K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause
Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach „wegen seines Geschlechtes“ soll das Grundgesetz um die fünf Worte „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…
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