K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“ Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen…
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