Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage
Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…
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