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Oktober 10, 2024

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

Damaliger Klassenlehrer sagt als Zeuge aus: Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen

Der Prozess um einen 36-jährigen Syrer, der einen 14-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll und mit 16 Jahren den gleichen Jugendlichen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, endet vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim mit einem FREISPRUCH. Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!! Aus Anlass dieses Prozesses weist K13online daraufhin: Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. Der § 176 ff StGB, worin es um Kinder unter 14 Jahren geht, war bei diesem Prozess nicht relevant. Wäre der Junge damals 13 Jahre gewesen, dann hätte es keinen Freispruch gegeben, weil der Gesetzgeber auch Einvernehmlichkeit mit Strafe bedroht. Eine solch starre Schutzaltersgrenze ist völlig absurd. K13online fordert deshalb seid dem Bestehen, diese vollkommen realitätsfremde Altersgrenze auf 12 Jahre zu senken. Jungen und auch Mädchen können in diesem Alter selbst Entscheidungen über ihr Sexualverhalten treffen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sowie der Strafvollzug werden sich bei einer solchen Legalisierung Abertausende von unnötigen Verfahren ersparen…

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.