Lynchmob mit Kindern als Fackelträger: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Neonazi-Demo vor dem Wohnhaus des Pädophilen verboten worden
Das Landgericht Frankfurt(Oder) hat die Berufung des Neonazis & Demo-Anmelders zwar verworfen, aber das Urteil mit 20 Tagessätzen zu je 30Euro(= 600Euro) muss als lächerlich bezeichnet werden. Der Verurteilte hat eine NPD-Vergangenheit, trat bei Aufmärschen der „Bruderschaft Wolfsschar“ als Wortführer auf und hat einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Faschisten zogen vor das Wohnhaus eines kurz zuvor verurteilten Pädophilen mit Transparenten wie „Todesstrafe für Kinderschänder“. Dabei instrumentalisierte der Mob sogar Kinder und stattete diese mit Fakeln aus. Wäre die „Demo“ ordnungsgemäß angemeldet gewesen, dann wäre der Aufmarsch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorboten worden. Der SKANDAL liegt allerdings nicht nur bei diesem milden Urteil. Die Neonazis und die mutmaßlichen „Kinderschützer“ hätten auch wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt werden müssen. Den Eltern der teilgenommenen Kinder hätte wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden müssen. Das pädophile Opfer des Mobs hat aufgrund der Verurteilung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Persönlichkeitsrechte des Pädophilen wurden massiv verletzt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen…
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