Verfasst am 14 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

K13online hat die externe Petition zu FSK 16/18 mitgezeichnet: Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde einschließt

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hat ein externer Petent zur Reformierung des § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) aufgerufen: Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können. K13online hat diese Petition mitgezeichnet und ruft zur Mitzeichnung auf. Der Petent beschränkt sich bei seinen Forderungen der Begleitperson allerdings auf die Eltern. Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde bei Kinobesuchen einschließt. Dazu bedarf es auch einer Erweiterung der Begleit- und Bezugspersonen bei FSK 12. Bei einer entsprechenden Erweiterung im § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) wird es auch Pädophilen/Pädosexuellen möglich sein, gemeinsam mit ihren Boyfriends/Girlfriends in Kino-Spielfilme zu gehen. Der Gesetzgeber verhindert eine solche Freizeitgestaltung bei Kinobesuchen, aber wird beim Heimkino die FSK ohnehin nicht prüfen können. Ein gemeinsames Kino-Erlebnis wird den Jungen & Mädchen durch den § 11 JuSchG vorenthalten. Das JuSchG muss deshalb der alltäglichen Lebensrealität angepasst und reformiert werden. Im Petitionsforum besteht die Möglichkeit von Diskussionen. Auch bei K13online können Sie Kommentare posten. Leider endet die Mitzeichnungsfrist bereits mit Ablauf des 16. Oktober. Im Anschluss gelangt die Eingabe in den Petitionsausschuss, wird dort beraten und über die Beschlussempfehlung im Bundestag abgestimmt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir über das Ergebnis dieses Petitionsverfahrens berichten…



Verfasst am 11 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“ 

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Stelle der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus soll dauerhaft gesetzlich verankert werden. Nahezu alles gibt es bereits seit vielen Jahren. Neu ist lediglich die Berichtspflicht an den Bundestag und die Einrichtung eines Forschungszentrums, wobei die Ergebnisse abgewartet werden müssen. Wenn die deutsche Pädophilenszene glauben sollte, dass es nicht noch schlimmer kommen kann, wie es ohnehin schon ist, dann sollte man sich die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt anhören. Er spricht von pädokriminellen Netzwerken bei den früheren GRÜNEN und perversen Ideen des damals renommierten Prof. Dr. Helmut Kentler. Alles wurde bereits mehrfach aufgearbeitet. Die angebliche Frühsexualisierung von Kindern wurde widerlegt. Die AfD-Rede von Reichardt enthält rechtsextremistische Propaganda-Lügen, die bereits von der faschistischen AfD-Wählerschaft & von radikalen „Kinderschützern/Innen“ verinnerlicht wurde. Die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilte dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt zwar einen Ordnungsruf, der in der Regel mit einem Ordnungsgeld verbunden ist. „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg“ sei eine Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes. K13online begrüßt zwar den Ordnungsruf gegen den AfD-Reichardt, aber hält diesen für völlig unzureichend. Die anderen Redner/Innen der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP, Gruppe LINKE und insbesondere der GRÜNEN hätten diese neonazistische Rede viel deutlicher verurteilen müssen. Darüber hinaus wurde dieser rechtsextreme AfD-Skandal im Bundestag von den Mainstream-Medien vollkommen ignoriert. Das Feindbild „Pedo“ kann sich auch deshalb weiterhin verbreiten und gesellschaftlich etablieren. Im Nazi-Deutschland gab es bei den Homosexuellen den Rosa-Winkel. Im heutigen Anti-Pädophilien-Zeitgeist wurde daraus der Pedo-Winkel…



Verfasst am 10 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

Damaliger Klassenlehrer sagt als Zeuge aus: Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen

Der Prozess um einen 36-jährigen Syrer, der einen 14-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll und mit 16 Jahren den gleichen Jugendlichen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, endet vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim mit einem FREISPRUCH. Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!! Aus Anlass dieses Prozesses weist K13online daraufhin: Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. Der § 176 ff StGB, worin es um Kinder unter 14 Jahren geht, war bei diesem Prozess nicht relevant. Wäre der Junge damals 13 Jahre gewesen, dann hätte es keinen Freispruch gegeben, weil der Gesetzgeber auch Einvernehmlichkeit mit Strafe bedroht. Eine solch starre Schutzaltersgrenze ist völlig absurd. K13online fordert deshalb seid dem Bestehen, diese vollkommen realitätsfremde Altersgrenze auf 12 Jahre zu senken. Jungen und auch Mädchen können in diesem Alter selbst Entscheidungen über ihr Sexualverhalten treffen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sowie der Strafvollzug werden sich bei einer solchen Legalisierung Abertausende von unnötigen Verfahren ersparen…



Verfasst am 09 Oktober 2024 von Dieter Gieseking    

Der Schneeball mit Kinderpornos rollt weiter: Pressekonferenz bei der NRW-Polizei in Duisburg offenbart erneut die Dimension

Der Schneeball mit Kinderpornos rollt weiter: Pressekonferenz bei der NRW-Polizei in Duisburg offenbart erneut die Dimension

Die Ohnmacht des Chefermittlers Gailer: Noch bestehe die Chance, sich Hilfe zu holen und Reue zu zeigen. Wenn die Polizei vor der Tür stehe, sei es dafür zu spät

Auf der Pressekonferenz bei der NRW-Polizei in Duisburg appelliert Chefermittler Gailer an Hunderttausende von Usern eines namentlich nicht genannten Darknetforums mit Kinderpornos von ausschließlich Mädchen: „Er vermute, dass viele von ihnen auch die im Internet gestreamte Pressekonferenz verfolgten, sagte Chefermittler Gailer und wandte sich dann via Kamera direkt an die Täter: Noch bestehe die Chance, sich Hilfe zu holen und Reue zu zeigen, sagte er. «Wenn, dann jetzt.» Wenn die Polizei vor der Tür stehe, sei es dafür zu spät.“  Denn es gab lediglich sechs Verhaftungen von mutmaßlichen Führungspersonen. Müssten bei allen Usern dieses Forums Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen stattfinden, dann würde das gesamte Justizsystem zusammenbrechen wie ein Kartenhaus: Der Fahndungserfolg sei wegen des riesigen Dunkelfeldes nur bedingt ein Grund zum Feiern, betonte ZAC-Chef Hartmann. Seine Behörde habe seit der Gründung 2020 mehr als 25.000 Ermittlungsverfahren geführt. «Wir sind voll bis zum Anschlag ausgelastet.» Die Dimension bei Kinderpornos hat die Mitte der Gesellschaft schon längst erreicht. Viele der kinderpornografischen Darstellungen werden von den Kindern selbst hergestellt und verbreitet. Das Schneeballsystem wird dazu führen, dass die nächsten Kinderporno-Razzien nicht lange auf sich warten lassen. Der politische und polizeiliche Kampf gegen Kinderpornos ist jedoch ein Kampf gegen Windmühlen. Denn das durch die Abschaltung dieses Forums dennoch vorhandene Material existiert weiterhin und wird in neuen Foren irgendwo auf der Welt wieder verfügbar sein. Erstaunlich ist nach solchen Razzien immer wieder, dass die Betroffenen aus diesen Foren offensichtlich nicht politisch aktiv werden. Jedenfalls gab es diesbezüglich in den letzten Jahren so gut wie keine Kontaktaufnahmen mit K13online. Die deutsche Pädophilenszene zeigt an politischen Aktivitäten in Relation zur Gesamtheit fast keinerlei Interesse. So wird die Hexenjagd nahezu unwidersprochen und widerstandlos weitergeführt werden….



Verfasst am 08 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Das Mädchen & der Stiefvater: Ihr Wunsch sei es gewesen, ein Kind von ihm zu bekommen

Stiefvater jetzt in U-Haft: Das Neugeborene lebt laut „Bild“ inzwischen in einer Pflegefamilie und die Kindsmutter wird in einer Einrichtung psychologisch behandelt

Ein 11-jähriges Mädchen hat ein Kind geboren. Im Alter von 10 Jahren hat die Zeugung stattgefunden, wobei bisher nicht klar ist, ob das Mädchen den Sperma ihres Stiefvaters selbst eingeführt hat oder das Baby durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Stiefvater gezeugt wurde. Jedenfalls hatte das damals 10-jährige Mädchen den Wunsch, vom Stiefvater ein Kind zu bekommen. Damit wäre sexuelle Gewalt ausgeschlossen. Das heute 12-jährige Mädchen hat den Stiefvater bisher vor Strafverfolgung geschützt. Denn der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als „schweren sexuellen Kindermissbrauch“. Inzwischen lebt das Neugeborene bei einer Pflegefamilie, wurde also der Kindsmutter weggenommen. Die 12-jährige Kindsmutter wurde in eine psychologische Einrichtung gesteckt. Jetzt wurde der Stiefvater doch noch verhaftet und befindet sich in U-Haft. Damit ist die Zerstörung aller Beteiligten nun wirklich perfekt. Das 12-jährige Mädchen musste ihr eigenes Kind in eine Pflegefamilie abgeben. Die 12-jährige Mutter muss sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Der Stiefvater wurde durch die U-Haft von beiden getrennt und wird eine Gerichtsverhandlung über sich ergehen lassen müssen. Das Mädchen wird vor Gericht als Zeugin geladen. Bleibt SIE bei ihrer bisherigen Aussage bei der Polizei, dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, muss der Stiefvater freigesprochen werden. K13online ist bisher kein vergleichbarer Fall in Deutschland bekanntgeworden. DAS es überhaupt einen solchen Fall geben kann, liegt am § 176 ff. StGB, der auch einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern & Erwachenen unter Strafe stellt und als „schweren Kindermissbrauch“ bezeichnet. Der aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisberges von Leid & Unrecht an allen Betroffenen…



Verfasst am 07 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.