Posts Tagged With 'Pädosexualität'

Juli 03, 2024

Von primitiv bis lustig: Märchenonkel Ali Osman erklärt im YouTube-Video pädophile Projekte, Webseiten und Internetforen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Von primitiv bis lustig: Märchenonkel Ali Osman erklärt im YouTube-Video pädophile Projekte, Webseiten und Internetforen

Kostenlose “Anti-Werbung”: Arbeitsgemeinschaft Pädophilie Düsseldorf(AGPD) & Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) & Deutsches Jungsforum(JuFo) & Deutsches Girlloverforum(GLF) & Rosa Archiv & K13online

In einem YouTube-Video erklärt ein Ali Osman(Yildiray Kaymaz) auf ziemlich primitive und lustige Art & Weise Internetprojekte, die sich u.a. auch mit dem Thema der Pädophilie beschäftigen: Arbeitsgemeinschaft Pädophilie Düsseldorf(AGPD) & Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) & Deutsches Jungsforum(JuFo) & Deutsches Girlloverforum(GLF) & Rosa Archiv & K13online. Auf die konkreten Inhalte der Webseiten, Weblogs und Foren geht er zwar mit keinem Wort ein, aber irgendwie müsse alles mit Pädophilen zu tun haben. So lautet der Titel seines Videos dann auch: “Die Täter sind mitten uns uns – wenn es passiert, ist es zu Spät –  aufpassen, vorbeugen, handeln”. Der Märchenonkel Ali Osman kommt bei seinen Erzählungen sehr beängstigend rüber. Seine Fangemeinde klatscht natürlich Beifall. K13online hat unter dem Video einige Kommentare hinterlassen. Nach Durchsicht des Videos konnten wir keine strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Inhalte finden. Es ist eher eine kostenlose “Anti-Werbung” hinsichtlich der gezeigten Internetpräsenzen. In einem aktuellen Video kündigt der Kanalinhaber Ali Osman einen speziellen Beitrag mit dem Titel “Krumme13 – Dieter G. – wir wissen wer ihr seit” an. Das Video soll am kommenden Freitag, den 5. Juli 2024, auf seinem YouTube-Kanal online gestellt werden. In der pädophilen Internetszene wird bereits über seine Videos diskutiert. Mit großer Spannung erwarten wir seinen neuen Auftritt und sind zu einem sachlichen, fairen und objektiven Dialog bereit…

Juli 02, 2024

Krimineller Rechtspopulismus: AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt in Salzgitter

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Krimineller Rechtspopulismus: AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt in Salzgitter

Martin Reichardt(MdB): “Die GRÜNEN sind letztenendes der verlängerte Arm der Pädophilie und Frühsexualisierung in allen Parlamenten”

Mit welchen rechtspopulistischen & kriminellen Methoden die AfD auf Stimmenfang geht wird in einem YouTube-Video des AfD-Kreisverbandes Salzgitter deutlich. Der AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & der AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt verbreiten LÜGEN der übelsten Art. Reichardt spricht davon, dass die GRÜNEN den Besitz von “pädophilen” Bildmaterial wieder von einer Straftat in ein Vergehen herabgestuft hätten. Damit soll offensichtlich suggeriert werden, dass Kinderpornos nun keine Straftaten mehr sind. Weiter behauptet Reichardt: “Die GRÜNEN sind letztenendes der verlängerte Arm der Pädophilie und Frühsexualisierung in allen Parlamenten”. Die GRÜNEN sollen ihre Vergangenheit in den 1970/80er Jahren nicht aufgearbeitet haben. Dabei ist im Jahre 2014 das Buch “Die Grünen und die Pädosexualität” erschienen. Mosler stellt die verlogene Behauptung auf, dass in Kindergärten Räume geschaffen werden, wo sich die Kinder selbst befriedigen können. Beide AfD-Politiker wollen die sogenannte Frühsexualisierung von Kindern bekämpfen. In Wahrheit soll die Sexualaufklärung der Vielfalt in Schulen & Kindergärten verhindert werden. Mosler & Reichardt sprechen sich für ein “vernünftiges” Familienbild aus und gegen Pädophilie. Sie wollen auch kein Kuscheln von Männern mit Kindern, wie es bei “Original Play” gespielt wurde. Mosler: “Wir müssen unbedingt in Regierungsverantwortung kommen, um diesen Irrsinn beenden zu können”. Im Herbst dieses Jahres finden in drei östlichen Bundesländern Landtagswahlen statt. Das Wahlkampfmotto aller demokratischen Parteien muss lauten: STOPPT die AfD!!! Ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft wird zum Protest aufgerufen. Die Demos beim Bundesparteitag der AfD in der Gruga-Halle in Essen zeigen die Notwendigkeit des Widerstandes…

Juni 29, 2024

Buchrezension von Max Roth in Zeitschrift Ketzerbriefe 245: Zu Tode verwahrt – von Beat Meier

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Buchrezension von Max Roth in Zeitschrift Ketzerbriefe 245: Zu Tode verwahrt - von Beat Meier

Max Roth, Buchautor von “Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt”, klagt an: Wer nicht gesteht, kommt nie mehr raus

In der Freiburger Zeitschrift “Ketzerbriefe” 245(Juni/Juli 2024) ist eine Buchrezension(Seite 55 – 74) von Max Roth erschienen, die sich ausführlich mit dem Buch von Beat Meier ” Zu Tode verwahrt” beschäftigt. Der Buchautor Max Roth hat im Jahr 2013 im Ahriman-Verlag seinen Buchtitel “Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt” herausgebracht. Die 19-seitige Rezension(DIN A5) liegt hier zwar als Datei & Ausdruck vor, kann jedoch aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Zeitschrift “Ketzerbriefe” ist nicht Teil des medialen Mainstreams. Das Buch von Beat Meier wurde nun erstmals rezensiert. Es ist im R.G. Fischer Verlag erschienen und wurde auf der Frankfurter Buchmesse 2023 vorgestellt. K13online hatte den Messestand besucht und berichtet. Auch der Ahriman Verlag aus Freiburg hatte auf der Buchmesse einen Stand, den wir ebenfalls besucht haben. Wir dokumentieren die Besuche beider Messestände mit einer kleinen Bildergalerie. Im Oktober 2024 findet die nächste Frankfurter Buchmesse statt. Auch in diesem Jahr werden wir wieder alle Verlagsstände besuchen, die Bücher zu unserem Themenkomplex herausgeben haben. Im heutigen Zeitgeist ist es für Autoren sehr schwierig, Verlage zu finden, die sich nicht dem Mainstream unterworfen haben. Ebenso verweigern sich Journalisten Bücher vorzustellen, die nicht in das Weltbild der Mainstream-Medien passen. Dadurch findet eine Art von Zensur statt, die sich gegen Pluralität & Vielfalt richtet. K13online verurteilt diese Formen der Einschränkungen von freier Meinungsäußerung auf das Schärfste…

Juni 28, 2024

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

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Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…

Juni 27, 2024

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden”

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden” bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU “Täter” ohne “Opfer” muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  

Juni 25, 2024

Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? – Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

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Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? - Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Michael Stiels-Glenn: Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten

Das Buch “Therapie mit Pädophilen” richtet sich an eine Vielzahl von Fachleuten, darunter ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Pädagogen, Studierende, Journalisten sowie an Menschen mit pädophiler Orientierung und deren Angehörige. Es bietet eine umfassende Perspektive auf die Therapie von Pädophilen, abseits von Sensationsberichten und kriminalpolitischen Vorstellungen. Der Buchautor Michael Stiels-Glenn hat 30 pädophile Insassen im deutschen Maßregelvollzug(MRV) interviewt. Teilweise sitzen diese Patienten mehrere Jahrzehnte im Maßregelvollzug. Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten. Damit gibt der Autor diesen Pädophilen eine öffentliche Stimme und regt zur gesellschaftlichen Diskussion und politischen Debatte an. Wenn ein Gericht in seinem Urteil neben der Haftstrafe auch die Unterbringung im MRV anordnet, dann kommt der pädophile/pädosexuelle Insasse bis auf unbestimmte Zeit nicht in den regulären Strafvollzug. Erst dann, wenn ein Gutachter ein positive Sozialprognose an die Strafvollstreckungskammer abgibt, kann der Insasse in den regulären Strafvollzug überstellt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass der gesamte Freiheitsentzug weit über die Dauer der Strafhaft im Urteil liegt. Der in der Vergangenheit von K13online betreute MRV-Insassen Torsten J. musste über Jahre vor den Gerichten klagen, um wieder in Freiheit zu kommen. Ganz aktuell hat sich ein neuer Insasse im MRV an K13online gewandt. An diesem Beispiel wird deutlich: Vor 10 Jahren wurde der pädophile Boylover zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit dauert der Freiheitsentzug im Jahre 2024 bereits sieben Jahre länger als die Haftstrafe im Urteil. In absehbarer Zeit werden wir darüber weiter berichten…   

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.