Verfassungswidrigkeiten: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.
Wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und nichtig erklärt, dann wird mehr als deutlich, was die jeweiligen Regierungen von den Grundrechten hält: NICHTS! Im Bundesland Hessen regiert eine schwarz-rote Landesregierung unter der Führung der CDU. Laut Pressemitteilung an K13online hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Von den folgenden Verfassungswidrigkeiten sind auch Pädophile/Pädosexuelle betroffen: Ortung von Mobilfunkendgeräten & Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter & Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden etc.! Die hessische Landesregierung, GroKo aus CDU & SPD, ist seit Anfang dieses Jahres besonders dadurch negativ aufgefallen, Anträge & Gesetzentwürfe in den Bundesrat einzubringen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In keinem anderen Bundesland wurden in den letzten Monaten so viele Kinderporno-Razzien durchgeführt, wie in Hessen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) war zwar bei den letzten Landtagswahlen kläglich gescheitert, aber Ihr politischer Einfluss scheint ungebrochen: #NoGroKo & Nie wieder CDU in Hessen…
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