Heute 12-jähriges Mädchen war in den Stiefvater verliebt: Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien bezeichnen sexuelle Beziehung als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“
Die Lehrerin des zum Zeitpunkt der Geburt des Babys 11-jährigen Mädchens hatte die Schwangerschaft bemerkt und das Jugendamt eingeschaltet, welches Strafanzeige erstattet hatte. Bei den polizeilichen Vernehmungen gab die junge Mutter an, dass sie in den Stiefvater verliebt sei – und den Sperma des Kindsvaters selbst eingeführt hat. Damit wollte Sie den Stiefvater vor Strafverfolgung schützen. Denn die Stieftocher wußte, dass der Gesetzgeber einen Geschlechtsverkehr als „schweren sexuellen Missbrauch“ an Ihr bezeichnen würde, obwohl alles vernehmlich stattgefunden hat. Vor dem Landgericht in Siegen beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den Stiefvater des heute 12-jährigen Mädchens & Vater des Babys. Während der Beweisaufnahme wird es maßgeblich darauf ankommen, ob die Stieftochter als Zeugin auftritt und ihre damalige Aussage bei der Polizei bestätigt oder nicht. Bleibt SIE dabei, dann kann es nur einen Freispruch geben, denn ohne Opfer gibt es auch keinen Täter. Allerdings hat inzwischen das Kreisjugendamt das Sorgerecht für die junge Mutter und ihr Baby übernommen. Das Kind ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die 12-Jährige wird in einer Einrichtung betreut. Diese äußeren Einflussnahmen könnten dazu führen, dass das Mädchen ihre damalige Aussage zu Gunsten der Staatsanwaltschaft & des Langerichtes ändert. Möglich ist auch, dass der Stiefvater ein Geständnis ablegt, um der Stieftochter eine Aussage vor Gericht zu ersparen. Einen größeren Liebesbeweis könnte es kaum geben. Die aktuellen Hofberichterstattungen in den Mainstream-Medien verschweigen nahezu alle Hintergründe der sexuellen Beziehung. Nur in einem Satz findet man einen Hinweis, dass das Mädchen in den Stiefvater verliebt war. Von den Medien ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Verurteilung eine kritische Berichterstattung geben wird. K13online sieht sich deshalb in der Pflicht, über die ungerechte Gesetzlage zu berichten. Wenn es kein Missbrauchsopfer gibt, dann darf es auch keinen Missbrauchstäter geben. Das Gleich gilt auch für die ältere Schwester des Mädchens, die ebenfalls als Zeugin vor Gericht aussagen müsste. Das Landgericht Siegen hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…
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