Verfasst am 04 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Eifersüchtiger Junge benutzt Sexualstrafrecht: Bonner Richter verweigert gegen Staatsanwalt und Verteidiger eine Bewährungsstrafe

Sexuelle Liebesbeziehungen zwischen Frauen & Jungen gelangen nur äußerst selten an die mediale Öffentlichkeit und landen vor einem Strafgericht, weil sich beide Partner darüber im Klaren sind, dass der Gesetzgeber solche Beziehungen für verboten erklärt hat. Kommt es jedoch zur Eifersucht des Jungen, dann kann er das Sexualstrafrecht benutzen. Das sogenannte Machtverhältnis liegt in solchen Fällen nicht bei der Frau/dem Mann(egal ob heterosexuell, homosexuell oder pädosexuell), sondern beim Jungen(Mädchen). Auch der Erpressung ist Tor & Tür geöffnet. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze dürfen die Gerichte bei einvernehmlicher Sexualität nicht freisprechen. Wenn aber sogar die Staatsanwaltschaft & Verteidigung sich darüber einig sind, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist, dann kann sich das Gericht anschließen. Bewährungen sind nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. In dem vorliegenden Fall hat ein Bonner Richter dieses minimale Strafmaß jedoch nicht angewandt, sondern sein Urteil lautet auf zwei Jahre und sechs Monate Knast. Damit trägt allein dieser Richter die Schuld an der Strafhöhe. Der Richter argumentiert in seiner Begründung mit einer generalpräventiven Strafe. DAS ist nun wirklich ein rechtsfehlerhaftes Urteil und zudem eine bodenlose Frechheit. In einer Berufung/Revision kann und darf ein solches Fehlurteil keinen Bestand haben. Auch diese sexuelle Beziehung macht deutlich, dass das Lügengebäude „einvernehmlicher Sex = Kindesmissbrauch“ schon lange Zeit zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus. Der Gesetzgeber ignoriert die tägliche Realität und verursacht damit unsägliches Leid bei allen Betroffenen. Wir zitieren George Orwell: „In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt“. Das TABU sexueller Beziehungen zwischen Frau-Junge, Frau-Mädchen, Mann-Junge, Mann-Mädchen muss gebrochen werden…



Verfasst am 03 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Von primitiv bis lustig: Märchenonkel Ali Osman erklärt im YouTube-Video pädophile Projekte, Webseiten und Internetforen

Von primitiv bis lustig: Märchenonkel Ali Osman erklärt im YouTube-Video pädophile Projekte, Webseiten und Internetforen

Kostenlose „Anti-Werbung“: Arbeitsgemeinschaft Pädophilie Düsseldorf(AGPD) & Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) & Deutsches Jungsforum(JuFo) & Deutsches Girlloverforum(GLF) & Rosa Archiv & K13online

In einem YouTube-Video erklärt ein Ali Osman(Yildiray Kaymaz) auf ziemlich primitive und lustige Art & Weise Internetprojekte, die sich u.a. auch mit dem Thema der Pädophilie beschäftigen: Arbeitsgemeinschaft Pädophilie Düsseldorf(AGPD) & Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) & Deutsches Jungsforum(JuFo) & Deutsches Girlloverforum(GLF) & Rosa Archiv & K13online. Auf die konkreten Inhalte der Webseiten, Weblogs und Foren geht er zwar mit keinem Wort ein, aber irgendwie müsse alles mit Pädophilen zu tun haben. So lautet der Titel seines Videos dann auch: „Die Täter sind mitten uns uns – wenn es passiert, ist es zu Spät –  aufpassen, vorbeugen, handeln“. Der Märchenonkel Ali Osman kommt bei seinen Erzählungen sehr beängstigend rüber. Seine Fangemeinde klatscht natürlich Beifall. K13online hat unter dem Video einige Kommentare hinterlassen. Nach Durchsicht des Videos konnten wir keine strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Inhalte finden. Es ist eher eine kostenlose „Anti-Werbung“ hinsichtlich der gezeigten Internetpräsenzen. In einem aktuellen Video kündigt der Kanalinhaber Ali Osman einen speziellen Beitrag mit dem Titel „Krumme13 – Dieter G. – wir wissen wer ihr seit“ an. Das Video soll am kommenden Freitag, den 5. Juli 2024, auf seinem YouTube-Kanal online gestellt werden. In der pädophilen Internetszene wird bereits über seine Videos diskutiert. Mit großer Spannung erwarten wir seinen neuen Auftritt und sind zu einem sachlichen, fairen und objektiven Dialog bereit…



Verfasst am 02 Juli 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Krimineller Rechtspopulismus: AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt in Salzgitter

Krimineller Rechtspopulismus: AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt in Salzgitter

Martin Reichardt(MdB): „Die GRÜNEN sind letztenendes der verlängerte Arm der Pädophilie und Frühsexualisierung in allen Parlamenten“

Mit welchen rechtspopulistischen & kriminellen Methoden die AfD auf Stimmenfang geht wird in einem YouTube-Video des AfD-Kreisverbandes Salzgitter deutlich. Der AfD-Jugendleiter Jonatan Mosler & der AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Reichardt verbreiten LÜGEN der übelsten Art. Reichardt spricht davon, dass die GRÜNEN den Besitz von „pädophilen“ Bildmaterial wieder von einer Straftat in ein Vergehen herabgestuft hätten. Damit soll offensichtlich suggeriert werden, dass Kinderpornos nun keine Straftaten mehr sind. Weiter behauptet Reichardt: „Die GRÜNEN sind letztenendes der verlängerte Arm der Pädophilie und Frühsexualisierung in allen Parlamenten“. Die GRÜNEN sollen ihre Vergangenheit in den 1970/80er Jahren nicht aufgearbeitet haben. Dabei ist im Jahre 2014 das Buch „Die Grünen und die Pädosexualität“ erschienen. Mosler stellt die verlogene Behauptung auf, dass in Kindergärten Räume geschaffen werden, wo sich die Kinder selbst befriedigen können. Beide AfD-Politiker wollen die sogenannte Frühsexualisierung von Kindern bekämpfen. In Wahrheit soll die Sexualaufklärung der Vielfalt in Schulen & Kindergärten verhindert werden. Mosler & Reichardt sprechen sich für ein „vernünftiges“ Familienbild aus und gegen Pädophilie. Sie wollen auch kein Kuscheln von Männern mit Kindern, wie es bei „Original Play“ gespielt wurde. Mosler: „Wir müssen unbedingt in Regierungsverantwortung kommen, um diesen Irrsinn beenden zu können“. Im Herbst dieses Jahres finden in drei östlichen Bundesländern Landtagswahlen statt. Das Wahlkampfmotto aller demokratischen Parteien muss lauten: STOPPT die AfD!!! Ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft wird zum Protest aufgerufen. Die Demos beim Bundesparteitag der AfD in der Gruga-Halle in Essen zeigen die Notwendigkeit des Widerstandes…



Verfasst am 29 Juni 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Buchrezension von Max Roth in Zeitschrift Ketzerbriefe 245: Zu Tode verwahrt – von Beat Meier

Buchrezension von Max Roth in Zeitschrift Ketzerbriefe 245: Zu Tode verwahrt - von Beat Meier

Max Roth, Buchautor von „Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt“, klagt an: Wer nicht gesteht, kommt nie mehr raus

In der Freiburger Zeitschrift „Ketzerbriefe“ 245(Juni/Juli 2024) ist eine Buchrezension(Seite 55 – 74) von Max Roth erschienen, die sich ausführlich mit dem Buch von Beat Meier “ Zu Tode verwahrt“ beschäftigt. Der Buchautor Max Roth hat im Jahr 2013 im Ahriman-Verlag seinen Buchtitel „Uncle Sams Sexualhölle erobert die Welt“ herausgebracht. Die 19-seitige Rezension(DIN A5) liegt hier zwar als Datei & Ausdruck vor, kann jedoch aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Zeitschrift „Ketzerbriefe“ ist nicht Teil des medialen Mainstreams. Das Buch von Beat Meier wurde nun erstmals rezensiert. Es ist im R.G. Fischer Verlag erschienen und wurde auf der Frankfurter Buchmesse 2023 vorgestellt. K13online hatte den Messestand besucht und berichtet. Auch der Ahriman Verlag aus Freiburg hatte auf der Buchmesse einen Stand, den wir ebenfalls besucht haben. Wir dokumentieren die Besuche beider Messestände mit einer kleinen Bildergalerie. Im Oktober 2024 findet die nächste Frankfurter Buchmesse statt. Auch in diesem Jahr werden wir wieder alle Verlagsstände besuchen, die Bücher zu unserem Themenkomplex herausgeben haben. Im heutigen Zeitgeist ist es für Autoren sehr schwierig, Verlage zu finden, die sich nicht dem Mainstream unterworfen haben. Ebenso verweigern sich Journalisten Bücher vorzustellen, die nicht in das Weltbild der Mainstream-Medien passen. Dadurch findet eine Art von Zensur statt, die sich gegen Pluralität & Vielfalt richtet. K13online verurteilt diese Formen der Einschränkungen von freier Meinungsäußerung auf das Schärfste…



Verfasst am 28 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Bundesgesetzblatt: Der neue § 184b StGB(Kinderpornos) ist am heutigen 28. Juni 2024 in Kraft getreten

Drei Jahre verfassungswidriges Gesetz beendet: Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen

Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), der Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) und der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann(FDP) hat den neuen § 184b StGB am 24. Juni 2024 ausgefertigt. Am 27. Juni wurde nach drei Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung aus dem Verbrechen wieder ein Vergehen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inkrafttreten am heutigen 28. Juni 2024. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe. Erstmals seid dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es im Sexualstrafrecht bei dieser Deliktsart eine Senkung bei den Strafmaßen. Staatsanwaltschaften & Gerichte können Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlungen erlassen. Dies entspricht der Gesetzeslage vor dem 1. Juli 2021. Nach drei Jahren verfassungswidrigem Übermaßverbot von einem Jahr Mindeststrafe sind dem § 184b StGB viele Tausende von Menschen zum Gesetzes- und Justizopfer gefallen. Diese Unrechtsurteile können nur dann aufgehoben werden, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) den alten 184b für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mehrere Amtsgerichte haben Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet, worüber noch nicht entschieden wurde. Alle aktuelle Hauptverhandlungen, die von den Gerichten ausgesetzt wurden, können jetzt fortgesetzt werden. Die Gerichte sind nicht mehr durch den Gesetzgeber gezwungen, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zu hängen. Die Rücknahme der Strafverschärfung aus 2021 zeigt jedoch lediglich die richtige Richtung an. Es bedarf weiterhin einer kompletten Reform im Sexualstrafrecht. K13online hatte über beide Gesetzgebungsverfahren ausführlich berichtet. Schon bei der damaligen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss 2020 war uns klar, dass es zu dieser Rücknahme kommen musste. K13online und alle Betroffenen warten hoffungsvoll auf die Entscheidung des BVerfG…



Verfasst am 27 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“ bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU „Täter“ ohne „Opfer“ muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.