Rechtslage in Deutschland wird sich trotz der EuGH-Endscheidung nicht ändern: AMPEL-Bundesregierung hat sich im letzten April auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt
Legal Tribune Online(LTO) berichtet über eine aktuelle Endscheidung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung & anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Der konkrete Einzelfall bezieht sich zwar auf Frankreich, aber könnte auch zu politischen Auswirkungen einer massiven Einschränkung der Grundrechte in Deutschland führen. Die AMPEL-Bundesregierung hat sich im letzten April auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, obwohl sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) für eine Totalüberwachung ausgesprochen hatte. Damit konnte sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) mit den GRÜNEN innerhalb der Koalition durchsetzen. Die CDU/CSU-Fraktion fand keine Mehrheit im Bundestag, aber hat im Bundesrat einen Antrag zur Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Die EuGH-Endscheidung widerspricht auch den Beschlüssen der EU-Kommission. An der Rechtslage in Deutschland wird sich trotz der EuGH-Endscheidung zwar nichts ändern. Damit dies auch im EU-Parlament & in der EU-Kommission so bleibt, dürfen sich die politischen Mehrheitsverhältnisse bei der kommenden Europawahl nicht zu Ungunsten der Grund- und Menschenrechte verändern….
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