Damaliger Klassenlehrer sagt als Zeuge aus: Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen
Der Prozess um einen 36-jährigen Syrer, der einen 14-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll und mit 16 Jahren den gleichen Jugendlichen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, endet vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim mit einem FREISPRUCH. Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!! Aus Anlass dieses Prozesses weist K13online daraufhin: Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. Der § 176 ff StGB, worin es um Kinder unter 14 Jahren geht, war bei diesem Prozess nicht relevant. Wäre der Junge damals 13 Jahre gewesen, dann hätte es keinen Freispruch gegeben, weil der Gesetzgeber auch Einvernehmlichkeit mit Strafe bedroht. Eine solch starre Schutzaltersgrenze ist völlig absurd. K13online fordert deshalb seid dem Bestehen, diese vollkommen realitätsfremde Altersgrenze auf 12 Jahre zu senken. Jungen und auch Mädchen können in diesem Alter selbst Entscheidungen über ihr Sexualverhalten treffen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sowie der Strafvollzug werden sich bei einer solchen Legalisierung Abertausende von unnötigen Verfahren ersparen…
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