Posts Tagged With 'Pädophilie'

August 11, 2024

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte „Ludwig“ gibt Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte „Ludwig“ hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft „Ludwig(Pseudonym)“ um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes „Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von „Draußen“ begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 

August 10, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

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K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…

August 06, 2024

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

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Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Bernadette Rupp: „Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt“

Die Missbrauchshysterie hat wieder neue Höhepunkte erreicht. Eine Leserin(Bernadette Rupp) der Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichtet von ihren Erlebnissen bei den Wasserspielen auf dem Markplatz in Karlsruhe. Der bnn-Journalist Arne Oest hat im Sommerloch nix besseres zu tun, um daraus einen Artikel zu machen. Er zitiert Rupp: „Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt“. Nun will Sie den unsittlichen Platz meiden. Die Kids sollten doch lieber ins Planschbecken eines Schwimmbades gehen. Nun ist es aber so, dass Pädophile gerade in Freibädern massenweise unterwegs sind. Der bnn-Journalist Oest stellt tatsächlich die Frage, ob man Warnschilder aufstellen sollte. Was sagt die Polizei dazu?: Das Fotografieren von spielenden, leicht bekleideten Kindern stellt in der Regel keine Straftat dar. Wenn die Bilder ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen“, könnte eine Straftat nach Artikel 184b Strafgesetzbuch vorliegen. Der Fotograf muss also peinlich genau darauf achten, in welchem Moment er sein Fotos macht. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Fotograf ein Pädophiler ist oder nicht. Sogenannte Posingaufnahmen können sehr schnell zu Kinderpornos werden. Grundsätzlich seien Medienaufnahme an einem öffentlichen Platz wie dem Marktplatz aber zulässig, solange nicht dezidiert Einzelpersonen fotografiert werden. „Da harmlose Aufnahmen von Kindern etwa durch ihre Eltern, die ohne weitere Intention erfolgen, erlaubt sind und nicht verboten werden können, ist das Aufstellen von Hinweisschildern weder praktikabel noch wäre ein aussagekräftiger Schildertext zur beschriebenen tatsächlich-rechtlichen Problemlage knapp und schlüssig formulierbar“, so die Stadt. K13online meint: Da haben wir nochmal Glück gehabt. Warnschilder wird es nun doch nicht geben. Die Pädo-Keule war am Ende doch nicht überzeugend. Denn sonst müsste man an jeder Ecke, wo sich Kinder aufhalten, ein großes Meer von Schildern aufstellen. Pädophile sind nämlich überall unterwegs…  

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

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Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: „Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.“  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

August 02, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Sie konnte das nicht so deutlich sagen: „Sie verwendete für das Geschlechtsteil einen Begriff, den ich sonst immer verwendet habe, wenn es darum ging sich zu waschen“, erinnerte sich die Mutter

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird gegen einen 47-jährigen Mann verhandelt, der im gemeinsamen Spanienurlaub mit der vierjährigen Tochter eines befreundeten Ehepaares gekuschelt hat. Dabei soll die Hand auch in das Höschen und an die Vagina des kleinen Mädchens gewandert sein. Wenn Mütter ihre kleinen Töchter waschen und dabei auch den Intimbereich berühren, dann wird dies grundsätzlich nicht als eine strafbare Handlung gewertet. Kuschelt & streichelt jedoch ein guter Freund der Familie das Kind, dann spricht der Gesetzgeber und in der Folge die Justiz von sexuellen Kindesmissbrauch: bnn-Zitate: Als sie von dem Trip zurückkamen, hätten sie den Angeklagten spielend mit ihrer Tochter aufgefunden. „Alles war wie immer. Es sah nicht so aus, als dass etwas passiert wäre“, sagte die Mutter. Der Angeklagte nutzte die Anhörungen der Eltern, um im Verfahren erstmals öffentlich zu sprechen. Mit Tränen in den Augen brachte der 47-Jährige eine Bitte um Entschuldigung vor. „Mir tut es sehr leid, was passiert ist, und würde es gerne rückgängig machen“, so der Angeklagte. Die beiden Elternteile reagierten darauf zurückhaltend und mit einem kurzen Nicken. K13online stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig war, den Freund der Familie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und damit einen solchen Prozess ins Rollen zu bringen. Wäre es nicht für alle Beteiligte besser gewesen, diese Sache auf privater Ebene zu klären. Durch die Strafanzeige fand bei dem Mann auch eine Hausdurchsuchung statt und er befindet sich in der JVA Stuttgart in U-Haft. Beschlagnahmt wurden Kinderpornos und eine Schusswaffe ohne Waffenschein. Allein diese zwei Deliktsarten werden mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen. Beim Streicheln der kleinen Vagina sollte die Vorsitzende Richterin Diana Schick aber Milde walten lassen. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn diese Richterin Schick spricht schon von Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Alexander Gölz. Die Verhandlung wird am 7. August fortgesetzt. K13online beabsichtigt, zumindest an einem Verhandlungtag zur journalistischen Berichterstattung teilzunehmen….(Update 10. August: Sieben Zitate aus dem bnn-Artikel entfernt)

Juli 31, 2024

Coming of age: Japanischer Spielfilm DIE UNSCHULD in deutscher Synchronfassung auf DVD & Blu-ray erschienen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Coming of age: Japanischer Spielfilm DIE UNSCHULD in deutscher Synchronfassung auf DVD & Blu-ray erschienen

Eine ganz besondere Freundschaft zwischen zwei Jungs und die Entdeckung des Andersseins: Kinderdarsteller Soya Kurokawa (Minato) und Hinata Hiiragi (Yori) 

Zum Kinostart hatte sich K13online den Spielfilm DIE UNSCHULD im Kommunalen Kino in Pforzheim angeschaut. Jetzt ist der in Cannes mit der Queer Palme ausgezeichnet Film auf DVD & Blu-ray erschienen. The New York Times schreibt: „Einer der besten Filme des Jahres“. Queer.de schreibt in einer Filmkritik: „Vieles ist anders als angenommen. Mehrfach wechselt der neue Film des preisgekrönten japanischen Regisseurs Hirokazu Kore-eda die Perspektive: Das Drama erzählt zunächst aus der Sicht der Mutter, springt dann zurück und nimmt die Perspektive des Lehrers ein, ein weiterer Zeitsprung, und schließlich steht das Erleben des Sohnes Minato im Fokus“. K13online Filmkritik: Die 3. Perspektive mit den zwei wunderschönen Kinderdarsteller Soya Kurokawa (Minato) und Hinata Hiiragi (Yori) hätte zu Anfang gezeigt werden sollen. Denn nur dann kann die 1. Perspektive der Mutter und die 2. Perspektive des Lehrers wirklich nachvollzogen werden. Und dennoch ist es eine große Stärke von Hirokazu Kore-edas Drama, dass es Ihm gelingt, dass Geheimnis, wer denn nun das Monster ist, erst im letzten Drittel des Films verrät. Das wahre Monster ist übrigens der Vater von Yori, der seinen Sohn dazu zwingt, wieder “normal” zu sein. Erfolg hat er damit nicht, denn die Freundschaft & Zuneigung der beiden Jungen ist größer. Die Liebe wird grundsätzlich immer siegen. Auch in pädosexuellen Beziehungen. Homosexuelle Erwachsene sind gesellschafts-politisch weitgehend etabliert. Davon sind schwule Jungs auch im realen Leben noch weit entfernt. So fühlen sich Pädophile(Boylover) gerade zu verpflichtet, solche Jungs bei ihrem Coming- In & Out zu unterstützen. Die Kids von heute sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen, was Sexualität ist. Sie wollen selbst darüber entscheiden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.