Verfasst am 02 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Sie konnte das nicht so deutlich sagen: „Sie verwendete für das Geschlechtsteil einen Begriff, den ich sonst immer verwendet habe, wenn es darum ging sich zu waschen“, erinnerte sich die Mutter

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird gegen einen 47-jährigen Mann verhandelt, der im gemeinsamen Spanienurlaub mit der vierjährigen Tochter eines befreundeten Ehepaares gekuschelt hat. Dabei soll die Hand auch in das Höschen und an die Vagina des kleinen Mädchens gewandert sein. Wenn Mütter ihre kleinen Töchter waschen und dabei auch den Intimbereich berühren, dann wird dies grundsätzlich nicht als eine strafbare Handlung gewertet. Kuschelt & streichelt jedoch ein guter Freund der Familie das Kind, dann spricht der Gesetzgeber und in der Folge die Justiz von sexuellen Kindesmissbrauch: bnn-Zitate: Als sie von dem Trip zurückkamen, hätten sie den Angeklagten spielend mit ihrer Tochter aufgefunden. „Alles war wie immer. Es sah nicht so aus, als dass etwas passiert wäre“, sagte die Mutter. Der Angeklagte nutzte die Anhörungen der Eltern, um im Verfahren erstmals öffentlich zu sprechen. Mit Tränen in den Augen brachte der 47-Jährige eine Bitte um Entschuldigung vor. „Mir tut es sehr leid, was passiert ist, und würde es gerne rückgängig machen“, so der Angeklagte. Die beiden Elternteile reagierten darauf zurückhaltend und mit einem kurzen Nicken. K13online stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig war, den Freund der Familie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und damit einen solchen Prozess ins Rollen zu bringen. Wäre es nicht für alle Beteiligte besser gewesen, diese Sache auf privater Ebene zu klären. Durch die Strafanzeige fand bei dem Mann auch eine Hausdurchsuchung statt und er befindet sich in der JVA Stuttgart in U-Haft. Beschlagnahmt wurden Kinderpornos und eine Schusswaffe ohne Waffenschein. Allein diese zwei Deliktsarten werden mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen. Beim Streicheln der kleinen Vagina sollte die Vorsitzende Richterin Diana Schick aber Milde walten lassen. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn diese Richterin Schick spricht schon von Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Alexander Gölz. Die Verhandlung wird am 7. August fortgesetzt. K13online beabsichtigt, zumindest an einem Verhandlungtag zur journalistischen Berichterstattung teilzunehmen….(Update 10. August: Sieben Zitate aus dem bnn-Artikel entfernt)



Verfasst am 01 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden: Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern

In den USA werden alle Internet-Provider gesetzlich dazu gezwungen, alle weltweiten Angebote nach Kinderpornos zu durchsuchen und an das NCMEC zu melden. Das NCMEC selbst führt anlasslose Durchsuchungen nach Kinderpornos in allen sozialen Medien auf der Welt durch. In ganz Europa und damit auch in Deutschland sind solche Eingriffe in EU-Recht & Grundgesetz verboten. Das NCMEC leitet die Verdachtsfälle nach US-Recht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) weiter. Das BKA verteilt die Fälle an die 16 LKAs und diese leiten die Ermittlungsverfahren an die lokalen Staatsanwaltschaften weiter. Der Verursacher der in Deutschland massenweise durchgeführten Kinderporno-Razzien ist also das National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC) in den USA. Die aktuellen Hausdurchsuchungen fanden in Sachen/Chemnitz statt. Ende Juli gab es Razzien in Hessen & Bayern. Der rapide Anstieg in der jährlichen Kriminalstatistik(PKS) liegt in den USA. Die Meldungen von NCMEC beziehen sich überwiegend auf das öffentliche Internet. In den sozialen Medien wird es lediglich strafrechtlich relevante Posingdarstellungen mit und von den Kindern selbst geben. Solche Bilder & Videos dienen den Ermittlungsbehörden als Einfallstor für Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen. Sogenannte Zufallsfunde bei den Betroffenen besorgen dann den Rest. Für die Mainstream-Medien sind solche Razzien keine großen Schlagzeilen mehr wert. Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden. Auch die einzelnen Gerichtsverhandlungen finden nur noch wenig Beachtung in der Presse. Das Schicksal der Betroffenen ist dem Mainstream völlig gleichgültig geworden. Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern..



Verfasst am 31 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Coming of age: Japanischer Spielfilm DIE UNSCHULD in deutscher Synchronfassung auf DVD & Blu-ray erschienen

Coming of age: Japanischer Spielfilm DIE UNSCHULD in deutscher Synchronfassung auf DVD & Blu-ray erschienen

Eine ganz besondere Freundschaft zwischen zwei Jungs und die Entdeckung des Andersseins: Kinderdarsteller Soya Kurokawa (Minato) und Hinata Hiiragi (Yori) 

Zum Kinostart hatte sich K13online den Spielfilm DIE UNSCHULD im Kommunalen Kino in Pforzheim angeschaut. Jetzt ist der in Cannes mit der Queer Palme ausgezeichnet Film auf DVD & Blu-ray erschienen. The New York Times schreibt: „Einer der besten Filme des Jahres“. Queer.de schreibt in einer Filmkritik: „Vieles ist anders als angenommen. Mehrfach wechselt der neue Film des preisgekrönten japanischen Regisseurs Hirokazu Kore-eda die Perspektive: Das Drama erzählt zunächst aus der Sicht der Mutter, springt dann zurück und nimmt die Perspektive des Lehrers ein, ein weiterer Zeitsprung, und schließlich steht das Erleben des Sohnes Minato im Fokus“. K13online Filmkritik: Die 3. Perspektive mit den zwei wunderschönen Kinderdarsteller Soya Kurokawa (Minato) und Hinata Hiiragi (Yori) hätte zu Anfang gezeigt werden sollen. Denn nur dann kann die 1. Perspektive der Mutter und die 2. Perspektive des Lehrers wirklich nachvollzogen werden. Und dennoch ist es eine große Stärke von Hirokazu Kore-edas Drama, dass es Ihm gelingt, dass Geheimnis, wer denn nun das Monster ist, erst im letzten Drittel des Films verrät. Das wahre Monster ist übrigens der Vater von Yori, der seinen Sohn dazu zwingt, wieder “normal” zu sein. Erfolg hat er damit nicht, denn die Freundschaft & Zuneigung der beiden Jungen ist größer. Die Liebe wird grundsätzlich immer siegen. Auch in pädosexuellen Beziehungen. Homosexuelle Erwachsene sind gesellschafts-politisch weitgehend etabliert. Davon sind schwule Jungs auch im realen Leben noch weit entfernt. So fühlen sich Pädophile(Boylover) gerade zu verpflichtet, solche Jungs bei ihrem Coming- In & Out zu unterstützen. Die Kids von heute sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen, was Sexualität ist. Sie wollen selbst darüber entscheiden…



Verfasst am 29 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

K13online gegen das Vergessen & für pädophile Identität in Artikel 3 Grundgesetz: Thorsten Frei war in der GroKo Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos)

Thorsten Frei war in der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) rechtspolitischer Sprecher & Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos), die hinsichtlich der Mindeststrafe wieder rückgängig gemacht wurde. K13online spricht sich deutlich gegen das Vergessen aus und fordert weiterhin in einer Petition, dass auch die sexuelle Identität der Pädophilie in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen wird. Neben LGBTI+ muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen vor Diskriminierung geschützt werden. Ein solches Diskriminierungsverbot ist unabhängig von der geltenden Gesetzeslage in § 176 ff. StGB notwendig. Die Pädophilie ist eine sexuelle Identität/Orientierung/Neigung und nicht das Gleiche wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Bei der Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität ins GG, einschließlich der Pädophilen, ist eine Reform im Sexualstrafrecht nicht erforderlich. Die K13online Petition beinhaltet genau diese Forderungen und wird deshalb, neben anderen Petitionen, als Einzelpetition behandelt. Eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag erwarten wir nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst 2024. Für eine Annahme dieser Petition ist im Petitionsausschuss keine 2/3 Mehrheit notwendig, sondern es reicht eine einfache Mehrheit der Ampel-Bundesregierung aus. Der Bundestag würde unsere Petition dann zur weiteren parlamentarischen Debatte in den Rechtsausschuss überweisen. Eine 2/3 Mehrheit ist erst dann erforderlich, wenn eine Grundgesetzänderung im Bundestag & Bundesrat zur Abstimmung ansteht. Mehrere Landesregierungen mit CDU-Beteiligung haben bereits Zustimmung signalisiert. Die CDU-Bundestagsfraktion verweigert sich jedoch weiterhin. Thorsten Frei ist in der Opposition zum parlamentarischen Geschäftsführer aufgestiegen. In der letzten Legislaturperiode war er die treibende Kraft bei der Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB. Jetzt stellt er sich gegen die Grundgesetzänderung.und blockiert damit den Diskriminierungsschutz aller sexuellen Identitäten/Minderheiten. Das politische Motto kann deshalb nur lauten: #Nie wieder CDU mit Thorsten Frei…



Verfasst am 27 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…



Verfasst am 26 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Mainstream-Medien ignorieren Volksverhetzung auch gegen Pädophile/Pädosexuelle: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten noch nicht abgeschlossen

Das Amtsgericht in Pforzheim hat einen Strafbefehl mit einer ziemlich geringen Geldstrafe gegen einen Hass-Prediger lassen. Mit 120 Tagessätzen(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe) a 80Euro = 9.600 Euro ist der Verurteilte zwar wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber wenn dieser Betrag bezahlt wird, dann wäre diese Straftat damit abgeschlossen. Nur dann, wenn dieser Hetzer gegen Homosexuelle & Pädophile/Pädosexuelle Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Pforzheimer Amtsgericht. Zu einer solchen Gerichtverhandlung mit Beweisaufnahme sollte es schon im Interesse der Öffentlichkeit kommen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils fordert K13online ein komplettes Verbot dieser Baptistensekte, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Solche Prediger mit ihren Anhängern dürfen in Pforzheim keinen Platz haben. Es ist nicht nur unerträglich, sondern widerspricht jeder sexuellen Vielfalt, wenn diese Sekte an der Zerrenner Straße weiterhin ihren „Gottesdienst“ abhalten darf. Lediglich eine strafrechtliche Verurteilung wird diese Sekte nicht von sogenannten „Seelengewinnen“ abhalten. Nur ein Verbot kann diesen Spuk beenden. Ebenso die Kündigung der Räume. Der Vermieter, die Stadt Pforzheim und die Zivilgesellschaft in der Goldstadt sind aufgerufen, solche homo- und pädofeindlichen Aktivitäten zu unterbinden. Diese Baptistenkirche missbraucht die Weltoffenheit & Tolerenz der Vielfalt für ihre menschenverachtende Hetze, die nicht geduldet werden darf. K13online muss auch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kritisieren, denn der Hass dieser Sekte richtet sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädophile & Pädosexuelle…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.