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Juli 17, 2024

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Nach “wegen seines Geschlechtes” soll das Grundgesetz um die fünf Worte “seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität” ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…

Mai 17, 2024

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.