KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB: Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…
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