Verfasst am 21 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Off-Topic Bilder- und Videogalerie: Lichterfest 2024 im Pforzheimer Enzauenpark

Off-Topic Bilder- und Videogalerie: Lichterfest 2024 im Pforzheimer Enzauenpark

ALLE Jahre wieder: WIR sind mitten unter EUCH

Wie in jedem Jahr waren wir wieder auf dem Pforzheimer Lichterfest im Enzauenpark. Es ist zur Tradition geworden, vom Besuch der Veranstaltung eine schöne Bildergalerie & Videos mitzubringen. WIR sind mitten unter Euch, so lautet denn auch im Jahr 2024 unser Motto. Auch mit diesem Off-Topic-News möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir uns nicht auf unsere sexuelle Identität reduzieren lassen. Wir freuen uns auf das nächste Lichterfest im Jahre 2025…



Verfasst am 18 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 



Verfasst am 17 Juli 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach „wegen seines Geschlechtes“ soll das Grundgesetz um die fünf Worte „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…



Verfasst am 16 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene: COMPACT hetzt auch gegen Homosexuelle & Pädosexuelle

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Der politische und juristische Kampf gegen RECHTS muss höchste Priorität haben. Solchen Brandstiftern muss mit allen rechtstaatlichen Mittel begegnet werden. Damit alleine ist das menschenverachtende Problem jedoch nicht gelöst. Compact wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbotsverfügung von Faeser vorgehen. Die Gerichte werden darüber entscheiden müssen. Das Verbot eines solchen Mediums mit allen sozialen Netzwerken hat es bisher noch nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird vermutlich eine Entscheidung treffen müssen. Das Rechtsportal LTO schreibt dazu: „Der GFF-Jurist weist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aus dem Jahr 2010 hin. Der Gerichtshof hielt das Komplettverbot mehrerer türkischer Tageszeitungen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungs- und Pressefreiheit). Nach Einschätzung von Werdermann greifen diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall ein. Das Verbot von Compact könnte also ein juristisches Nachspiel nicht nur in Leipzig und Karlsruhe, sondern auch in Straßburg haben – mit ungewissem Ausgang..



Verfasst am 15 Juli 2024 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Olympische Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris: Beachvolleyballer Steven van de Velde nimmt für die Niederlande an Olympia teil

Olympische Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris: Beachvolleyballer Steven van de Velde nimmt für die Niederlande an Olympia teil

taz-Journalistin CAROLINA SCHWARZ: „Jeder Mensch, der seine Schuld eingesteht und keine Gefahr für andere ist, hat eine zweite Chance verdient“

Als 19-Jähriger reiste Steven van de Velder von den Niederlanden nach England, um dort mit einer Zwölfjährigen unter Alkoholeinfluss Sex zu haben. Der dortige Gesetzgeber bezeichnet jeden Sexualkontakt zwischen Erwachsenen & Kindern als Vergewaltigung. Das Mädchen hatte sich als 16-Jährige ausgegeben. Van de Velder wurde im Jahre 2016 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und kam nach 13 Monaten wieder frei. In einem Interview sagte er damals: „Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen und muss die Konsequenzen dafür tragen. Es war der größte Fehler meines Lebens.“ Die Olympischen Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris. Der Beachvolleyballer(29) nimmt für die Niederlande an Olympia teil. Die taz-Journalistin CAROLINA SCHWARZ schreibt in einem Artikel: „Jeder Mensch, der seine Schuld eingesteht und keine Gefahr für andere ist, hat eine zweite Chance verdient“. Und stellt die Fragen: „Sollte er nie wieder seinen Beruf ausüben dürfen? Sollte er keinen Erfolg haben dürfen? Sollte er nie wieder glücklich sein? Wohl kaum!“ In einer Online-Petition bei Chance.org fordern jedoch über 40 Tausend Mitzeichner/Innen, dass Ihm die Grundrechte auf Resozialierung & Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht zustehen sollen. Der Mob & Pöbel darf niemals über das Schicksal von Pädophilen/Pädosexuellen entscheiden. K13online verurteilt die Petition und alle Mitzeichner/Innen auf das Schärfste. Der niederländische Volleyballverband Nevobo steht hinter van de Velde. In einer Erklärung betonte Nevobo, dass van de Velde seine Strafe gemäß englischem Recht verbüßt habe und nun vollständig in die niederländische Volleyballgemeinschaft integriert sei. Daher erfülle er alle Qualifikationskriterien für die Olympischen Spiele. Dem schließen wir uns an…



Verfasst am 14 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Ali Osman Schaltzentrale Mexicanstyle – 5. Video: KRUMME13 – Dieter .G / WIR WISSEN(nicht) WER IHR SEID

Ali Osman Schaltzentrale Mexicanstyle - 5. Video: KRUMME13 - Dieter .G / WIR WISSEN(nicht) WER IHR SEID

Märchenonkel Ali hält „Vorlesung“ zum Internationen BoyLoveDay(IBLD): Wahrnehmungsverzerrung bei Ali-Vorlesung zum Artikel „Kinder lieben“ von Wolfgang Wedler(Heilzentrum-Oststadt)

In seinem wohl letzten Video(5) zum Thema der Pädophilie gibt Ali Osman(Yildiray Kaymaz) einen Rückblick auf seine früheren Videos und erzählt, wie er das Pädo-Thema entdeckt hat: Die K13-Petition „Kinderrechte ins GG“. Er liest einige Inhalte des neuen Weblogs vor/kurz auch das alte Archiv. Er liest Teile von Wolfgang Wedler seinen Webseiten vor. Die User sollen sich alles weitere selbst anschauen. Dagegen kann man erstmal nix sagen. Rein rechtlich ist seine Meinung nicht angreifbar. Jedoch unterliegt Osman beim Vorlesen des Artikels „Kinder lieben“ auf der Webseite Heilzentrum-Oststadt von Wolfgang Wedler einer Wahrnehmungsverzerrung. Bei seiner Interpretation wird deutlich, dass sich der Märchenonkel Ali der Realität & Wahrheit verweigert. Beim Versuch, seinen Gedankengang bis zum Ende weiterzuführen, bricht er plötzlich ab – und folgt wieder seinen Fehleinschätzungen. DAS ist zwar sehr bedauerlich, aber man kann niemanden die Wirklichkeit zur pädophilen Kinderliebe aufzwingen. Beim Vorlesen zum Internationen BoyLoveDay(IBLD) fällt Ihm nur ein: DAS ist unglaublich. Immerhin gibt Ali die Empfehlung, man solle sich alles selbst anschauen. Ein solcher Hinweis ist beim Pädophilie-Gegner keine Selbstverständlichkeit. In einer Email & in den Kommentaren auf seinem YouTube-Kanal gibt K13online(Dieter Gieseking) die folgende Erklärung ab: „Nach reiflichen Überlegungen und nach Rücksprache mit meinen K13-Mitgliedern habe auch ich mich dazu entschlossen, mit Ihnen kein Video-Gespräch(Interview) zu führen. Es fehlt hier intern an einer ausreichenden Zustimmung. Ich möchte betonen, dass ich weder vor Ihnen noch vor Ihrer Community irgendwelche Ängste habe, die zu einer solchen Ablehnung geführt haben. Muss aber auch feststellen, dass Ihre politische Unkenntnis zum Pädophilie-Thema zu keiner konstruktiven Auseinandersetzung führen würde. Was bleibt sind die Kommentare unter Ihren Videos. Dabei sind Diskussionen weiterhin möglich.“ Mit heutigem Stand schließt auch K13online die Berichterstattung zu dieser Thematik ab. Abschließend möchten wir noch auf den Wikipedia Artikel zu Yildiray Kaymaz hinweisen. Bei der Kommunikation & in den News hat seine Vergangenheit als Präsident des MC Satudarah Duisburg keine Rolle gespielt, denn wie auch bei Pädophilen/Pädosexuellen hat auch ER eine 2. Chance verdient…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.