Posts Tagged With 'Kinder'

September 19, 2024

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der “sexuellen Handlung” nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand “mit dem Eindringen in den Körper” bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als “schweren sexuellen Missbrauch von Kindern”. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der “Tat” und “Schuld” angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…

August 06, 2024

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Bernadette Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”

Die Missbrauchshysterie hat wieder neue Höhepunkte erreicht. Eine Leserin(Bernadette Rupp) der Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichtet von ihren Erlebnissen bei den Wasserspielen auf dem Markplatz in Karlsruhe. Der bnn-Journalist Arne Oest hat im Sommerloch nix besseres zu tun, um daraus einen Artikel zu machen. Er zitiert Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”. Nun will Sie den unsittlichen Platz meiden. Die Kids sollten doch lieber ins Planschbecken eines Schwimmbades gehen. Nun ist es aber so, dass Pädophile gerade in Freibädern massenweise unterwegs sind. Der bnn-Journalist Oest stellt tatsächlich die Frage, ob man Warnschilder aufstellen sollte. Was sagt die Polizei dazu?: Das Fotografieren von spielenden, leicht bekleideten Kindern stellt in der Regel keine Straftat dar. Wenn die Bilder ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen“, könnte eine Straftat nach Artikel 184b Strafgesetzbuch vorliegen. Der Fotograf muss also peinlich genau darauf achten, in welchem Moment er sein Fotos macht. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Fotograf ein Pädophiler ist oder nicht. Sogenannte Posingaufnahmen können sehr schnell zu Kinderpornos werden. Grundsätzlich seien Medienaufnahme an einem öffentlichen Platz wie dem Marktplatz aber zulässig, solange nicht dezidiert Einzelpersonen fotografiert werden. „Da harmlose Aufnahmen von Kindern etwa durch ihre Eltern, die ohne weitere Intention erfolgen, erlaubt sind und nicht verboten werden können, ist das Aufstellen von Hinweisschildern weder praktikabel noch wäre ein aussagekräftiger Schildertext zur beschriebenen tatsächlich-rechtlichen Problemlage knapp und schlüssig formulierbar“, so die Stadt. K13online meint: Da haben wir nochmal Glück gehabt. Warnschilder wird es nun doch nicht geben. Die Pädo-Keule war am Ende doch nicht überzeugend. Denn sonst müsste man an jeder Ecke, wo sich Kinder aufhalten, ein großes Meer von Schildern aufstellen. Pädophile sind nämlich überall unterwegs…  

Mai 26, 2024

Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter – der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Neues K13online-Weblog wird wieder bekannter - der digitale Pressespiegel: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle

Genevieve Gluck: „Pro-pädophile“ Aktivistengruppe feiert, dass Deutschland den Besitz von Kinderpornografie entkriminalisiert

Gleich drei Online-Artikel sind in den letzten Tagen erschienen, die sich u.a. auch mit K13online und dem vom Bundestag beschlossenen § 184b StGB(Kinderpornos) beschäftigen: Von Reduxx über Uncut-News bis Demo für Alle. Aufgrund von möglichen Übersetzungsfehlern oder bewußter Desinformationen(?) muss festgestellt werden: Als Verbrechen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindesstrafe im jeweiligen Gesetz über einem Jahr liegt. Als Vergehen wird eine Straftat immer dann bezeichnet, wenn die angedrohte Mindeststrafe im jeweiligen Gesetz unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Ordnungswidrigkeiten sind NICHT Bestandteil des Strafrechts. Deutschland hat die Kinderpornos auch NICHT entkriminaliert, denn alle Straftatbestände sind beigehalten worden. Bei allen juristischen Begriffen müssen die Formulierungen korrekt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Das schweizer Internet-Portal UNCUT-News hat den Reduxx-Artikel promt falsch übersetzt bzw. in einer deutschen Übersetzung einfach abgeschrieben. Bei einer guten Recherche hätte die Redaktion die offensichtlichen Fehler erkennen müssen. Bei schlechten Recherchen entsteht Desinformation, die sich in der Folge weiter als Falschdarstellungen verbreiten. Solche Desinformationen werden dann auch von sogenannten “Kinderschützern” für Ihre Zwecke verwendet. Dazu gehört auch die Initiative “Demo für Alle”, die seit vielen Jahren auf äußerst unseriöse Weise agiert. “Demo für Alle” benutzt auch den Hetzer Julian Reichelt für ihre niedrigen Beweggründe. Auch wenn dieses Grüppchen verschwindend kleine ist und in der Vergangenheit auf breite Ablehnung in der Zivilgesellschaft gestoßen ist, so verurteilen wir das desinformierende Auftreten auf das Schärfste. In diesem Sinne…

Mai 26, 2024

Homo-Portal QUEER.de – Studie: Auch queere Kinder und Jugendliche nutzen Dating-Apps

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Homo-Portal QUEER.de - Studie: Auch queere Kinder und Jugendliche nutzen Dating-Apps

Größte Langzeitstudie in den USA: Die Wissenschaftler*innen um Nagata haben Daten von 10.157 Kindern und Jugendlichen analysiert, meist Elf- bis Zwölfjährige

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet über eine Langzeitstudie in USA. Demnach nutzen queere Kinder und Jugendliche Dating-Apps 13 Mal häufiger als nicht queere. Die Wissenschaftler*innen um Nagata haben Daten von 10.157 Kindern und Jugendlichen analysiert, meist Elf- bis Zwölfjährige. “Lesbische, schwule und bisexuelle Kinder haben nur begrenzte Möglichkeiten, einen romantischen Partner zu finden, und sind in ihrem normalen Umfeld möglicherweise auch mit Diskriminierung, Mobbing und Stigmatisierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung konfrontiert”, erklärte Forscher Jason Nagata. “Dating-Apps können es Jugendlichen ermöglichen, Gleichgesinnte in unmittelbarer geografischer Nähe leicht zu identifizieren, während es im wirklichen Leben schwieriger sein kann, die sexuelle Orientierung eines potenziellen Partners zu erkennen.” Für Deutschland gibt es eine solche Studie bisher nicht. Aus dem Studienergebnis wird deutlich, dass auch schon hetero & homosexuelle Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren nach gleichgesinnten Partnern/Innen suchen, obwohl in den meisten Online-Dating-Apps ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben ist. Die Studie widerlegt die falsche Annahme von sogenannten Kinderschützern, dass die Kids angeblich kein Interesse an sexuellen Freundschaften & Beziehungen haben sollen. Die tägliche Realität steht offensichtlich im Widerspruch zum “Kinderschutz”: Sie suchen sogar aktiv in Dating-Apps für Erwachsene. Der deutsche Gesetzgeber verbietet & warnt jedoch nicht nur Pädophile/Pädosexuelle vor Cybergrooming, sondern auch die Kinder & Jugendlichen, um diese vor sexuelle Kontakte/Beziehungen zu schützen. Zwischen einem solchen Schutzbedürfnis und der alltäglichen Realität liegen Welten. Die Zeit ist lange überfällig, dass sich der Gesetzgeber & der Kinderschutz dem realen Leben von Jungen & Mädchen anpasst….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.