Posts Tagged With 'Grundgesetz'

September 29, 2024

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….

Juli 23, 2024

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Vergleichsvereinbarung abgeschlossen: Domain krumme13.org wieder im Besitz von K13online * GoDaddy bezahlt die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren

Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte die früheren Webseiten(heute Archiv) von K13online unter Vertragsbruch am 12. Januar 2024 offline gestellt und den Zugang in das Kundenkonto gesperrt. Der Hauptsitz in den USA(Verursacher) und die deutsche GoDaddy GmbH hatte über Wochen nicht auf unsere Mahnungen zur Einhaltung des Hostingvertrages reagiert. In der Folge hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei Mahnbescheide an die GmbH in Köln erlassen und zugestellt. Es wurden Strafanzeigen gegen GoDaddy beim FBI in den USA und der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Erst danach meldete sich die anwaltliche Vertretung der Kölner GmbH bei K13online und bot einen außergerichtlichen Vergleich an. Zu spät für die Herausgabe eines aktuellen Backups, denn die alten Datenbanken waren bereits gelöscht worden. Der Neustart mit dem neuen K13online-Weblog begann am 1. Mai 2024. Für den neuen Webhoster hat die Presse- und Meinungsfreiheit höchste Priorität. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Ex-Webhoster GoDaddy beinhaltet auch die Domain krumme13.org, die beim neuen Registrar eingetroffen ist und nun eingerichtet wird. Im Gegenzug wurden die zwei Strafanzeigen in den USA & Deutschland zurückgenommen. GoDaddy hat sich weiter verpflichtet, die Gerichtskosten über die zwei Mahnbescheide zu bezahlen. Im Anschluss wird K13online das Mahngericht über die Beendigung dieser Mahnverfahren informieren, sodass es zu keiner Klage vor einem Kölner Zivilgericht kommen wird. Das vertragswidrige Verhalten von GoDaddy war ein krimineller Angriff auf die freie Meinungs- und Pressefreiheit, die sowohl im Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechtechara verankert ist. Diese europäischen Grundrechte wurden am Hauptsitz von GoDaddy in den USA gebrochen. Es steht außer Frage, dass K13online diese zivilrechtliche Zensur eines amerikanischen Unternehmens auf das Schärfste verurteilt. Auch in Deutschland würden wir die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten niemals akzeptieren. Mit diesem News schließen wir die Berichterstattung in diese Sache ab… 

Mai 21, 2024

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

K13online-Rückblick auf den Besuch beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können

Aus aktuellem Anlass zum 24. Karlsruhe Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 erinnern wir an den K13online-Besuch beim Bundesverfassungsbericht im Jahr 2019. Vor fünf Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In diesem Jahr lautet der Thema „Herausforderung Wohnen“.  Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und die Erste Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe Gabriele Luczak-Schwarz sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizministerin a. D. und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der Architekt Ole Scheeren und die Soziologin und Zukunftsforscherin Christiane Varga. Moderiert wird die Diskussion von dem Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks Jörg Schönenborn. Beim BVerfG sind zahlreiche Normelkontrollverfahren & Verfassungsbeschwerden gegen den § 184b StGB/§ 184l StGB anhängig. Auf K13online-Anfrage haben wir alle Aktenzeichen erhalten und konnten bei den jeweiligen Amtsgerichten die Begründungen zu der Verfassungswidrigkeit erhalten, die bei uns angefordert werden können. Alle News zu diesen Verfahren sind auf unserem neuen Weblog nicht mehr verfügbar, weil unser Ex-Webhoster GoDaddy u.a. auch die gesamte Berichterstattung auf kriminelle Weise offline gestellt hat. Das damalige News zum Verfassungsgespräch 2019 ist jedoch mit der Bildergalerie vom BVerfG im neuen Archiv auf die früheren Webseiten verfügbar…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.