Der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Mann wurde aufgehoben: In U-Haft der JVA Stuttgart wurde er körperlich angegriffen und musste ins Krankenhaus
Der 39-jährige Mann gab nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht in Pforzheim eine Erklärung ab: In der viermonatlichen U-Haft sei er von Mitgefangenen körperlich angegriffen worden, sodass er in ein Krankenhaus musste. Die U-Haft sei für Ihn sehr schwer gewesen. Die sogenannte Knasthierarchie hätte Ihn zum „Kinderschänder“ erklärt. Seine Familie würde aber zu Ihm stehen und Ihn unterstützen. K13online weißt auf das Folgende hier: Wir verurteilen die Knasthierarchie auf das Schärfte. Die JVAs sind verpflichtet, die Betroffenen dieser Deliktsart, vor Gewalttaten der Mitgefangenen zu schützen. Ganz offensichtlich gab es solche Schutzkonzepte in der U-Haft der JVA Stuttgart nicht. Damit trägt diese Anstalt die Verantwortung für diese Gewalttaten. K13online ist bekannt, dass es in anderen JVAs solche Schutzkonzepte gibt, die erfolgreich umgesetzt werden. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und ohne Geldstrafe. Strafmildernd ist das Geständnis und der damit verbundene Verzicht auf die Zeugen(Mädchen). Auch die erlittenen Gewalttaten gegen Ihn in U-Haft wurden als strafmildernd gewertet. Die Dauer der Therapie soll mindestens ein Jahr sein. Zum Schluss der Hauptverhandlung erging folgender Beschluss: Der Haftbefehl gegen den Verurteilten wird aufgehoben. Der 39-jährige Mann wird in die Freiheit entlassen…
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