Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt
Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…
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