Verfasst am 29 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

K13online gegen das Vergessen & für pädophile Identität in Artikel 3 Grundgesetz: Thorsten Frei war in der GroKo Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos)

Thorsten Frei war in der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) rechtspolitischer Sprecher & Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos), die hinsichtlich der Mindeststrafe wieder rückgängig gemacht wurde. K13online spricht sich deutlich gegen das Vergessen aus und fordert weiterhin in einer Petition, dass auch die sexuelle Identität der Pädophilie in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen wird. Neben LGBTI+ muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen vor Diskriminierung geschützt werden. Ein solches Diskriminierungsverbot ist unabhängig von der geltenden Gesetzeslage in § 176 ff. StGB notwendig. Die Pädophilie ist eine sexuelle Identität/Orientierung/Neigung und nicht das Gleiche wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Bei der Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität ins GG, einschließlich der Pädophilen, ist eine Reform im Sexualstrafrecht nicht erforderlich. Die K13online Petition beinhaltet genau diese Forderungen und wird deshalb, neben anderen Petitionen, als Einzelpetition behandelt. Eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag erwarten wir nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst 2024. Für eine Annahme dieser Petition ist im Petitionsausschuss keine 2/3 Mehrheit notwendig, sondern es reicht eine einfache Mehrheit der Ampel-Bundesregierung aus. Der Bundestag würde unsere Petition dann zur weiteren parlamentarischen Debatte in den Rechtsausschuss überweisen. Eine 2/3 Mehrheit ist erst dann erforderlich, wenn eine Grundgesetzänderung im Bundestag & Bundesrat zur Abstimmung ansteht. Mehrere Landesregierungen mit CDU-Beteiligung haben bereits Zustimmung signalisiert. Die CDU-Bundestagsfraktion verweigert sich jedoch weiterhin. Thorsten Frei ist in der Opposition zum parlamentarischen Geschäftsführer aufgestiegen. In der letzten Legislaturperiode war er die treibende Kraft bei der Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB. Jetzt stellt er sich gegen die Grundgesetzänderung.und blockiert damit den Diskriminierungsschutz aller sexuellen Identitäten/Minderheiten. Das politische Motto kann deshalb nur lauten: #Nie wieder CDU mit Thorsten Frei…



Verfasst am 27 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…



Verfasst am 26 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Mainstream-Medien ignorieren Volksverhetzung auch gegen Pädophile/Pädosexuelle: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten noch nicht abgeschlossen

Das Amtsgericht in Pforzheim hat einen Strafbefehl mit einer ziemlich geringen Geldstrafe gegen einen Hass-Prediger lassen. Mit 120 Tagessätzen(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe) a 80Euro = 9.600 Euro ist der Verurteilte zwar wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber wenn dieser Betrag bezahlt wird, dann wäre diese Straftat damit abgeschlossen. Nur dann, wenn dieser Hetzer gegen Homosexuelle & Pädophile/Pädosexuelle Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Pforzheimer Amtsgericht. Zu einer solchen Gerichtverhandlung mit Beweisaufnahme sollte es schon im Interesse der Öffentlichkeit kommen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils fordert K13online ein komplettes Verbot dieser Baptistensekte, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Solche Prediger mit ihren Anhängern dürfen in Pforzheim keinen Platz haben. Es ist nicht nur unerträglich, sondern widerspricht jeder sexuellen Vielfalt, wenn diese Sekte an der Zerrenner Straße weiterhin ihren „Gottesdienst“ abhalten darf. Lediglich eine strafrechtliche Verurteilung wird diese Sekte nicht von sogenannten „Seelengewinnen“ abhalten. Nur ein Verbot kann diesen Spuk beenden. Ebenso die Kündigung der Räume. Der Vermieter, die Stadt Pforzheim und die Zivilgesellschaft in der Goldstadt sind aufgerufen, solche homo- und pädofeindlichen Aktivitäten zu unterbinden. Diese Baptistenkirche missbraucht die Weltoffenheit & Tolerenz der Vielfalt für ihre menschenverachtende Hetze, die nicht geduldet werden darf. K13online muss auch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kritisieren, denn der Hass dieser Sekte richtet sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädophile & Pädosexuelle…



Verfasst am 25 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen „Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis“

Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen "Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis"

Penis-Fotos sind Alltag: So kommen Dick-Pics auf Kinder-Handys

Denise Schiffrer-Barac: „Wir müssen alle akzeptieren, dass die gute, alte Zeit ohne soziale Medien nicht mehr existiert, wir können das Digitale nicht mehr wegdenken.“ Laut jährlicher PKS(Polizeiliche Kriminalstatistik) sind bis zu 60% der Verdächtigen bei Kinder- und Jugendpornos Minderjährige (nicht pädophile Heranwachsende/Jugendliche/Kinder). Die Dimension dieses Phänomens liegt weltweit bei Millionen. Penis-Fotos, auch Dick-Pics genannt, gehören zum Alltag der Kids. Eine strafrechtliche Verfolgung findet nur dann statt, wenn Ermittlungsbehörden davon Kenntnis erhalten. In Relation zur unentdeckten Masse dürften diese statistischen Zahlen sehr gering sein. Kinder & Jugendliche verfügen in der Regel über keinen eigenen Internetzugang, sondern alles läuft auf den Namen der Eltern. Die Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse werden dann auch gegen die Eltern ausgestellt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen stellt sich dann heraus, dass auch die Kinder- und Jugendzimmer der Söhne & Töchter durchsucht werden müssen. Kinder unter 14 Jahren können zwar für die eigene Herstellung & Besitz & Verbreitung von Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber das Jugendamt wird eingeschaltet. Es folgen Einträge ins Erziehungsregister usw… ! Bei Jugendlichen ab 14 bis 17 Jahre greift bei Kinderpornos das Jugendstrafrecht. Verurteilte Jugendliche erhalten befristete Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Dies führt dazu, dass sie als Jugendliche und spätere Erwachsene keine Berufe und Ehrenämter mehr erhalten, die mit Kindern & Jugendlichen zutun haben. Der Gesetzgeber hat im § 184c Abs. 4 StGB für Jugendliche lediglich Jugendpornos legalisiert, wenn diese  ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt wurden. Wird der Jugendliche zum Erwachsenen – heute Erwachsene sowieso – ist wieder alles strafbar. Es wächst eine Generation von Kindern & Jugendlichen heran, die noch nie zuvor so massiv eingeschränkt wurden. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hängt der sexuellen Entwicklung von Kindern & Jugendlichen um Jahre hinterher. So ist es überhaupt kein Wunder, wenn die Aggressivität bei den betroffenen Jungen & Mädchen weiter ansteigt. Spätestens im Erwachsenenalter werden die heutigen Kinder & Jugendlichen erkennen, was ihnen im Kinder- und Jugendalter angetan wurde. Wissenschaftliche Studien dazu sind dringend erforderlich…



Verfasst am 24 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen“: Toleranzraum für Flyer „Pädophilie ist keine Tat“ ja, aber kein Infostand

Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen": Toleranzraum für Flyer "Pädophilie ist keine Tat" ja, aber kein Infostand

Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke: „Das Thema Pädophilie sei zu schwer für die Gesellschaft und tendenziell nicht vermittelbar“

Georg Kellmann(caspar-libichei) gehört zu den ganz wenigen Pädophilie-Aktivisten, die sich öffentlich zur sexuellen Identität der Pädophilie bekennen. In den letzten Jahren hat er bereits einer ganzen Reihe von Mainstream-Medien Interviews gegeben und an mehreren TV-Reportagen mitgewirkt. Kellmann gehört einer relativ kleinen Gruppe von Pädophilen an, die sich gegen Stigmatisierung und für Prävention einsetzen. K13online teilt zwar die Zielsetzung der Entstigmatisierung, jedoch bei der Prävention im Sinne einer lebenslangen Enthaltsamkeit sind diese mit uns unvereinbar. Trotzdem erkennen wir den Mut bei seinen Aktivitäten & Öffentlichkeitsarbeit an. In den Ortschaften Enger & Spenge konnte Kellmann den Flyer „Pädophilie ist keine Tat!“ auslegen. Herausgeber dieses Flyers ist das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen“. Am Eröffnungstag von „Toleranzräumen“ kam Kellmann ohne Absprache mit einem Infostand und wollte mit den Flyern über Pädophilie aufklären. Daraufhin sei er gebeten worden, den Stand wieder abzubauen. Es grenzt an ein mediales Wunder, dass dieses Ereignis von der Lokalpresse aufgegriffen wurde. So wird der Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke mit den Worten zitiert, das Thema Pädophilie sei „zu schwer für die Gesellschaft“ und „tendenziell nicht vermittelbar“. In einer Stellungnahme erklärt das pädophile Projekt(u.a.): „Diese Entscheidung wirft einige Fragen auf. Die alltägliche Flut stigmatisierender Botschaften und Medienberichte gegen Pädophile zeigt, dass das Thema offenbar nicht zu schwer ist, solange dabei die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Werden diese Vorurteile aber durch sachlich korrekte Aufklärung infrage gestellt, die etwa auf die Differenzierung von Pädophilie und Missbrauch hinweist, scheint dies nicht mehr zumutbar zu sein.“  K13online fügt hinzu: Tatsächlich ist es nahezu unmöglich über den Themenkomplex der Pädophilie zu diskutieren, wenn dabei nicht die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Hass & Hetze gegen Pädophile ist hingegen problemlos möglich. Völlig ausgeschlossen wird vom gesamten Mainstream eine Diskussion über die tägliche Realität pädosexueller Beziehungen. Dieses TABU soll um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben. Mit Flyer & Infostände könnte die desinformierte Öffentlichkeit viel besser über Pädophilie aufgeklärt werden…



Verfasst am 23 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Trotz Vertragsbruch: K13online schließt außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Webhoster GoDaddy

Vergleichsvereinbarung abgeschlossen: Domain krumme13.org wieder im Besitz von K13online * GoDaddy bezahlt die Gerichtskosten für die zwei Mahnverfahren

Der Ex-Webhoster GoDaddy hatte die früheren Webseiten(heute Archiv) von K13online unter Vertragsbruch am 12. Januar 2024 offline gestellt und den Zugang in das Kundenkonto gesperrt. Der Hauptsitz in den USA(Verursacher) und die deutsche GoDaddy GmbH hatte über Wochen nicht auf unsere Mahnungen zur Einhaltung des Hostingvertrages reagiert. In der Folge hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei Mahnbescheide an die GmbH in Köln erlassen und zugestellt. Es wurden Strafanzeigen gegen GoDaddy beim FBI in den USA und der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Erst danach meldete sich die anwaltliche Vertretung der Kölner GmbH bei K13online und bot einen außergerichtlichen Vergleich an. Zu spät für die Herausgabe eines aktuellen Backups, denn die alten Datenbanken waren bereits gelöscht worden. Der Neustart mit dem neuen K13online-Weblog begann am 1. Mai 2024. Für den neuen Webhoster hat die Presse- und Meinungsfreiheit höchste Priorität. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Ex-Webhoster GoDaddy beinhaltet auch die Domain krumme13.org, die beim neuen Registrar eingetroffen ist und nun eingerichtet wird. Im Gegenzug wurden die zwei Strafanzeigen in den USA & Deutschland zurückgenommen. GoDaddy hat sich weiter verpflichtet, die Gerichtskosten über die zwei Mahnbescheide zu bezahlen. Im Anschluss wird K13online das Mahngericht über die Beendigung dieser Mahnverfahren informieren, sodass es zu keiner Klage vor einem Kölner Zivilgericht kommen wird. Das vertragswidrige Verhalten von GoDaddy war ein krimineller Angriff auf die freie Meinungs- und Pressefreiheit, die sowohl im Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechtechara verankert ist. Diese europäischen Grundrechte wurden am Hauptsitz von GoDaddy in den USA gebrochen. Es steht außer Frage, dass K13online diese zivilrechtliche Zensur eines amerikanischen Unternehmens auf das Schärfste verurteilt. Auch in Deutschland würden wir die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten niemals akzeptieren. Mit diesem News schließen wir die Berichterstattung in diese Sache ab… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.