Posts Tagged With 'Missbrauchsopfer'

Oktober 22, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Trotz Täter-Opfer-Ausgleich wurde Strafanzeige erstattet: Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligte führt zu 15 Tausende Euro Entschädigung an die heute 21-jährige Nichte

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wurde ein äußerst ungewöhnlicher Fall gemäß § 176 und § 176a StGB(alters Recht) verhandelt. Ein heute 76-jähriger Mann war im Zeitraum von 2010 bis 2016 mit seiner Nichte(damals 6-12 Jahre) regelmäßig in den Urlaub gefahren. Dabei soll es in 140 Fällen zu sexuellen Übergriffen(Hochrechnung) und vier sexuellen Handlungen in minderschweren Fällen gekommen sein. In einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichtkeit war es schon am 1. Verhandlungstag zu einer Verfahresabsprache aller Beteiligte gekommen. Diese Einigung fand sich auch in der mündlichen Urteilsverkündigung wieder: Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Auflage von 15 Tausend Euro an die heute 21-jährige Nichte. Ein solch mildes Urteil ist gerade für dieses Landgericht äußerst selten. Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung und das Gericht waren sich einig. Möglich war dieses Urteil durch einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch bleibt aus Sicht von K13online ein bitterer Nachgeschmack. Denn obwohl es bereits im Jahre 2016 eine Entschädigungszahlung an die Nichte gegeben hatte und damals keine Strafanzeige erstattet wurde, musste sich der Onkel viele Jahre danach erst durch eine Anzeige einem Prozess stellen. Im Klartext bedeutet dies, dass man sich auch bei einem vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich nicht sicher sein kann, dass bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Strafanzeige mehr erstattet wird. Hätte es keine Strafanzeige gegeben, dann hätte man sich diesen Prozess ersparen können…

Oktober 11, 2024

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“ 

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Stelle der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus soll dauerhaft gesetzlich verankert werden. Nahezu alles gibt es bereits seit vielen Jahren. Neu ist lediglich die Berichtspflicht an den Bundestag und die Einrichtung eines Forschungszentrums, wobei die Ergebnisse abgewartet werden müssen. Wenn die deutsche Pädophilenszene glauben sollte, dass es nicht noch schlimmer kommen kann, wie es ohnehin schon ist, dann sollte man sich die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt anhören. Er spricht von pädokriminellen Netzwerken bei den früheren GRÜNEN und perversen Ideen des damals renommierten Prof. Dr. Helmut Kentler. Alles wurde bereits mehrfach aufgearbeitet. Die angebliche Frühsexualisierung von Kindern wurde widerlegt. Die AfD-Rede von Reichardt enthält rechtsextremistische Propaganda-Lügen, die bereits von der faschistischen AfD-Wählerschaft & von radikalen „Kinderschützern/Innen“ verinnerlicht wurde. Die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilte dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt zwar einen Ordnungsruf, der in der Regel mit einem Ordnungsgeld verbunden ist. „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg“ sei eine Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes. K13online begrüßt zwar den Ordnungsruf gegen den AfD-Reichardt, aber hält diesen für völlig unzureichend. Die anderen Redner/Innen der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP, Gruppe LINKE und insbesondere der GRÜNEN hätten diese neonazistische Rede viel deutlicher verurteilen müssen. Darüber hinaus wurde dieser rechtsextreme AfD-Skandal im Bundestag von den Mainstream-Medien vollkommen ignoriert. Das Feindbild „Pedo“ kann sich auch deshalb weiterhin verbreiten und gesellschaftlich etablieren. Im Nazi-Deutschland gab es bei den Homosexuellen den Rosa-Winkel. Im heutigen Anti-Pädophilien-Zeitgeist wurde daraus der Pedo-Winkel…

August 23, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung am 3. September um 13 Uhr: Waren die zwei Musikschülerinnen des Musikpädagogen 13 oder schon 14 Jahre alt?

Der 3. Verhandlungstag gegen einen Musikpädagogen, der vor 21 Jahren mit einem Mädchen eine sexuelle Liebesbeziehung mit Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, endete schon nach 15 Minuten. Vor 12 Jahren soll es zu intimen Berührungen mit einem anderen Mädchen gekommen sein, was von Ihm vehement bestritten wird. Amtsrichterin Grauß befragte den Angeklagten lediglich nach seinen persönlichen Verhältnissen: Der 60-Jährige hat Abitur und ein Musikstudium absolviert. Auch ist er selbständig als Musiklehrer tätig. In mehreren Vereinen arbeitet er ehrenamtlich. Er war zwei Mal verheiratet und hat aus einer Ehe zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren, die Ihn an Wochenenden besuchen. Kurzum: Der Musikpädagoge ist ein angesehener Bürger und hat keine Vorstrafen. Der verteidigende Rechtsanwalt Bastian Meyer hatte sich durch die Kollegin Leonie Beyer vertreten lassen. Auch der ursprüngliche Staatsanwalt schicke seine Kollegin. Im kleinen Gerichtssaal 311 war auch eine Nebenklägerin & Nebenklägervertreter anwesend. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte am 1. August 2024 berichtet, dass der Prozess vor dem Landgericht stattfindet. Diese falsche Information hatte K13online übernommen. Die Verhandlung findet jedoch vor dem Amtsgericht Pforzheim statt. Damit verliert der angeklagte Sachverhalt hinsichtlich eines möglichen Strafmaßes erheblich an juristischer Bedeutung. Denn Amtsgerichte können nur Freiheitsstrafen unter vier Jahren verhängen. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 3. September um 13 Uhr festgesetzt. K13online wird erneut darüber berichten…

August 21, 2024

Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

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Die große Abzocke der mutmaßlichen Missbrauchsopfer: Stadt München zahlt 35 Millionen Euro Steuergelder an 250 Betroffene aus

Die Kriterien sollen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden: Antragsteller kommen aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999

Erstmals ist eine Kommune der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus(SPD) gefolgt und hat 35 Millionen Euro für mutmaßliche Missbrauchsopfer aus städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien in den Jahren 1945 bis etwa 1999 bereitgestellt. Die Stadt München verzeichnet bereits 165 Antragsteller/Innen und es wurden bereits 4,3 Millionen Euro Steuergelder als Soforthilfe ausgezahlt. Nach Adam Riese erhält jeder der 250 Betroffenen von den 35 Millionen Euro einen durchschnittlichen Anerkennungsbetrag von 140.000 Euro. Ein solch hoher Betrag kann nur als Abzocke bezeichnet werden, zumal aufgrund der Verjährungsfrist kein rechtlicher Anspruch mehr besteht. Rechnet man diese Einzelbeträge auf alle Städte & Gemeinden im gesamten Bundesgebiet hoch, dann müssten Milliarden von Euros an Steuergeldern ausgezahlt werden. Ein Widerstand gegen diese Art von Verschwendung von Steuergeldern ist nicht in Sicht. Die politische Lobby der Aufarbeitungskommissionen mit ihren Missbrauchsopfern hat sich in allen Parteien etabliert und es gibt keine Kritik. Der weitere Skandal besteht darin, dass die Kriterien für die Anerkennung als Missbrauchsopfer nicht öffentlich bekannt werden sollen. Im Klartext bedeutet diese Handhabung, dass die Öffentlichkeit keine Kenntnis darüber erhält, wer dieses Geld beanspruchen kann. Die Fälle der Antragsteller/Innen liegen zwischen 25 bis zu 80 Jahre zurück. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass nach so vielen Jahren ein sexueller Missbrauch in der Kindheit nachgewiesen werden kann. Allein die Angaben der Betroffenen reichen aus, um in den Genuß dieses Geldsegens zu kommen. Dem Missbrauch solcher Kriterien ist Tor & Tür geöffnet worden. Andererseits können aber auch die Betroffenen Anträge stellen, die in der Kindheit einvernehmliche Sexualität mit Erwachsenen(Pädosexuellen) erlebt haben. Denn diese Einvernehmlichkeit gibt es nach Ansicht aller Beteiligten bekanntlich nicht. Solche Anerkennungszahlungen für nicht real erlittene Gewaltaten könnten dann in politischen Aktivismus eingebracht werden…

Juni 20, 2024

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

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Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus. Die oder der Beauftragte soll künftig vom Bundestag gewählt werden und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten – laut Gesetzentwurf einmal pro Legislaturperiode. Neu entstehen soll daneben ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen. Auf solche Forschungsergebnisse/Studien wird gewartet. Daneben wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern bundeseinheitliche Informationen und Medienangebote zur Prävention zu entwickeln, um zum Beispiel Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Die Bundeszentrale soll außerdem Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, bei Schutzkonzepten unterstützen. Alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Damit sollen Pädophile frühzeitig erkannt und in der Folge von der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden. ALLES passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und gegen Pädophile/Pädosexuelle…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.