Posts Tagged With 'Kinderporno'

Juni 28, 2024

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…

Juni 08, 2024

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 – TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 - TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Bundespräsident vor der Unterzeichnung des neuen Kinderporno § 184b StGB: Das Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni 2024 den reformierten Kinderporno § 184b StGB passieren lassen. Die Tagesordnung wurde heute veröffentlicht. TOP 1: 228/24 – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Die seit knapp drei Jahren angewandte Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe(Verbrechen) wird zum Vergehen auf sechs Monate bzw. drei Monate gesenkt. Damit sich wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung möglich. Unabhängig davon laufen die Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiter. K13online wird erneut beim BVerfG über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen und in News berichten. Nach dem Bundesrat wird das neue Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dieser Termin steht noch nicht fest. Ebenso wurde die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht bekannt. Der neue § 184b StGB tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Das verfassungswidrige Gesetz jährt sich am 1. Juli 2024 zum 3. Mal. Sind die neuen Mindeststrafen in Kraft getreten, dann können alle bisher ausgesetzen Gerichtverfahren fortgesetzt werden. K13online wird auch bei all den Amtsgerichten über diese aktuellen Verfahren anfragen, die dem BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit vorgelegt wurden….

Mai 26, 2024

Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter – der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter - der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Genevieve Gluck: „Pro-pädophile“ Aktivistengruppe feiert, dass Deutschland den Besitz von Kinderpornografie entkriminalisiert

Gleich drei Online-Artikel sind in den letzten Tagen erschienen, die sich u.a. auch mit K13online und dem vom Bundestag beschlossenen § 184b StGB(Kinderpornos) beschäftigen: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle. Aufgrund von möglichen Übersetzungsfehlern oder bewußter Desinformationen(?) muss festgestellt werden: Als Verbrechen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindesstrafe im jeweiligen Gesetz über einem Jahr liegt. Als Vergehen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindeststrafe im jeweiligen Gesetz unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Ordnungswidrigkeiten sind NICHT Bestandteil des Strafrechts. Deutschland hat die Kinderpornos auch NICHT entkriminaliert, denn alle Straftatbestände sind beigehalten worden. Bei allen juristischen Begriffen müssen die Formulierungen korrekt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Das schweizer Internet-Portal UNCUT-News hat den Reduxx-Artikel promt falsch übersetzt bzw. in einer deutschen Übersetzung einfach abgeschrieben. Bei einer guten Recherche hätte die Redaktion die offensichtlichen Fehler erkennen müssen. Bei schlechten Recherchen entsteht Desinformation, die sich in der Folge weiter als Falschdarstellungen verbreiten. Solche Desinformationen werden dann auch von sogenannten „Kinderschützern“ für Ihre Zwecke verwendet. Dazu gehört auch die Initiative „Demo für Alle“, die seit vielen Jahren auf äußerst unseriöse Weise agiert. „Demo für Alle“ benutzt auch den Hetzer Julian Reichelt für ihre niedrigen Beweggründe. Auch wenn dieses Grüppchen verschwindend kleine ist und in der Vergangenheit auf breite Ablehnung in der Zivilgesellschaft gestoßen ist, so verurteilen wir das desinformierende Auftreten auf das Schärfste. In diesem Sinne…

Mai 19, 2024

Wenn dein Pferd tot ist – steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Wenn dein Pferd tot ist - steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

# Nie wieder CDU: Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hat im Kampf gegen Kinderpornos bei der AMPEL-Bundesregierung keine Chance gegenüber dem „Quick-Freeze-Verfahren“

Das Bundesland Hessen hat auf der letzten Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Damit soll der Kampf gegen Kinderpornos im Internet verstärkt werden. In Hessen regiert die CDU in einer GroKo mit der SPD. Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) war bei der letzten Landtagswahl gescheitert. In der Tat ist Hessen Spitzenreiter bei Kinderporno-Razzien. Seit über einem Jahr finden monatliche Polizeiaktionen mit Hausdurchsuchungen statt. Der Innenminister(CDU) des Bundeslandes Baden-Württemberg hat sich dem hessischen Gesetzentwurf angeschlossen. Im Bundestag gibt es jedoch keine politischen Mehrheiten für eine IP-Adressen-Speicherung. Die AMPEL-Bundesregierung( SPD & GRÜNE & FDP) hat sich bereits mehrfach gegen die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Trotzdem reitet die CDU auf Landes- und Bundesebene weiter auf einem toten Pferd. Das „Quick-Freeze-Verfahren“ stammt vom Bundesjustizminister(FDP) und wird von den Koalitionspartnern SPD & GRÜNE mitgetragen. Auch die Gruppe der LINKEN befürwortet dieses Verfahren. Sogar die AfD ist gegen die Speicherung von IP-Adressen. Damit steht die CDU völlig allein mit ihrem Gesetzentwurf. Deshalb: # Nie wieder CDU(CSU). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen. Nach abschließenden Beratungen soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dies würde bedeuten, dass sich der Bundestag zum X Mal damit beschäftigen muss, obwohl schon jetzt feststeht, dass der Gesetzentwurf scheitern wird. Die politische Verantwortung dieser unendliche Geschichte um die IP-Adressen liegt bei den Bundesländern im Bundesrat, die dem Gesetzentwurf zustimmen sollten. K13online ruft deshalb alle Landesregierungen mit SPD + GRÜNE + FDP + LINKE Beteiligungen auf, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Damit bleibt dem Bundestag eine weitere Debatte erspart…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.