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Juli 23, 2024

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Vergleichsvereinbarung abgeschlossen: Domain krumme13.org wieder im Besitz von K13online * GoDaddy bezahlt die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren

Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte die früheren Webseiten(heute Archiv) von K13online unter Vertragsbruch am 12. Januar 2024 offline gestellt und den Zugang in das Kundenkonto gesperrt. Der Hauptsitz in den USA(Verursacher) und die deutsche GoDaddy GmbH hatte über Wochen nicht auf unsere Mahnungen zur Einhaltung des Hostingvertrages reagiert. In der Folge hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei Mahnbescheide an die GmbH in Köln erlassen und zugestellt. Es wurden Strafanzeigen gegen GoDaddy beim FBI in den USA und der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Erst danach meldete sich die anwaltliche Vertretung der Kölner GmbH bei K13online und bot einen außergerichtlichen Vergleich an. Zu spät für die Herausgabe eines aktuellen Backups, denn die alten Datenbanken waren bereits gelöscht worden. Der Neustart mit dem neuen K13online-Weblog begann am 1. Mai 2024. Für den neuen Webhoster hat die Presse- und Meinungsfreiheit höchste Priorität. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Ex-Webhoster GoDaddy beinhaltet auch die Domain krumme13.org, die beim neuen Registrar eingetroffen ist und nun eingerichtet wird. Im Gegenzug wurden die zwei Strafanzeigen in den USA & Deutschland zurückgenommen. GoDaddy hat sich weiter verpflichtet, die Gerichtskosten über die zwei Mahnbescheide zu bezahlen. Im Anschluss wird K13online das Mahngericht über die Beendigung dieser Mahnverfahren informieren, sodass es zu keiner Klage vor einem Kölner Zivilgericht kommen wird. Das vertragswidrige Verhalten von GoDaddy war ein krimineller Angriff auf die freie Meinungs- und Pressefreiheit, die sowohl im Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechtechara verankert ist. Diese europäischen Grundrechte wurden am Hauptsitz von GoDaddy in den USA gebrochen. Es steht außer Frage, dass K13online diese zivilrechtliche Zensur eines amerikanischen Unternehmens auf das Schärfste verurteilt. Auch in Deutschland würden wir die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten niemals akzeptieren. Mit diesem News schließen wir die Berichterstattung in diese Sache ab… 

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