten Medien und Institutionen zu säen und ihre ideologische Agenda voranzutreiben. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Plattformen, die ebenso agieren. Eine kleine Auswahl finden Sie in diesem News. Wir zitieren Galileo Galilei: „Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher.“ Bei den Dummköpfen fehlt uns vielleicht schlicht die rechtliche Grundlage, um dagegen strafrechtlich & zivilrechtlich vorzugehen, weil man niemanden verbieten kann, ein Dummkopf zu sein. Wer die Wahrheit aber kennt und vorsätzlich Lügen verbreitet, ist ein Verbrecher. In der Regel erhalten die rechtlich Verantwortlichen zunächst eine außergerichtliche Abmahnung mit der Aufforderung, die Falschdarstellungen und/oder die falschen Tatsachenbehauptungen richtigzustellen. Nach ergebnislosen Ablauf einer gesetzten Frist erstatten wir in gravierenden Fällen Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich werden Schadenersatzforderungen eingeleitet. Liegt keine ladungsfähige Anschrift vor, weil kein Impressum vorhanden ist, wird Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. K13online wird keine FakeNews & Lügen dulden, die eine strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Relevanz haben. Handelt es sich um ein Mainstream-Medium, dann wird Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Wir erwarten von jedem Medium des Mainstreams die Beachtung des Pressekodex…

Oktober 14, 2024

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

K13online hat die externe Petition zu FSK 16/18 mitgezeichnet: Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde einschließt

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hat ein externer Petent zur Reformierung des § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) aufgerufen: Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können. K13online hat diese Petition mitgezeichnet und ruft zur Mitzeichnung auf. Der Petent beschränkt sich bei seinen Forderungen der Begleitperson allerdings auf die Eltern. Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde bei Kinobesuchen einschließt. Dazu bedarf es auch einer Erweiterung der Begleit- und Bezugspersonen bei FSK 12. Bei einer entsprechenden Erweiterung im § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) wird es auch Pädophilen/Pädosexuellen möglich sein, gemeinsam mit ihren Boyfriends/Girlfriends in Kino-Spielfilme zu gehen. Der Gesetzgeber verhindert eine solche Freizeitgestaltung bei Kinobesuchen, aber wird beim Heimkino die FSK ohnehin nicht prüfen können. Ein gemeinsames Kino-Erlebnis wird den Jungen & Mädchen durch den § 11 JuSchG vorenthalten. Das JuSchG muss deshalb der alltäglichen Lebensrealität angepasst und reformiert werden. Im Petitionsforum besteht die Möglichkeit von Diskussionen. Auch bei K13online können Sie Kommentare posten. Leider endet die Mitzeichnungsfrist bereits mit Ablauf des 16. Oktober. Im Anschluss gelangt die Eingabe in den Petitionsausschuss, wird dort beraten und über die Beschlussempfehlung im Bundestag abgestimmt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir über das Ergebnis dieses Petitionsverfahrens berichten…

Oktober 07, 2024

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.