Verfasst am 03 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…



Verfasst am 03 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

K13online Gefangenenhilfe: Wolfgang & Dieter besuchen den User dave_c in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Celle

K13online Gefangenenhilfe: Wolfgang & Dieter besuchen den User dave_c in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Celle

Anträge auf Telefongespräche eingereicht: Demnächst werden wir auch Anträge für persönliche Skype-Gespräche stellen

Im Rahmen der Gefangenenhilfe von K13online haben wir den User dave_c in der JVA Celle besucht. Um einen Inhaftierten im regulären Strafvollzug besuchen können muss der Gefangene einen Antrag stellen, der vom Besuchdienst gepüft wird. Wolfgang & Dieter konnten mit dave_c im Besucherraum für zwei Stunden ungestört sprechen. Es geht Ihm den Umständen entsprechend „gut“. Er steht noch ganz am Anfang einer achtjährigen Haftzeit. Dave_c hat drei Anträge für Freizeitgestaltungen gestellt. Die JVA Celle verfügt über eine gut ausgestattete Bücherei. Weil er noch keiner Arbeit zugewiesen wurde ist er beim Einkauf auf das geringe Sozialgeld angewiesen. Gegenwärtig laufen zwei Anträge auf Telefongespräche, die auch vom Sozialgeld bzw. später vom Hausgeld bezahlt werden müssen. In der JVA Celle besteht auch die Möglichkeit, persönliche Gespräche via Skype zu beantragen. Diese Anträge werden wir demnächst stellen. Darüber hinaus vermittelt K13online auch Brieffreundschaften mit dave_c und anderen Gefangenen. Gleichgesinnte, die mit Ihm oder anderen Inhaftierten einen Briefkontakt aufnehmen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf. Die K13online Gefangenenhilfe kann auch finanziell unterstützt werden. Möglich sind direkte Überweisungen auf das JVA Konto des Gefangenen oder indirekt an uns. Wir rufen Gleichgesinnte & insbesondere die Pädophilenszene zur Solidarität auf. Für jeden Gefangenen der Deliktsarten § 184 ff. und § 176 ff. StGB ist es enorm wichtig, dass die sozialen Kontakte von „Draußen“ nach „Drinnen“ nicht abbrechen. Für jeden Inhaftierten im Strafvollzug wird der Tag seiner Entlassung in die Freiheit kommen. Bis dahin werden wir fortlaufend über den Gefangenen dave_c berichten. Von unserem Besuch in der JVA Celle haben wir einige Fotos mitgebracht, die wir in diesem 1. News veröffentlichen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch den Wolfgang in Hannover besucht, der ebenfalls die Gefangenenhilfe für dave_c übernommen hat. Gerne vermitteln wir auch diesen Kontakt auf Anfrage. Vorsorglich empfehlen wir den Betroffenen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, noch vor Haftantritt mit uns Kontakt aufnehmen. Auch schon in Ermittlungsverfahren und bei Gerichtsverhandlungen bieten wir unsere Hilfestellungen an….



Verfasst am 29 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….



Verfasst am 28 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Erstaunliche Äußerung des AfD-Abgeordneten Förster im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Auch Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung!

Erstaunliche Äußerung des AfD-Abgeordneten Förster im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Auch Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung!

GRÜNER Abgeordneter Hannes Damm: „Das ist eine menschenverachtende Hassrede, dass man Pädophilie – eine sexuelle Störung – gleichsetzt mit einer sexuellen Orientierung bei Schwulen, Lesben und anderen queeren Menschen“

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurde bei TOP 17 ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN debattiert: Queeres Leben im Gestern, im Heute und im Morgen schützen. Die AfD ist nun wahrlich nicht dafür bekannt, sich positiv zur Pädophilie zu äußern. Der AfD-Abgeordente Horst Förster sprach jedoch in seiner Rede: Auch Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung! Damit will er die Pädophilie zwar nicht als schützenswerte sexuelle Identität ansehen, aber immerhin sieht Förster in der Pädophilie eine sexuelle Orientierung/Prägung, die jedoch bei gesundem Menschenverstand nicht normal sein soll. Der politische Skandal bei der Landtagssitzung liegt diesmal nicht bei der AfD, sondern bei dem GRÜNEN Abgeordneten Hannes Damm: „Das ist eine menschenverachtende Hassrede, dass man Pädophilie – eine sexuelle Störung – gleichsetzt mit einer sexuellen Orientierung bei Schwulen, Lesben und anderen queeren Menschen“. K13oline verurteilt diese Äußerung vom Abgeordneten der GRÜNEN Hannes Damm auf das Schärfste! Ganz offensichtlich ist Ihm die Klassifizierung der Pädophilie im neuen ICD 11(5D32) nicht bekannt. Der GRÜNE Damm, der für Schwule/Lesben/Queere ein Diskriminierungsverbot fordert, diskriminiert selbst eine andere sexuelle Minderheit(Pädophile). Eine solche Heuchelei macht deutlich, dass er von der früheren Verfolgung der Homosexuellen nichts gelernt hat. Die Landtagssitzung musste mehrfach unterbrochen werden. Über den Antrag der GRÜNEN konnte nicht abgestimmt werden. Im November soll ein geänderter Antrag erneut auf die Tagessordnung des Landtages gesetzt werden. K13online wird auch darüber berichten. Aus aktuellem Anlass haben wir uns in diesem News erneut zur ICD 11 und den Begrifflichkeiten der Pädophilie und Hebephilie positioniert. Ebenso zur Notwendigkeit der Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität ins Grundgesetz, die auch die Pädophilie &Hebephilie beinhalten muss… 



Verfasst am 27 September 2024 von Dieter Gieseking    

Digitaler Pressespiegel zur Abstimmung der K13online-Petition sexuelle Identität ins GG im Deutschen Bundestag: Reduxx(Genevieve Gluck) + NiUS(Amir Makatov)

Digitaler Pressespiegel zur Abstimmung der K13online-Petition sexuelle Identität ins GG im Deutschen Bundestag: Reduxx(Genevieve Gluck) + NiUS(Amir Makatov)

Genevieve Gluck: „Im April erklärte der Pädophilen-Aktivist erneut, dass es bei der pädophilen Identität im GG nicht um die Legalisierung einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen gehe“

Als erstes Internetmedium hat Reduxx über die Abstimmung der K13online-Petition sexuelle Identität ins Grundgesetz im Deutschen Bundestag berichtet. Die Artikelinhalte von Genevieve Gluck sind überwiegend korrekt. Wie schon bei früheren Berichten von Gluck werden ihre richtigen Darstellungen von anderen Projekten im Ausland verfremdet und falsch wiedergegeben. In den sozialen Medien sind zahlreiche Fake-News zu finden, die wir auf das Schärfste verurteilen. Bei solchen Falschdarstellungen gibt es nur ein Mittel: Informieren Sie sich direkt bei der Quelle, also bei K13online. In der Folge des Artikels bei Reduxx ist das deutsche Medium NiUS in die Berichterstattung eingestiegen. Der Journalist Amir Makatov verwendet in seiner Titelschlagzeile den Nazi-Begriff „Kinderschänder“. Wir prüfen gegenwärtig strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte. Im Übrigen enthält sein Artikel auch richtige Darstellungen, die von Reduxx übernommen wurden. NiUS ist dafür bekannt, gegen die Ampel-Bundesregierung und besonders die GRÜNEN zu „schießen“. So auch in dem Artikel von Makatov. Die GRÜNEN haben sich spätestens im Jahr 2013/2014 von ihren politischen Forderungen der 1970er bis 1990er Jahre distanziert. K13online wird die GRÜNEN im Bundestag über den Artikel bei NiUS informieren und anraten, dagegen vorzugehen. Mit Stand von heute haben zwei weitere Internetmedien/Projekte über die Abstimmungen in Bundestag berichtet. Zur gegebenen Zeit wird es dazu ein Folge-News geben und Richtigstellungen erfolgen. Journalisten/Innen der sogenannten Mainstream-Medien sind bisher nicht in die Berichterstattung eingestiegen. Bei dieser Gelegenheit geben wir auch bekannt, dass wir im Zeitraum vom 30. September bis zum 2. Oktober 2024 eine redaktionelle Pause einlegen werden. Im Anschluss setzen wir unsere News fort…



Verfasst am 26 September 2024 von Dieter Gieseking     7 Kommentare

Deutscher Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde angenommen

Deutscher Bundestag hat über K13online-Petition abgestimmt: Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde angenommen

Das Petitionsverfahren „Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“ ist abgeschlossen: K13online wartet nun auf die schriftliche Begründung vom Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag hat heute über die K13online-Petition(Pet-4-19-07-103-044636) abgestimmt. Die Bundestagssitzung wurde von der  Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt(GRÜNE) geleitet. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Verfahren abzuschließen, wurde von allen anwesenden Bundestagsfraktionen angenommen. Das BSW war nicht anwesend. Mit dieser Bundestagsabstimmung gelangt die Petition zwar nicht in die Ausschüsse zu weiteren Beratungen. Jedoch haben alle Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit von den Petitionsinhalten Kenntnis zu nehmen. Der Petent Dieter Gieseking fordert in der Petition mit seinen Mitzeichnern/Innen, dass neben den Homosexuellen auch die Pädophilen als Merkmal in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen werden. Nicht nur Schwule & Lesben müssen vor Diskriminierung geschützt werden, sondern auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen. Ein solches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist hinsichtlich einer pädophilen Identiät unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die Pädophilie ist eine sexuelle Neigung/Orientierung/Identität und nicht gleichzusetzen mit dem § 176 ff. StGB. Im Petitionsausschuss befinden sich weitere Petitionen, die die Pädophilie bei der sexuellen Identität nicht mit einschließen wollen. Mit Stand von heute gibt es auch für diese Petitionen (noch) keine politischen 2/3 Mehrheiten im Bundestag & Bundesrat. Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde dies zwar vereinbart, aber dazu wäre die CDU/CSU-Fraktion notwendig, die sich jedoch weiterhin verweigert. K13online wartet nun mit Spannung auf die schriftliche Begründung mit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass diese Forderungen bestehen und auch weiterhin eingefordert werden. Ohne diese Petition würde es keine politischen Forderungen geben, das diesbezügliche Grundgesetz zu ändern…. 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.