Posts Tagged With 'Amtsgericht Pforzheim'

September 11, 2024

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt “Porno-Sucht” schon im Alter von neun Jahren

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine “Porno-Sucht” gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…

September 04, 2024

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)” frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide “Taten” gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: “Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben”. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…

August 28, 2024

Amerikanisches FBI schleust im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien ein: Amtsgericht Pforzheim verurteilt 35-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Amerikanisches FBI schleust im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien ein: Amtsgericht Pforzheim verurteilt 35-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Pforzheimer Kinderschutz- und Opferverein profitiert durch Geldstrafe mit 4.500 Euro: Verurteilter Kinderporno-Konsument finanziert Verein Lilith mit

Wieder hat ein deutsches Kinderporno-Verfahren seinen Ursprung in den USA. Das amerikanische FBI schleuste im Darknet über den Dienst BitTorrent Kinderporno-Dateien bei einem 35-Jährigen ein, die nachverfolgt werden konnten. Die US-Ermittlungsbehörden haben demnach Dateien mit Kinderpornos zum Download bereitgestellt, mit denen es möglich war, die Identität des vom Amtsgericht Pforzheim Verurteilten zu ermitteln. In Deutschland und der gesamten EU dürfen Ermittlungsbehörden selbst keine Straftaten begehen, um Kinderporno-Konsumenten zu ermitteln. Die EU-Kommission will solche bisher rechtswidrigen Ermittlungsmethoden jedoch legalisieren. Das FBI in den USA versorgt weltweit alle Länder mit Ermittlungsergebnissen, die insbesondere in den jeweiligen Nationalstaaten nicht zulässig sind. Konsumenten, die sich im Darknet Kinderpornos downloaden, laufen also immer Gefahr, dass diese Dateien vom FBI infiziert wurden. Ein 34-jähriger Mann aus dem Enzkreis hatte sich mindestens eine solche infizierte Datei heruntergeladen. Insgesamt sollen es 10.283 Bilder und 1.537 Video-Dateien gewesen sein, die auch weiterhin im Darknet verfügbar sein werden. In der Vergangenheit, Gegenwart und in Zukunft wird es deshalb auf der ganzen Welt noch massenweise solche Kinderpornoverfahren geben, die ihren Ursprung beim FBI in den USA haben. Das Amtsgericht Pforzheim hat den 35-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich wird der Mann dem Pforzheimer Kinderschutz- und Opferverein Litith 4.500Euro überweisen müssen. Mit solchen Geldstrafen wird der Verein finanziell unterstützt. Der Verein profitiert also von solchen “Zwangsspenden” mit vielen Tausend Euros.  

August 23, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

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K13online Prozessbeobachter: Amtsrichterin Gauß schließt 3. Verhandlungstag nach persönlichen Verhältnissen des Musikpädagogen schon nach 15 Minuten

Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung am 3. September um 13 Uhr: Waren die zwei Musikschülerinnen des Musikpädagogen 13 oder schon 14 Jahre alt?

Der 3. Verhandlungstag gegen einen Musikpädagogen, der vor 21 Jahren mit einem Mädchen eine sexuelle Liebesbeziehung mit Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, endete schon nach 15 Minuten. Vor 12 Jahren soll es zu intimen Berührungen mit einem anderen Mädchen gekommen sein, was von Ihm vehement bestritten wird. Amtsrichterin Grauß befragte den Angeklagten lediglich nach seinen persönlichen Verhältnissen: Der 60-Jährige hat Abitur und ein Musikstudium absolviert. Auch ist er selbständig als Musiklehrer tätig. In mehreren Vereinen arbeitet er ehrenamtlich. Er war zwei Mal verheiratet und hat aus einer Ehe zwei Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren, die Ihn an Wochenenden besuchen. Kurzum: Der Musikpädagoge ist ein angesehener Bürger und hat keine Vorstrafen. Der verteidigende Rechtsanwalt Bastian Meyer hatte sich durch die Kollegin Leonie Beyer vertreten lassen. Auch der ursprüngliche Staatsanwalt schicke seine Kollegin. Im kleinen Gerichtssaal 311 war auch eine Nebenklägerin & Nebenklägervertreter anwesend. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte am 1. August 2024 berichtet, dass der Prozess vor dem Landgericht stattfindet. Diese falsche Information hatte K13online übernommen. Die Verhandlung findet jedoch vor dem Amtsgericht Pforzheim statt. Damit verliert der angeklagte Sachverhalt hinsichtlich eines möglichen Strafmaßes erheblich an juristischer Bedeutung. Denn Amtsgerichte können nur Freiheitsstrafen unter vier Jahren verhängen. Der Fortsetzungstermin wurde auf den 3. September um 13 Uhr festgesetzt. K13online wird erneut darüber berichten…

August 15, 2024

Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Einspruch gegen Strafbefehl: Hass-Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird der öffentliche Prozess gemacht

Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Pforzheim: K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten

Der Hass-Prediger der Baptistensekte in Pforzheim hat gegen den Strafbefehl(120 Tagessätze zu je 80Euro) Einspruch eingelegt. Damit kommt es vor dem hiesigen Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme & Aussagen des Angeklagten & Zeugen. Die «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hetzt seit Jahren gegen Homosexuelle & Pädosexuelle und wird vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Verhandlung teilnehmen und berichten. Es ist davon auszugehen, dass auch die Anhänger dieser Sekte im Gerichtssaal anwesend sein werden. Wir rufen deshalb die Pforzheimer Zivilgesellschaft der Vielfalt zum Protest auf. Trotz solcher Volksverhetzungen ist die Goldstadt bunt und vielfältig. Die Deutsche Presseagentur(dpa) hat die Nachricht an alle Mainstream-Medien verbreitet. Das mediale Interesse an diesem Prozess wird groß sein. Journalisten der Online- und Printmedien & SWR-Reporter werden berichten. Wie immer bei K13online-Teilnahmen an Gerichtsverhandlungen & öffentlichen Veranstaltungen stehen wir den Pressevertretern und interessierten Bürgern/Innen für Gespräche bereit. Allerdings bedarf es bei Journalisten/Reportern einer frühzeitigen Kontakaufnahme. Spontane Interviews werden wir nicht geben. Wir werden aber das Gespräch & den Dialog mit den Zuschauern suchen. Diese Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Pforzheim wird wohl zu den Größten in diesem Jahr gehören. Das Gericht könnte nach der Beweisaufnahme sogar ein höheres Strafmaß verhängen, welches über den Strafbefehl hinausgeht: Pro Justitia… 

Juli 26, 2024

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Mainstream-Medien ignorieren Volksverhetzung auch gegen Pädophile/Pädosexuelle: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten noch nicht abgeschlossen

Das Amtsgericht in Pforzheim hat einen Strafbefehl mit einer ziemlich geringen Geldstrafe gegen einen Hass-Prediger lassen. Mit 120 Tagessätzen(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe) a 80Euro = 9.600 Euro ist der Verurteilte zwar wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber wenn dieser Betrag bezahlt wird, dann wäre diese Straftat damit abgeschlossen. Nur dann, wenn dieser Hetzer gegen Homosexuelle & Pädophile/Pädosexuelle Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Pforzheimer Amtsgericht. Zu einer solchen Gerichtverhandlung mit Beweisaufnahme sollte es schon im Interesse der Öffentlichkeit kommen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils fordert K13online ein komplettes Verbot dieser Baptistensekte, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Solche Prediger mit ihren Anhängern dürfen in Pforzheim keinen Platz haben. Es ist nicht nur unerträglich, sondern widerspricht jeder sexuellen Vielfalt, wenn diese Sekte an der Zerrenner Straße weiterhin ihren “Gottesdienst” abhalten darf. Lediglich eine strafrechtliche Verurteilung wird diese Sekte nicht von sogenannten “Seelengewinnen” abhalten. Nur ein Verbot kann diesen Spuk beenden. Ebenso die Kündigung der Räume. Der Vermieter, die Stadt Pforzheim und die Zivilgesellschaft in der Goldstadt sind aufgerufen, solche homo- und pädofeindlichen Aktivitäten zu unterbinden. Diese Baptistenkirche missbraucht die Weltoffenheit & Tolerenz der Vielfalt für ihre menschenverachtende Hetze, die nicht geduldet werden darf. K13online muss auch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kritisieren, denn der Hass dieser Sekte richtet sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädophile & Pädosexuelle…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.