Posts Tagged With 'Maßregelvollzug'

Oktober 03, 2024

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

August 11, 2024

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte „Ludwig“ gibt Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews

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Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte „Ludwig“ hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft „Ludwig(Pseudonym)“ um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes „Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von „Draußen“ begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 

Juni 25, 2024

Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? – Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

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Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? - Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Michael Stiels-Glenn: Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten

Das Buch „Therapie mit Pädophilen“ richtet sich an eine Vielzahl von Fachleuten, darunter ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Pädagogen, Studierende, Journalisten sowie an Menschen mit pädophiler Orientierung und deren Angehörige. Es bietet eine umfassende Perspektive auf die Therapie von Pädophilen, abseits von Sensationsberichten und kriminalpolitischen Vorstellungen. Der Buchautor Michael Stiels-Glenn hat 30 pädophile Insassen im deutschen Maßregelvollzug(MRV) interviewt. Teilweise sitzen diese Patienten mehrere Jahrzehnte im Maßregelvollzug. Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten. Damit gibt der Autor diesen Pädophilen eine öffentliche Stimme und regt zur gesellschaftlichen Diskussion und politischen Debatte an. Wenn ein Gericht in seinem Urteil neben der Haftstrafe auch die Unterbringung im MRV anordnet, dann kommt der pädophile/pädosexuelle Insasse bis auf unbestimmte Zeit nicht in den regulären Strafvollzug. Erst dann, wenn ein Gutachter ein positive Sozialprognose an die Strafvollstreckungskammer abgibt, kann der Insasse in den regulären Strafvollzug überstellt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass der gesamte Freiheitsentzug weit über die Dauer der Strafhaft im Urteil liegt. Der in der Vergangenheit von K13online betreute MRV-Insassen Torsten J. musste über Jahre vor den Gerichten klagen, um wieder in Freiheit zu kommen. Ganz aktuell hat sich ein neuer Insasse im MRV an K13online gewandt. An diesem Beispiel wird deutlich: Vor 10 Jahren wurde der pädophile Boylover zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit dauert der Freiheitsentzug im Jahre 2024 bereits sieben Jahre länger als die Haftstrafe im Urteil. In absehbarer Zeit werden wir darüber weiter berichten…   

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.