Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen
Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus. Die oder der Beauftragte soll künftig vom Bundestag gewählt werden und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten – laut Gesetzentwurf einmal pro Legislaturperiode. Neu entstehen soll daneben ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen. Auf solche Forschungsergebnisse/Studien wird gewartet. Daneben wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern bundeseinheitliche Informationen und Medienangebote zur Prävention zu entwickeln, um zum Beispiel Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Die Bundeszentrale soll außerdem Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, bei Schutzkonzepten unterstützen. Alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Damit sollen Pädophile frühzeitig erkannt und in der Folge von der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden. ALLES passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und gegen Pädophile/Pädosexuelle…
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