Verfasst am 18 September 2024 von Dieter Gieseking    

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig und nichtig

Verfassungswidrigkeiten: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.

Wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt, dann wird mehr als deutlich, was die jeweiligen Regierungen von den Grundrechten hält: NICHTS! Im Bundesland Hessen regiert eine schwarz-rote Landesregierung unter der Führung der CDU. Laut Pressemitteilung an K13online hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Von den folgenden Verfassungswidrigkeiten sind auch Pädophile/Pädosexuelle betroffen: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.! Die hessische Landesregierung, GroKo aus CDU & SPD, ist seit Anfang dieses Jahres besonders dadurch negativ aufgefallen, Anträge & Gesetzentwürfe in den Bundesrat einzubringen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In keinem anderen Bundesland wurden in den letzten Monaten so viele Kinderporno-Razzien durchgeführt, wie in Hessen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) war zwar bei den letzten Landtagswahlen kläglich gescheitert, aber Ihr politischer Einfluss scheint ungebrochen: #NoGroKo & Nie wieder CDU in Hessen…



Verfasst am 17 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG): K13online fordert Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. September 2024 eine Beschlussempfehlung(Drucksache 20/12841) abgegeben. Über die K13online-Petition(Pet- 4-19-07-103-044636) wird unter Beschlussempfehlung 4(Lfd. Nr. 34) am 26. September 2024 abgestimmt. Die Abstimmung zur Sammelübersicht 641 wird LIVE im Parlaments-TV übertragen. Der TOP 38 soll um 14:25 Uhr stattfinden. Die Petition „sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG“ wurde im April 2021 beim Bundestag eingereicht. Bei openPetition gab es 37 Mitzeichner/Unterstützer. Der Petent Dieter Gieseking(69) hatte die Petition sexuelle Identität und Kinderrechte zusammen eingereicht. Der Petitionsdienst hatte diese wegen unterschiedlicher Themen getrennt. Die K13online-Petition Kinderrechte in Artikel 6 GG wurde am 19. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag angenommen(Sammelliste) und an das Bundesjustizministerium & Bundesfamilienministerium überwiesen sowie allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Die Annahme der Petition Kinderrechte hatte in den Folgemonaten bei diversen Internetmedien für einen großen Wirbel gesorgt. Im Rückblick werden wir über diese mediale Hetze in absehbarer Zeit gesondert berichten. Nach der Abstimmung über die Petition sexuelle Identität wird der Petent eine schriftliche Begründung von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundestages erhalten. K13online wird dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens kündigen wir schon jetzt weitere Petitionen zu themenrelevante Gebiete an. Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran…(Update)



Verfasst am 15 September 2024 von Dieter Gieseking    

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

12-jähriger Junge war LIVE dabei: Traumatisches Erlebnis bei der Durchsuchung & Festnahme eines Betroffenen

In der Folge einer Kinderporno-Razzia im April 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und die Polizei Hannover erneut Hausdurchsuchungen & Festnahmen bei sieben Betroffenen durchführen lassen. Das Pedo-Schneeballsystem rollt weiter. WARNUNG: Das gesamte soziale Umfeld der sieben Betroffenen muss mit polizeilichen Ermittlungen & Hausdurchsuchungen & Festnahmen etc. rechnen. Presseportal Zitate: „Schon jetzt ist absehbar, dass mit der Aufdeckung der ebenso umfassenden wie langjährigen Netzwerk- und Bandenstrukturen, sowie der Abschaltung der von der Szene selbst als „Deutsches Pädophilen Forum“ bezeichneten Anbahnungsplattform ein schwerer Schlag gegen die Pädokriminalität gelungen ist.“  Abgesehen davon, dass es keine „Pädokriminalität gibt, weil es auch keine Homo- oder Heterokriminalität gibt, war K13online die Bezeichnung eines „Deutschen Pädophilen Forums“ nicht bekannt. Alle öffentlichen Foren von Pädophilen/Pädosexuellen sind weiterhin verfügbar. Laut Presseportal war bei einer Hausdurchsuchung & Festnahme eines Betroffenen ein 12-jähriger Junge in der Wohnung anwesend. Ohne einen konkreten Nachweis wird dem Betroffenen ein sexueller Missbrauch des Jungen unterstellt. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob der Junge bei der Polizei eine solche Aussage gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Junge bei dem Betroffenen ganz einfach zu Besuch war, wird nicht in Betracht gezogen. Schon jetzt dürfte jedoch feststehen, dass die Durchsuchung & Festnahme dieses Betroffenen zu einem traumatischen Erlebnis des Jungen geführt hat. Erneut wird deutlich, dass bei solchen polizeilichen Maßnahmen keine Rücksicht auf anwesende Kinder genommen wird. Der psychische Schaden an dem Jungen ist entstanden. Zumindest hätten die Polizeibeamten warten können und müssen, bis der Junge die Wohnung wieder verlassen hätte. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Gefahr im Verzug vorlag, gab es laut Pressemitteilung nicht. Der Durchsuchungsbeschluss wurde ohne vorherige Prüfung auf Anwesenheit von Kindern durchgeführt. Eine solche Gleichgültigkeit offenbart ein polizeiliches Verhalten, welches von K13online auf das Schärfste verurteilt wird. Mehrere Mainstream-Medien berichten übereinstimmt, dass die Eltern des Jungen über den Besuch bei dem Betroffenen informiert waren. Daraus kann geschlossen werden, dass durch die Festnahme des Betroffenen eine freundschaftliche Beziehung zerstört wurde. Denn kein Junge begibt sich freiwillig zu Besuch bei einem Pädophilen/Pädosexuellen, wenn er dort sexuelle Gewalttaten erwarten muss…



Verfasst am 14 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Revision beim Bundesgerichshof(BGH): Urteil von zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) noch nicht rechtskräftig

Das ein Mainstream-Medium mit einem wegen Kinderpornos Verurteilten ein Interview führt kommt nicht jeden Tag vor.  Andreas G., der sich seit 2022 in der JVA Frankfurt a. M. befindet, hat den Reportern von NDR-Panorama ein Interview gegeben. Der Administrator von BOYSTOWN wurde damals zu zehneinhalb Jahren Freiheitstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Andreas G. hat gegen die Höhe des Strafmaßes und die SV Revision beim BGH eingelegt, worüber noch nicht entschieden wurde.  K13online hat über diesen Prozess in fünf Online-News berichtet, die allerdings nur noch als ausgedruckte Printversionen verfügbar sind. Die ARD sendet das Interview mit nachgesprochener Stimme, sodass die Authenzität von Andreas G. nicht erkennbar wird. Die Reportage von Panorama beinhaltet das übliche Konzept einer völlig einseitigen Berichterstattung. Die NDR-Reporter lassen auch ein erwachsenes Missbrauchsopfer in der Kindheit zu Wort kommen. Damit soll der total falsche Eindruck entstehen, dass es bei BOYSTOWN nur um Bilder & Videos gegangen ist, die tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Die Reporter Robert Bongen und Daniel Moßbrucker verzerren damit die Realität auf äußerst unseriöse Art & Weise.  K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!  Zur Unterstützung des fatalen Sendekonzeptes haben sich die Reporter die damalige Staatsanwältin mit ins Boot geholt. Fragwürdig ist auch die Behauptung des NDR-Moderators, dass Andreas G. alle Passwörter sofort und freiwillig herausgegeben haben soll. Es widerspricht jeder Logik, denn dann hätte er nichts verschlüsseln müssen. Der Verdacht besteht, dass diese Behauptung nur deshalb aufgestellt wurde, um Andreas G. als „Verräter“ zu brandmarken. Ganz offensichtlich verfügt Andreas G. über keinerlei Erfahrungswerte im Umgang mit den manipulierten Mainstream-Medien, die Ihn im Kontext des Missbrauchsopfers & der Staatsanwältin für ihre eigennützigen Zwecke schamlos missbraucht haben. Dieses News wurde an die Panorama-Redaktion gesandt. Die Reporter erhalten hiermit die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme… 



Verfasst am 13 September 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Hit Radio FFH gibt Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Marvin 404 eine Plattform: Er arbeitet tatsächlich mit Polizei & Justiz zusammen

Hit Radio FFH gibt Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Marvin 404 eine Plattform: Er arbeitet tatsächlich mit Polizei & Justiz zusammen

Erwachsene dürfen sich straffrei als Kinder ausgeben: Frühere GoKo(CDU/CSU & SPD) hatte beim Cypergrooming das Fallenstellen & die Pädophilenjagd ermöglicht

Im Jahre 2021 hatte die damalige GroKo aus CDU/CSU & SPD die schon vorhandene Strafbarkeit des Cypergroomings weiter verschärft. Erwachsene Pädophilenjäger dürfen sich als Kinder ausgeben, um Pädophile in die Falle zu locken. Mit falschen Identitäten haben sich in den letzten drei Jahren eine Vielzahl von „Kinderschützern“ im Internet auf den Weg gemacht, um diese Gesetzeslage für sich zu nutzen. Das Ziel dieser Fallensteller kann nicht beim Kinderschutz liegen, denn es sind überhaupt keine Kinder gefährdet, weil die Jäger Erwachsene sind. Das Ziel dieser Fallensteller besteht darin, die mutmaßlichen Pädophilen der Polizei & Justiz zu übergeben. Die frühere GroKo hat dafür die Rechtsgrundlage geschaffen. Damit fördert die Bundesregierung die Menschenjagd durch selbsternannte Pedo-Hunters. Einer dieser Jäger ist Marvin 404. Das Hit Radio FFH hat Ihm nun eine Plattform geboten und klatscht auch noch Beifall. Solche Mainstream-Medien verurteilen wir auf das Schärfste. Damit aber noch nicht genug: Nach seinen Angaben arbeitet er sogar mit der Polizei & Justiz zusammen. Damit bedienen sich die Ermittlungsbehörden eines Pädophilenjägers und heben Marvin 404 in die Rolle eines zivilen Ermittlers. Hoheitliche Polizeiaufgaben werden damit für eine Privatperson anerkannt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Es ist unfassbar, dass eine solche Zusammenarbeit zwischen Jäger & Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte möglich ist. Marvin 404 veröffentlicht bei TikTok auch eigene Videos. Dabei geht es u.a. auch um K13online bzw. Dieter Gieseking. Halbwahrheiten und damit Lügen werden verbreitet. Wir prüfen gegenwärtig, ob wir dagegen strafrechtlich und/oder zivilrechtlich vorgehen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir unsere Berichterstattung zum gesamten Themenkomplex fortsetzen… 



Verfasst am 12 September 2024 von Dieter Gieseking    

Landesanstalt für Medien NRW zu Pornos & Sexting: Repräsentative Umfrage/Studie bei Kindern & Jugendlichen von 11 bis 17 Jahren

Landesanstalt für Medien NRW zu Pornos & Sexting: Repräsentative Umfrage/Studie bei Kindern & Jugendlichen von 11 bis 17 Jahren

Anstieg bei Kindern von 11-13 Jahren: Rund 42 Prozent der 3.000 bundesweit befragten 11- bis 17-Jährigen gaben an, bereits einen Porno gesehen zu haben

Die Landesanstalt für Medien in NRW hat das 2. Ergebnis ihrer Umfrage/Studie zu Pornos & Sexting bei Kindern & Jugendlichen im Alter von 11 bis 17 Jahren veröffentlicht. Nicht berücksichtigt wurde der Pornokonsum bei Kindern unter 11 Jahren. Schon bei den Kids von 11 bis 13 Jahren gab es einen erheblichen Anstieg. Das sogenannte „Dunkelfeld“ dürfte weit hoher liegen, denn fast alle Jungen & Mädchen – Jugendliche sowieso – haben ein Smartphone/Notebook. Der Gesetzgeber hängt dieser täglichen Lebensrealität weit hinterher. Rund die Hälfte aller Fälle von Kinder- und Jugendpornos werden von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt, besessen und verbreitet. Die Folgen sind massenweise Hausdurchsuchungen bei den Eltern und in den Kinderzimmern der Söhne & Töchter. Die Dimension führt zu einer massenweise Kriminalisierung der jungen Generation. Die Kids von heute nutzen ihre virtuellen Möglichkeiten zur sexuellen Selbstbestimmung zunehmend. Dem gegenüber steht eine repressive Sexualpolitik, die eine freie Entfaltung der Persönlichkeit verhindern will. Natürlich wird ein solch sexualfeindliches Verbot niemals zum gewünschten Erfolg führen. Im Gegenteil: Gerade solche Verbote führen zu noch mehr Pornokonsum. Schließlich sind die aufgeklärten Kids von heute nicht auf den Kopf gefallen und wissen, wie man die von Erwachsenen auferlegten Verbote umgehen kann. Weder Jungen noch Mädchen benötigen einen „Kinderschutz“, der sich gegen sie selbst richtet. Die Kinder & Jugendlichen von heute werden eines Tages zu Erwachsenen werden. Spätestens dann werden sie erkennen, was ihnen in ihrer Kinder- und Jugendzeit durch solche Verbote und strafrechtlicher Verfolgung angetan wurde. Es wächst eine neue Generation heran, die schon sehr früh erkennen musste, dass sexuelle Freiheiten nur noch im Geheimen gelebt werden können. DAS durch solche Unterdrückung aggressives Verhalten gefördert wird, liegt auf der Hand. Studien dazu gibt es bisher nicht. Offensichtlich sollen diese Wahrheiten nicht erforscht werden, damit das mühsam aufgebaute Narrativ von sexuell desinteressierten Kindern weiterhin besteht und Verbreitung findet. Es grenzt schon an ein Wunder, dass es seit nunmehr zwei Jahren zumindest Umfragen/Studien von der Landesanstalt für Medien in NRW gibt…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.