Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG): K13online fordert Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. September 2024 eine Beschlussempfehlung(Drucksache 20/12841) abgegeben. Über die K13online-Petition(Pet- 4-19-07-103-044636) wird unter Beschlussempfehlung 4(Lfd. Nr. 34) am 26. September 2024 abgestimmt. Die Abstimmung zur Sammelübersicht 641 wird LIVE im Parlaments-TV übertragen. Der TOP 38 soll um 14:25 Uhr stattfinden. Die Petition „sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG“ wurde im April 2021 beim Bundestag eingereicht. Bei openPetition gab es 37 Mitzeichner/Unterstützer. Der Petent Dieter Gieseking(69) hatte die Petition sexuelle Identität und Kinderrechte zusammen eingereicht. Der Petitionsdienst hatte diese wegen unterschiedlicher Themen getrennt. Die K13online-Petition Kinderrechte in Artikel 6 GG wurde am 19. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag angenommen(Sammelliste) und an das Bundesjustizministerium & Bundesfamilienministerium überwiesen sowie allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Die Annahme der Petition Kinderrechte hatte in den Folgemonaten bei diversen Internetmedien für einen großen Wirbel gesorgt. Im Rückblick werden wir über diese mediale Hetze in absehbarer Zeit gesondert berichten. Nach der Abstimmung über die Petition sexuelle Identität wird der Petent eine schriftliche Begründung von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundestages erhalten. K13online wird dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens kündigen wir schon jetzt weitere Petitionen zu themenrelevante Gebiete an. Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran…(Update)
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