Posts Tagged With 'Pädophilie'

Juli 26, 2024

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Mainstream-Medien ignorieren Volksverhetzung auch gegen Pädophile/Pädosexuelle: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten noch nicht abgeschlossen

Das Amtsgericht in Pforzheim hat einen Strafbefehl mit einer ziemlich geringen Geldstrafe gegen einen Hass-Prediger lassen. Mit 120 Tagessätzen(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe) a 80Euro = 9.600 Euro ist der Verurteilte zwar wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber wenn dieser Betrag bezahlt wird, dann wäre diese Straftat damit abgeschlossen. Nur dann, wenn dieser Hetzer gegen Homosexuelle & Pädophile/Pädosexuelle Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Pforzheimer Amtsgericht. Zu einer solchen Gerichtverhandlung mit Beweisaufnahme sollte es schon im Interesse der Öffentlichkeit kommen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils fordert K13online ein komplettes Verbot dieser Baptistensekte, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Solche Prediger mit ihren Anhängern dürfen in Pforzheim keinen Platz haben. Es ist nicht nur unerträglich, sondern widerspricht jeder sexuellen Vielfalt, wenn diese Sekte an der Zerrenner Straße weiterhin ihren “Gottesdienst” abhalten darf. Lediglich eine strafrechtliche Verurteilung wird diese Sekte nicht von sogenannten “Seelengewinnen” abhalten. Nur ein Verbot kann diesen Spuk beenden. Ebenso die Kündigung der Räume. Der Vermieter, die Stadt Pforzheim und die Zivilgesellschaft in der Goldstadt sind aufgerufen, solche homo- und pädofeindlichen Aktivitäten zu unterbinden. Diese Baptistenkirche missbraucht die Weltoffenheit & Tolerenz der Vielfalt für ihre menschenverachtende Hetze, die nicht geduldet werden darf. K13online muss auch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kritisieren, denn der Hass dieser Sekte richtet sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädophile & Pädosexuelle…

Juli 25, 2024

Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen “Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis”

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen "Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis"

Penis-Fotos sind Alltag: So kommen Dick-Pics auf Kinder-Handys

Denise Schiffrer-Barac: “Wir müssen alle akzeptieren, dass die gute, alte Zeit ohne soziale Medien nicht mehr existiert, wir können das Digitale nicht mehr wegdenken.” Laut jährlicher PKS(Polizeiliche Kriminalstatistik) sind bis zu 60% der Verdächtigen bei Kinder- und Jugendpornos Minderjährige (nicht pädophile Heranwachsende/Jugendliche/Kinder). Die Dimension dieses Phänomens liegt weltweit bei Millionen. Penis-Fotos, auch Dick-Pics genannt, gehören zum Alltag der Kids. Eine strafrechtliche Verfolgung findet nur dann statt, wenn Ermittlungsbehörden davon Kenntnis erhalten. In Relation zur unentdeckten Masse dürften diese statistischen Zahlen sehr gering sein. Kinder & Jugendliche verfügen in der Regel über keinen eigenen Internetzugang, sondern alles läuft auf den Namen der Eltern. Die Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse werden dann auch gegen die Eltern ausgestellt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen stellt sich dann heraus, dass auch die Kinder- und Jugendzimmer der Söhne & Töchter durchsucht werden müssen. Kinder unter 14 Jahren können zwar für die eigene Herstellung & Besitz & Verbreitung von Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber das Jugendamt wird eingeschaltet. Es folgen Einträge ins Erziehungsregister usw… ! Bei Jugendlichen ab 14 bis 17 Jahre greift bei Kinderpornos das Jugendstrafrecht. Verurteilte Jugendliche erhalten befristete Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Dies führt dazu, dass sie als Jugendliche und spätere Erwachsene keine Berufe und Ehrenämter mehr erhalten, die mit Kindern & Jugendlichen zutun haben. Der Gesetzgeber hat im § 184c Abs. 4 StGB für Jugendliche lediglich Jugendpornos legalisiert, wenn diese  ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt wurden. Wird der Jugendliche zum Erwachsenen – heute Erwachsene sowieso – ist wieder alles strafbar. Es wächst eine Generation von Kindern & Jugendlichen heran, die noch nie zuvor so massiv eingeschränkt wurden. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hängt der sexuellen Entwicklung von Kindern & Jugendlichen um Jahre hinterher. So ist es überhaupt kein Wunder, wenn die Aggressivität bei den betroffenen Jungen & Mädchen weiter ansteigt. Spätestens im Erwachsenenalter werden die heutigen Kinder & Jugendlichen erkennen, was ihnen im Kinder- und Jugendalter angetan wurde. Wissenschaftliche Studien dazu sind dringend erforderlich…

Juli 24, 2024

Pädophilie-Projekt “Wir sind auch Menschen”: Toleranzraum für Flyer “Pädophilie ist keine Tat” ja, aber kein Infostand

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen": Toleranzraum für Flyer "Pädophilie ist keine Tat" ja, aber kein Infostand

Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke: “Das Thema Pädophilie sei zu schwer für die Gesellschaft und tendenziell nicht vermittelbar”

Georg Kellmann(caspar-libichei) gehört zu den ganz wenigen Pädophilie-Aktivisten, die sich öffentlich zur sexuellen Identität der Pädophilie bekennen. In den letzten Jahren hat er bereits einer ganzen Reihe von Mainstream-Medien Interviews gegeben und an mehreren TV-Reportagen mitgewirkt. Kellmann gehört einer relativ kleinen Gruppe von Pädophilen an, die sich gegen Stigmatisierung und für Prävention einsetzen. K13online teilt zwar die Zielsetzung der Entstigmatisierung, jedoch bei der Prävention im Sinne einer lebenslangen Enthaltsamkeit sind diese mit uns unvereinbar. Trotzdem erkennen wir den Mut bei seinen Aktivitäten & Öffentlichkeitsarbeit an. In den Ortschaften Enger & Spenge konnte Kellmann den Flyer “Pädophilie ist keine Tat!” auslegen. Herausgeber dieses Flyers ist das Pädophilie-Projekt “Wir sind auch Menschen”. Am Eröffnungstag von “Toleranzräumen” kam Kellmann ohne Absprache mit einem Infostand und wollte mit den Flyern über Pädophilie aufklären. Daraufhin sei er gebeten worden, den Stand wieder abzubauen. Es grenzt an ein mediales Wunder, dass dieses Ereignis von der Lokalpresse aufgegriffen wurde. So wird der Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke mit den Worten zitiert, das Thema Pädophilie sei „zu schwer für die Gesellschaft“ und „tendenziell nicht vermittelbar“. In einer Stellungnahme erklärt das pädophile Projekt(u.a.): “Diese Entscheidung wirft einige Fragen auf. Die alltägliche Flut stigmatisierender Botschaften und Medienberichte gegen Pädophile zeigt, dass das Thema offenbar nicht zu schwer ist, solange dabei die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Werden diese Vorurteile aber durch sachlich korrekte Aufklärung infrage gestellt, die etwa auf die Differenzierung von Pädophilie und Missbrauch hinweist, scheint dies nicht mehr zumutbar zu sein.”  K13online fügt hinzu: Tatsächlich ist es nahezu unmöglich über den Themenkomplex der Pädophilie zu diskutieren, wenn dabei nicht die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Hass & Hetze gegen Pädophile ist hingegen problemlos möglich. Völlig ausgeschlossen wird vom gesamten Mainstream eine Diskussion über die tägliche Realität pädosexueller Beziehungen. Dieses TABU soll um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben. Mit Flyer & Infostände könnte die desinformierte Öffentlichkeit viel besser über Pädophilie aufgeklärt werden…

Juli 22, 2024

Zum 6. Jahrestag 2024: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Zum 6. Jahrestag 2024: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie

Geplanter Sendebeitrag sollte bei RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal ausgestraht werden: Deutsche Version mit englischen Untertiteln als Audio bei FST(Free Speech Tube) verfügbar

Erstmals seid dem Bestehen(2003) von K13online wurde der Inhaber Dieter Gieseking zu einem Interview in ein TV-Studio eingeladen. Die Dreharbeiten für einen Sendebeitrag fanden am 12. Juli 2018 im RTL-Studio in Frankfurt statt. Das Interview mit dem RTL-Reporter dauerte rund zwei Stunden und liegt hier im Original als MP4-Datei vor. Aus diesem Filmmaterial wurde ein Sendebeitrag von neun Minuten für RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal produziert, der hier ebenfalls vorliegt. In dem TV-Beitrag kommt auch der Leiter des Präventionsnetzwerkes “Kein Täter werden/KTW” zu Wort und darf seine Wahrnehmungsverzerrungen kundtun. Dieses Interview wurde von RTL-Reportern in Berlin geführt. Der hessische RTL-Reporter reichte den fertigen Nachrichtenbeitrag beim Nachtjournal ein. Seit nunmehr sechs Jahren wurden die Pro- und Contra Interviews nicht ausgestrahlt. Es gibt Reporter & Journalisten der Mainstream-Medien, die zu einer objektiven Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität bereit sind. Jedoch war die Chefredaktion von RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal nicht bereit gewesen, die Interviews zu senden. Die Inhalte dieses Sendebeitrages sind aber zeitlos und können jederzeit bei RTL ausgestrahlt werden. Aus dem gesamten Filmmaterial können sogar ganz neue Sendungen produziert werden. Bei FST(Free Speech Tube) ist eine deutsche Version mit englischen Untertitel als Audio verfügbar. Wir erinnern am 12. Juli 2024 an den 6. Jahrestag der Dreharbeiten im RTL-Studie in Frankurt. Und stellen die Frage, wann die Zeit reif sein wird, die Interviews einem breitem Publikum zu präsentieren. Alle Mainstream-Medien sind aufgefordert, der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen eine Stimme zu geben…. 

Juli 18, 2024

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 

Juli 17, 2024

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Nach “wegen seines Geschlechtes” soll das Grundgesetz um die fünf Worte “seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität” ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.