Posts Tagged With '§ 184b StGB'

November 19, 2024

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Erneut Hausdurchsuchungen(85) im gesamten Bundesland Hessen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Erneut Hausdurchsuchungen(85) im gesamten Bundesland Hessen

WARNUNG an Pädophilenjäger gegen Selbstjustiz: Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) will 100 neue Stellen in Staatsanwaltschaften schaffen

In keinem anderen Bundesland finden dermaßen viele konzertierte Polizeiaktionen wegen Kinderpornos statt wie in Hessen. In den folgenden Städten & Kreisen wird es in allen bestätigten Fällen entweder zu Strafbefehlen oder öffentlichen Hauptverhandlungen kommen: Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Offenbach am Main und Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Marburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau. Alle Beschuldigte werden kompetente Rechtsanwälte für die Verteidigungen benötigen. Auch K13online bietet erneut private Hilfestellungen an. In Hessen regiert unter der Führung der CDU eine GroKo mit der SPD. Den Innenminister & Justizminister stellt die CDU. Hessens Anklagebehörden gelten als chronisch überlastet. Justizminister Christian Heinz (CDU) will trotz der angespannten Haushaltslage 100 neue Stellen in den Staatsanwaltschaften schaffen. Bei der Jagd nach Kinderpornos spielen zusätzliche Millionen Euro von Steuergeldern offensichtlich keine Rolle. In der gemeinsamen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes wird vor Pädophilenjägern & Selbstjustiz gewarnt: Immer wieder erhält die Polizei Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern, die sich im Internet selbstständig auf die Suche nach kinderpornografischem Material begeben haben. Auch kommt es vor, dass sich erwachsene Privatpersonen im Netz als Kind ausgeben, um Treffen mit mutmaßlichen Sexualstraftätern zu verabreden. Kurz vor dem Treffen wird die Polizei dann informiert und aufgefordert, zum Treffen zu kommen und vor Ort den mutmaßlichen Straftäter festzunehmen. Beide Vorgehensweisen sind nicht im Sinne der Polizei und Staatsanwaltschaft. Erneut wird von K13online empfohlen, gegen diese Pädophilenjäger Strafanzeigen zu erstatten, damit Polizei & Staatsanwaltschaften gegen diese widerwärtige Art von Selbstjustiz vorgehen können. Auch bei den Strafanzeigen & Zivilklagen gegen diese Täter bieten wir privaten Rat an… 

September 11, 2024

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…

August 01, 2024

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden: Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern

In den USA werden alle Internet-Provider gesetzlich dazu gezwungen, alle weltweiten Angebote nach Kinderpornos zu durchsuchen und an das NCMEC zu melden. Das NCMEC selbst führt anlasslose Durchsuchungen nach Kinderpornos in allen sozialen Medien auf der Welt durch. In ganz Europa und damit auch in Deutschland sind solche Eingriffe in EU-Recht & Grundgesetz verboten. Das NCMEC leitet die Verdachtsfälle nach US-Recht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) weiter. Das BKA verteilt die Fälle an die 16 LKAs und diese leiten die Ermittlungsverfahren an die lokalen Staatsanwaltschaften weiter. Der Verursacher der in Deutschland massenweise durchgeführten Kinderporno-Razzien ist also das National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC) in den USA. Die aktuellen Hausdurchsuchungen fanden in Sachen/Chemnitz statt. Ende Juli gab es Razzien in Hessen & Bayern. Der rapide Anstieg in der jährlichen Kriminalstatistik(PKS) liegt in den USA. Die Meldungen von NCMEC beziehen sich überwiegend auf das öffentliche Internet. In den sozialen Medien wird es lediglich strafrechtlich relevante Posingdarstellungen mit und von den Kindern selbst geben. Solche Bilder & Videos dienen den Ermittlungsbehörden als Einfallstor für Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen. Sogenannte Zufallsfunde bei den Betroffenen besorgen dann den Rest. Für die Mainstream-Medien sind solche Razzien keine großen Schlagzeilen mehr wert. Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden. Auch die einzelnen Gerichtsverhandlungen finden nur noch wenig Beachtung in der Presse. Das Schicksal der Betroffenen ist dem Mainstream völlig gleichgültig geworden. Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern..

Juli 27, 2024

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…

Juli 08, 2024

Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundeslagebericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023: Erneuter Anstieg bei § 184 ff. StGB und bei § 176 ff. StGB

Mehr Selbstfilmer von Pornographie: Rund 40% aller Tatverdächtigen im Bereich Kinder- und Jugendpornos sind die Kinder & Jugendlichen selbst

„Der Anteil minderjähriger Tatverdächtiger betrug im Berichtsjahr knapp 40 Prozent“, heißt es im Lagebild. Ein hoher Anteil unter ihnen seien sogenannte „Selbstfilmer“, die pornographische Aufnahmen von sich selbst anfertigten und dann etwa auf sozialen Netzwerken hochladen – und damit ein Delikt begehen, denn strafbar sind Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz solcher Inhalte. Im Klartext: Von 45.191 Fälle sind es 40% die Jungen & Mädchen selbst, die von sich „Kinderpornos“ herstellen, besitzen und verbreiten. Diese Kids sind weit entfernt von pädophilen/pädosexuellen Motiven, denn es gibt keine pädophilen Kinder. Alles fällt unter den Begriff Kindersexualität, die durch den Gesetzgeber und in der Folge der Justiz kriminalisiert wird. Hausdurchsuchungen bei den Eltern & in den Kinderzimmern verursachen einen psychischen Schaden bei den Söhnen & Töchtern. Alles passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und wird der Öffentlichkeit als Kampf gegen Kinderpornos verkauft. Die heute betroffenen Kinder werden eines Tages Jugendliche sein. So ist es kein Wunder, wenn diese Jugendlichen sich aggressiv gegenüber der Staatsgewalt entwickeln. Statistische Zahlen können das Leid der Betroffenen nicht deutlich machen. Wissenschaftliche Studie gibt es nicht. Niemand interessiert sich dafür. Es wächst eine Generation heran, die weit entfernt ist von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dennoch haben die Kids von heute die Doppelmoral der Erwachsenen längst durchschaut. Sie werden immer ihren Wege finden…

Juni 28, 2024

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.