Verfasst am 11 August 2024 von Dieter Gieseking    

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte „Ludwig“ gibt Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte „Ludwig“ hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft „Ludwig(Pseudonym)“ um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes „Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von „Draußen“ begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 



Verfasst am 10 August 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…



Verfasst am 09 August 2024 von Dieter Gieseking    

Internationales Weblog Heretic TOC berichtet über Ex-Webhoster GoDaddy & Neustart K13online: Also, gut gemacht, Dieter und K13

Internationales Weblog Heretic TOC berichtet über Ex-Webhoster GoDaddy & Neustart K13online: Also, gut gemacht, Dieter und K13

Tom OCarroll: Ein junger MAP entdeckt praktische Selbstpflege * IST DAS KÜSSEN VON KINDERN EINE WELTWEITE SACHE? * Der fünfjährige Ronnie, ein berühmter Aufwiegler

Der Inhaber des internationalen Weblogs Heretic TOC, Tom OCarroll, hat wieder einen Artikel mit mehreren Themen veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt bei einem jungen MAP, der die praktische Selbsthilfe entdeckt hat. MAP ist eine weltweite Bezeichnung für: Minor Attracted Person(Von Minderjährigen angezogene Person) und hat eine eigene Flagge. Die MAP-Community schließt Freundschaften & sexuelle Beziehungen mit Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr mit ein. Damit geht es bei MAP nicht nur um Pädophile/Pädosexuelle, sondern auch um Päderasten/Hebephile. Ein weiterer Teil des Artikels beschäftigt sich mit: IST DAS KÜSSEN VON KINDERN EINE WELTWEITE SACHE? Ebenso enthält der Artikel einen Teil mit dem Thema: Der fünfjährige Ronnie, ein berühmter Aufwiegler. Tom OCarroll greift im letzten Absatz des Artikels auch den Ex-Webhoster GoDaddy und den Neustart von K13online auf. Das Weblog Heretic TOC hat einen internationalen Bekanntheitsgrad und seinen Sitz in Großbritannien. In den letzten Jahren haben wir mehrfach darüber berichtet. Alle früheren News liegen hier für den Zeitraum von 4/2019 bis einschließlich 12. Januar 2024 in Printversionen vor. Davor sind alle News als Online-Versionen im ARCHIV vorhanden. Wir veröffentlich hier lediglich zwei News. Das englischsprachige Weblog Heretic TOC trägt durch diesen Artikel & der Verlinkung dazu bei, dass K13online über Deutschland hinaus auch weltweit weiterhin an Bekanntheit gewinnt und damit ein Mehr an Bedeutung erhält….



Verfasst am 08 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….



Verfasst am 07 August 2024 von Dieter Gieseking    

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Abgeordneter muss zur Wahl antreten: Die Wahlzettel sind gedruckt, die Unterlagen verschickt. Der Abgeordnete ist Direktkandidat zur Landtagswahl

Mitten in den Wahlkampf zum neuen Thüringer Landtag trifft die Jagd nach Kinderpornos einen Abgeordneten der LINKEN. Die Mainstream-Medien überschlagen sich mit Nachrichten. Kinderpornos sind nicht nur dem Bürger/In vorgehalten, sondern alle Berufe und soziale Schichten sind betroffen. Das Besondere an diesem Betroffenen besteht bei seinem politischen Amt im Landtag von Thüringen. Auch andere Parteien waren in der Vergangenheit schon betroffen. Insbesondere sind die Wahlzettel schon gedruckt und der Abgeordete muss weiterhin zur Wahl antreten. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Stimmen bzw. wie viel Prozent wird der Abgeordnete bei den Landtagwahlen am 1. September 2024 erhalten. Lassen sich die Wähler:Innen der LINKEN wegen dem Kinderporno-Verdacht davon abhalten, den Abgeordneten zu wählen. Wird er ein mögliches Mandat annehmen oder sich nach den Wahlen völlig aus der Politik zurückziehen. Wird er die enorme Belastung überhaupt bewältigen. Schon jetzt trifft das Sprichwort zu: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Die LINKEN haben sich offenbar schon vom Parteimitglied verabschiedet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 06 August 2024 von Dieter Gieseking    

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Bernadette Rupp: „Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt“

Die Missbrauchshysterie hat wieder neue Höhepunkte erreicht. Eine Leserin(Bernadette Rupp) der Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichtet von ihren Erlebnissen bei den Wasserspielen auf dem Markplatz in Karlsruhe. Der bnn-Journalist Arne Oest hat im Sommerloch nix besseres zu tun, um daraus einen Artikel zu machen. Er zitiert Rupp: „Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt“. Nun will Sie den unsittlichen Platz meiden. Die Kids sollten doch lieber ins Planschbecken eines Schwimmbades gehen. Nun ist es aber so, dass Pädophile gerade in Freibädern massenweise unterwegs sind. Der bnn-Journalist Oest stellt tatsächlich die Frage, ob man Warnschilder aufstellen sollte. Was sagt die Polizei dazu?: Das Fotografieren von spielenden, leicht bekleideten Kindern stellt in der Regel keine Straftat dar. Wenn die Bilder ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen“, könnte eine Straftat nach Artikel 184b Strafgesetzbuch vorliegen. Der Fotograf muss also peinlich genau darauf achten, in welchem Moment er sein Fotos macht. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Fotograf ein Pädophiler ist oder nicht. Sogenannte Posingaufnahmen können sehr schnell zu Kinderpornos werden. Grundsätzlich seien Medienaufnahme an einem öffentlichen Platz wie dem Marktplatz aber zulässig, solange nicht dezidiert Einzelpersonen fotografiert werden. „Da harmlose Aufnahmen von Kindern etwa durch ihre Eltern, die ohne weitere Intention erfolgen, erlaubt sind und nicht verboten werden können, ist das Aufstellen von Hinweisschildern weder praktikabel noch wäre ein aussagekräftiger Schildertext zur beschriebenen tatsächlich-rechtlichen Problemlage knapp und schlüssig formulierbar“, so die Stadt. K13online meint: Da haben wir nochmal Glück gehabt. Warnschilder wird es nun doch nicht geben. Die Pädo-Keule war am Ende doch nicht überzeugend. Denn sonst müsste man an jeder Ecke, wo sich Kinder aufhalten, ein großes Meer von Schildern aufstellen. Pädophile sind nämlich überall unterwegs…  



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.