Posts Tagged With 'Landgericht Pforzheim'

September 05, 2024

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen “Opfers”, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten

August 26, 2024

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Staatsanwältin Landau verlaß die Anklageschrift: Anerkannter Asylbewerber(36) aus Syrien soll gegen den erkennbaren Willen eines 14 bis 16-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen haben

Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten nahezu gleichlautend über den 1. Prozesstag gegen einen anerkannten Asylbewerber(36), der an einem Jugendlichen im Alter von 14(2019) und später mit 16 Jahren(2021) gegen den erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Demnach geht es um den § 182 ff StGB und den § 177 ff. StGB. K13online war bei der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin Landau nicht LIVE dabei. Aus diesem Grund verzichten wir an dieser Stelle auf die Details der sexuellen Beschuldigungen, die in beiden Artikeln der hiesigen Lokalpresse beschrieben werden. Sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklagepunkte bestätigen, dann ist auch aus unserer Sicht & Rechtsauffassung ein Freispruch ausgeschlossen. Bei einem solchen Sachverhalt stellen wir klar, dass K13online für sexuelle Handlungen gegen den Willen von Jugendlichen & Kindern keine Legaliserung fordert. Der Jugendliche ist heute 19 Jahre und hat seine Zeugenaussage vor Gericht noch nicht gemacht. Der Angeklagte ist syrischer Staatsbürger und wurde als Asylbewerber anerkannt. Rechtspopulisten & die AfD missbrauchen solche Fälle oftmals für ihre fremdenfeindlichen Zielsetzungen. K13online tritt einer solchen Ausländerfeindlichkeit mit Entschiedenheit entgeben. Das Asylrecht für Flüchtlinge ist im Grundgesetz verankert. Am kommenden Sonntag, den 1. September 2024, finden in Sachsen und Thüringen Landtagswahl statt. In beiden Bundesländern könnte es zu einem Wahlsieg der AfD kommen. Die politischen Folgen in den zwei Landtagen wären verherrend. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird die Verhandlung mit Zeugenaussagen am 4. September fortsetzen. Wir werden darüber ausführlicher berichten…

August 10, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…

August 08, 2024

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….

August 03, 2024

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: “Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.”  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.