Verfasst am 07 September 2024 von Dieter Gieseking
K13online-Interview mit der Buchautorin Alexandra Gassl: Die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene strebt nach Anerkennung & Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung/Neigung/Identität
Alexandra Gassl: „Den Wunsch nach Anerkennung und Akzeptanz der sexuellen Orientierung, beziehungsweise Identität kann ich nachvollziehen, allerdings ist die Pädophilie eine sexuelle Abnormität…“
Der Inhaber dieses Weblogs, Dieter Gieseking, hat mit der Buchautorin Alexandra Gassl ein Interview geführt. Aufgrund dieses Interviews müssen wir leider feststellen, dass die Zielsetzungen ihrer geplanten Beratungsstelle mit Therapieangebot, welche identisch ist mit dem deutschen „Kein Täter werden/KTW“, mit unseren Positionen nicht vereinbar sind. Es wird deshalb keine Vermittlung & Empfehlung von Pädophilen an Alexandra Gassl mehr geben. Im Gegenteil: Die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene lehnt solche Therapiekonzepte nicht nur ab, sondern kämpft aktiv dagegen. Mit diesem Interview hat sich Gassl von der täglichen Lebensrealität der Pädophilen weit entfernt und ihre geplante Anlauf- und Beratungsstelle dürfte zum Scheitern verurteilt sein. Sie passt sich mit ihrem Konzept dem therapeutischen Mainstream an und wird damit nahezu alle hilfesuchende Pädophile verlieren. Der von Ihr nun eingeschlagene therapeutische Weg wird lediglich die wenigen Pädophilen ansprechen, die vorher schon bereit sind, für den Rest ihres Lebens auf pädosexuelle Lebensweisen zu verzichten. Ein solches Klientel steht im krassen Widerspruch zu unseren Positionen & politischen Forderungen. Hilfesuchenden Pädophilen/Pädosexuellen empfehlen wir, die folgende Webseite zu besuchen: https://www.heilzentrum-oststadt.de/situation-pädophiler
Verfasst am 06 September 2024 von Dieter Gieseking
Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking
K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar
Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme
Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten.
Verfasst am 04 September 2024 von Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte
Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen) kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…
Verfasst am 03 September 2024 von Dieter Gieseking
Im ewigen Gedenken: K13online-Webmaster & Freund Peter verstarb am 4. September 2021 im Alter von nur 44 Jahren
In Freundschaft & Dankbarkeit: Im Jahre 2024 jährt sich der Todestag von Peter zum 3. Mal
Die K13online-Redaktion gedenkt am 4. September 2024 dem ehemaligen Webmaster & Freund Peter, der nach einer schweren Krebserkrankung am frühen Samstagmorgen des 4. September 2021 verstorben war. Im Jahre 2024 jährt sich sein Todestag zum 3. Mal. Zu Lebzeiten hatte Peter die früheren K13-Webseiten gebaut und bis zu seinem plötzlich Ableben technisch verwaltet. Ohne Peter hätte es dieses Projekt nicht gegeben. Auch das Deutsche Girllover-Forum(GLF) wurde von unserem Webmaster eingerichtet. Weiter war er Inhaber & Betreiber einer privaten Webseite mit Spielfilmen. Er hatte sich zu keinen Zeitpunkt als Pädophiler(GL) geoutet. Seine Identität wird bis heute von uns geschützt. Anfang 2012 war Peter mit seinem Lebengefährten nach Spanien ausgewandert. Im Oktober 2018 hatte der Inhaber von K13online Ihn für fünf Wochen an der spanischen Mittelmeerküste besucht. Es war die schönste Zeit, die wir gemeinsam erlebt haben. In Freundschaft & Dankbarkeit! Menschen treten in unser Leben und begleiten uns eine Weile. Einige bleiben für immer, denn sie hinterlassen ihre Spuren in unseren Herzen. Im ewigen Gedenken! Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit….
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