Posts Tagged With 'Bundesrat'

Juli 17, 2024

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Nach “wegen seines Geschlechtes” soll das Grundgesetz um die fünf Worte “seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität” ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…

Juni 14, 2024

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….

Mai 19, 2024

Wenn dein Pferd tot ist – steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Wenn dein Pferd tot ist - steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

# Nie wieder CDU: Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hat im Kampf gegen Kinderpornos bei der AMPEL-Bundesregierung keine Chance gegenüber dem “Quick-Freeze-Verfahren”

Das Bundesland Hessen hat auf der letzten Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Damit soll der Kampf gegen Kinderpornos im Internet verstärkt werden. In Hessen regiert die CDU in einer GroKo mit der SPD. Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) war bei der letzten Landtagswahl gescheitert. In der Tat ist Hessen Spitzenreiter bei Kinderporno-Razzien. Seit über einem Jahr finden monatliche Polizeiaktionen mit Hausdurchsuchungen statt. Der Innenminister(CDU) des Bundeslandes Baden-Württemberg hat sich dem hessischen Gesetzentwurf angeschlossen. Im Bundestag gibt es jedoch keine politischen Mehrheiten für eine IP-Adressen-Speicherung. Die AMPEL-Bundesregierung( SPD & GRÜNE & FDP) hat sich bereits mehrfach gegen die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Trotzdem reitet die CDU auf Landes- und Bundesebene weiter auf einem toten Pferd. Das “Quick-Freeze-Verfahren” stammt vom Bundesjustizminister(FDP) und wird von den Koalitionspartnern SPD & GRÜNE mitgetragen. Auch die Gruppe der LINKEN befürwortet dieses Verfahren. Sogar die AfD ist gegen die Speicherung von IP-Adressen. Damit steht die CDU völlig allein mit ihrem Gesetzentwurf. Deshalb: # Nie wieder CDU(CSU). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen. Nach abschließenden Beratungen soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dies würde bedeuten, dass sich der Bundestag zum X Mal damit beschäftigen muss, obwohl schon jetzt feststeht, dass der Gesetzentwurf scheitern wird. Die politische Verantwortung dieser unendliche Geschichte um die IP-Adressen liegt bei den Bundesländern im Bundesrat, die dem Gesetzentwurf zustimmen sollten. K13online ruft deshalb alle Landesregierungen mit SPD + GRÜNE + FDP + LINKE Beteiligungen auf, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Damit bleibt dem Bundestag eine weitere Debatte erspart…

Mai 18, 2024

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB:  Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.