Verfasst am 07 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 



Verfasst am 06 Oktober 2024 von Dieter Gieseking    

K13online History: Internationale Videoplattform Free Speech Tube(FST) stellt zwei Audio-Übersetzungen in russischer Sprache bereit

K13online History: Internationale Videoplattform Free Speech Tube(FST) stellt zwei Audio-Übersetzungen in russischer Sprache bereit

Deutsche Originalfassungen: Interviews mit Dieter Gieseking von VETO und RTL-Hessen zum Themenkomplex der Pädophilie & K13online

Die K13online Redaktion hat im Dezember 2023 auf der internationalen Videoplattform Free Speech Tube(FST) das Medienarchiv mit TV-Sendungen & Videobeiträgen geöffnet. Mit Stand von heute sind bei FST sieben Sendungen aus früheren Mainstream-Medien verfügbar. Das mediale Archiv wird ständig erweitert. Neben den deutschen Originalfassungen gibt es dort auch ein Video mit englischen Untertiteln. Ein FST-User hat nun zwei Interviews mit Dieter Gieseking in die russische Sprache übersetzt. Der O-Ton wurde als Audio mit einem russischen Sprecher bereitgestellt. Den bei FST registrierten Usern wird hiermit die Erlaubnis erteilt, alle dortigen K13online-Videos in weitere Sprachen zu übersetzen: Spanisch, Niederländisch, Dänisch, sowie andere europäische und weltweite Länder. Boylover & Girllover gibt es schließlich auf der ganzen Welt millionenfach. Aber nicht nur für diese Community bieten die Inhalte der Videos zum Themenkomplex der Pädophilie & K13online eine Vielfalt an Informationen. Auch Heterosexuelle & Homosexuelle laden wir zum Besuch nach FST ein. Laut aktueller Statistik wurden von 407 Benutzern/Usern inzwischen 2.532 Videos hochgeladen und stehen zum Aufruf(105.724) bereit. Die einzelnen Videos können auch kommentiert(1.102) werden. Die Inhaber von Webseiten, Blogs und Foren sind zum Teilen/Verlinken der FST-Videoplattform aufgerufen…



Verfasst am 05 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     5 Kommentare

NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion Sylvia Pantel: Es ist ein Skandal, dass die Petition von Dieter Gieseking positiv beschieden wurde

NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion Sylvia Pantel: Es ist ein Skandal, dass die Petition von Dieter Gieseking positiv beschieden wurde

Ex-Bundestagsabgeordnete der CDU kennt den Artikel 17 Grundgesetz(Petitionen) nicht: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden

Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und heutige NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion, Syliva Pandel, verbreitet in einem YouTube-Video BULLSHIT. Ganz offensichtlich kennt SIE den Artikel 17 im Grundgesetz nicht. Pandel stellt in dem WerteUnion-Video hinsichtlich der K13online-Petition sexuelle Identität ins GG falsche Tatsachenbehauptung auf und begeht darüber hinaus strafrechtlich relevante Äußerungen: „Obwohl diese Petition von dem kriminellen, pädophilen Aktivisten Dieter Gieseking nur 37 Unterstützer hatte und normalerweise abgelehnt worden wäre, erhielt sie durch die Stimmen der AMPEL und der CDU den Status prüfbar und wurde vom Petitionsausschuss des Bundestages zur Abstimmung empfohlen. Gieseking verfolgt mit dieser Petition die Absicht, das Grundgesetz zu Gunsten des Schutzes von Pädophilen und deren sexuellen Identität zu verändern.“ Wenn eine Ex-Bundestagsabgeordnete & Landesvorsitzende nicht weiß, dass JEDE Petition im Ausschuss behandelt wird und im Bundestag zur Abstimmung kommen muss, dann hat Pandel nichts in der Bundes- und Landespolitik verloren. KEINE Petition kann einfach abgelehnt werden, sondern durchläuft das Petitionsverfahren. Die Anzahl der Unterstützer/Mitzeichner spielt dabei keine entscheidende Rolle, denn nur ein Petent reicht aus. Hinsichtlich der beleidigenden Äußerung kriminellen, pädophilen Aktivisten Dieter Gieseking“ wird eine Strafanzeige geprüft. Die Landesvorsitzende in NRW wird zuvor die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Rücknahme/Richtigstellung erhalten. In dem YouTube-Video behauptet Pandel weiter, dass die GRÜNEN schon seit 40 Jahren Sex mit Kindern legalisieren wollen. Auch diese Falschdarstellung hat nach Rechtsauffassung von K13online eine strafrechtliche Relevanz. Wir werden deshalb die Bundestagsfraktion & Landespartei der GRÜNEN davon in Kenntnis setzen. BULLSHIT ist auch die Befürchtung „Werden demnächst Pädophilie geschützt und Kinder deren Lustobjekte?!. Die WerteUnion verbreitet auch die Propaganda-Lüge von der angeblichen „Frühsexualisierung“ von Kindern. Die Anfang 2024 neu gegründete WerteUnion ist auf Bundes- und Landesebene völlig wertlos und politisch unbedeutend. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben…



Verfasst am 03 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…



Verfasst am 03 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

K13online Gefangenenhilfe: Wolfgang & Dieter besuchen den User dave_c in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Celle

K13online Gefangenenhilfe: Wolfgang & Dieter besuchen den User dave_c in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Celle

Anträge auf Telefongespräche eingereicht: Demnächst werden wir auch Anträge für persönliche Skype-Gespräche stellen

Im Rahmen der Gefangenenhilfe von K13online haben wir den User dave_c in der JVA Celle besucht. Um einen Inhaftierten im regulären Strafvollzug besuchen können muss der Gefangene einen Antrag stellen, der vom Besuchdienst gepüft wird. Wolfgang & Dieter konnten mit dave_c im Besucherraum für zwei Stunden ungestört sprechen. Es geht Ihm den Umständen entsprechend „gut“. Er steht noch ganz am Anfang einer achtjährigen Haftzeit. Dave_c hat drei Anträge für Freizeitgestaltungen gestellt. Die JVA Celle verfügt über eine gut ausgestattete Bücherei. Weil er noch keiner Arbeit zugewiesen wurde ist er beim Einkauf auf das geringe Sozialgeld angewiesen. Gegenwärtig laufen zwei Anträge auf Telefongespräche, die auch vom Sozialgeld bzw. später vom Hausgeld bezahlt werden müssen. In der JVA Celle besteht auch die Möglichkeit, persönliche Gespräche via Skype zu beantragen. Diese Anträge werden wir demnächst stellen. Darüber hinaus vermittelt K13online auch Brieffreundschaften mit dave_c und anderen Gefangenen. Gleichgesinnte, die mit Ihm oder anderen Inhaftierten einen Briefkontakt aufnehmen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf. Die K13online Gefangenenhilfe kann auch finanziell unterstützt werden. Möglich sind direkte Überweisungen auf das JVA Konto des Gefangenen oder indirekt an uns. Wir rufen Gleichgesinnte & insbesondere die Pädophilenszene zur Solidarität auf. Für jeden Gefangenen der Deliktsarten § 184 ff. und § 176 ff. StGB ist es enorm wichtig, dass die sozialen Kontakte von „Draußen“ nach „Drinnen“ nicht abbrechen. Für jeden Inhaftierten im Strafvollzug wird der Tag seiner Entlassung in die Freiheit kommen. Bis dahin werden wir fortlaufend über den Gefangenen dave_c berichten. Von unserem Besuch in der JVA Celle haben wir einige Fotos mitgebracht, die wir in diesem 1. News veröffentlichen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch den Wolfgang in Hannover besucht, der ebenfalls die Gefangenenhilfe für dave_c übernommen hat. Gerne vermitteln wir auch diesen Kontakt auf Anfrage. Vorsorglich empfehlen wir den Betroffenen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, noch vor Haftantritt mit uns Kontakt aufnehmen. Auch schon in Ermittlungsverfahren und bei Gerichtsverhandlungen bieten wir unsere Hilfestellungen an….



Verfasst am 29 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.