Verfasst am 26 Mai 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Homo-Portal QUEER.de – Studie: Auch queere Kinder und Jugendliche nutzen Dating-Apps

Homo-Portal QUEER.de - Studie: Auch queere Kinder und Jugendliche nutzen Dating-Apps

Größte Langzeitstudie in den USA: Die Wissenschaftler*innen um Nagata haben Daten von 10.157 Kindern und Jugendlichen analysiert, meist Elf- bis Zwölfjährige

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet über eine Langzeitstudie in USA. Demnach nutzen queere Kinder und Jugendliche Dating-Apps 13 Mal häufiger als nicht queere. Die Wissenschaftler*innen um Nagata haben Daten von 10.157 Kindern und Jugendlichen analysiert, meist Elf- bis Zwölfjährige. „Lesbische, schwule und bisexuelle Kinder haben nur begrenzte Möglichkeiten, einen romantischen Partner zu finden, und sind in ihrem normalen Umfeld möglicherweise auch mit Diskriminierung, Mobbing und Stigmatisierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung konfrontiert“, erklärte Forscher Jason Nagata. „Dating-Apps können es Jugendlichen ermöglichen, Gleichgesinnte in unmittelbarer geografischer Nähe leicht zu identifizieren, während es im wirklichen Leben schwieriger sein kann, die sexuelle Orientierung eines potenziellen Partners zu erkennen.“ Für Deutschland gibt es eine solche Studie bisher nicht. Aus dem Studienergebnis wird deutlich, dass auch schon hetero & homosexuelle Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren nach gleichgesinnten Partnern/Innen suchen, obwohl in den meisten Online-Dating-Apps ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben ist. Die Studie widerlegt die falsche Annahme von sogenannten Kinderschützern, dass die Kids angeblich kein Interesse an sexuellen Freundschaften & Beziehungen haben sollen. Die tägliche Realität steht offensichtlich im Widerspruch zum „Kinderschutz“: Sie suchen sogar aktiv in Dating-Apps für Erwachsene. Der deutsche Gesetzgeber verbietet & warnt jedoch nicht nur Pädophile/Pädosexuelle vor Cybergrooming, sondern auch die Kinder & Jugendlichen, um diese vor sexuelle Kontakte/Beziehungen zu schützen. Zwischen einem solchen Schutzbedürfnis und der alltäglichen Realität liegen Welten. Die Zeit ist lange überfällig, dass sich der Gesetzgeber & der Kinderschutz dem realen Leben von Jungen & Mädchen anpasst….



Verfasst am 24 Mai 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Eva Engelken bei EMMA: Pädophilie als Grundrecht? * Auch die Pädophilengruppe „Krumme13“ will die sexuelle Identität im Grundgesetz

Eva Engelken bei EMMA: Pädophilie als Grundrecht? * Auch die Pädophilengruppe "Krumme13" will die sexuelle Identität im Grundgesetz

Man darf sich ruhig fragen: Demnach wären Menschen mit pädophiler Neigung keine potenziellen Missbrauchstäter, sondern eine stigmatisierte Minderheit

Eva Engelken, Vorsitzende der Initiative Frauenheldinnen, hat bei der feministischen EMMA einen Artikel veröffentlichen lassen, der von falschen Tatsachenbehauptungen & Falschdarstellungen durchzogen ist. Die Autorin schreibt u.a.: „Was auf den ersten Blick nach einem sinnvollen Diskriminierungsschutz klingt, ist in Wahrheit ein Einfallstor für Pädokriminelle und andere „sexuelle Minderheiten“. Es geht um das Merkmal der sexuellen Identität ins Grundgesetz(GG). Die freie Meinungs- und Pressefreiheit ist ebenfalls im GG verankert. Die Autorin Engelken bezeichnet sind auch als Juristin. Demnach müsste Sie wissen, dass aufgestellte Behauptungen, die nachweislich falsch sind, strafrechtlich relevant sind. Auch Falschdarstellungen zeugen zumindest von einem äußerst unseriösen „Journalismus“. K13online wird die Autorin & die EMMA-Redaktion zu einer Richtigstellung & Gegendarstellung auffordern. Der Inhaber dieses Weblogs, Dieter Gieseking, wird keine Straftaten in einer Berichterstattung dulden. In den Kommentaren wird der Medienfall Engelken/EMMA dokumentiert und fortlaufend berichtet…(Update 27. Mai 2024)



Verfasst am 21 Mai 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle: 24. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 im Bundesverfassungsgericht

K13online-Rückblick auf den Besuch beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) am 22. Mai 2019:  Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können

Aus aktuellem Anlass zum 24. Karlsruhe Verfassungsgespräch am 22. Mai 2024 erinnern wir an den K13online-Besuch beim Bundesverfassungsbericht im Jahr 2019. Vor fünf Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In diesem Jahr lautet der Thema „Herausforderung Wohnen“.  Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und die Erste Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe Gabriele Luczak-Schwarz sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizministerin a. D. und Vorsitzende der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der Architekt Ole Scheeren und die Soziologin und Zukunftsforscherin Christiane Varga. Moderiert wird die Diskussion von dem Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks Jörg Schönenborn. Beim BVerfG sind zahlreiche Normelkontrollverfahren & Verfassungsbeschwerden gegen den § 184b StGB/§ 184l StGB anhängig. Auf K13online-Anfrage haben wir alle Aktenzeichen erhalten und konnten bei den jeweiligen Amtsgerichten die Begründungen zu der Verfassungswidrigkeit erhalten, die bei uns angefordert werden können. Alle News zu diesen Verfahren sind auf unserem neuen Weblog nicht mehr verfügbar, weil unser Ex-Webhoster GoDaddy u.a. auch die gesamte Berichterstattung auf kriminelle Weise offline gestellt hat. Das damalige News zum Verfassungsgespräch 2019 ist jedoch mit der Bildergalerie vom BVerfG im neuen Archiv auf die früheren Webseiten verfügbar…



Verfasst am 19 Mai 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Wenn dein Pferd tot ist – steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

Wenn dein Pferd tot ist - steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

# Nie wieder CDU: Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hat im Kampf gegen Kinderpornos bei der AMPEL-Bundesregierung keine Chance gegenüber dem „Quick-Freeze-Verfahren“

Das Bundesland Hessen hat auf der letzten Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Damit soll der Kampf gegen Kinderpornos im Internet verstärkt werden. In Hessen regiert die CDU in einer GroKo mit der SPD. Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) war bei der letzten Landtagswahl gescheitert. In der Tat ist Hessen Spitzenreiter bei Kinderporno-Razzien. Seit über einem Jahr finden monatliche Polizeiaktionen mit Hausdurchsuchungen statt. Der Innenminister(CDU) des Bundeslandes Baden-Württemberg hat sich dem hessischen Gesetzentwurf angeschlossen. Im Bundestag gibt es jedoch keine politischen Mehrheiten für eine IP-Adressen-Speicherung. Die AMPEL-Bundesregierung( SPD & GRÜNE & FDP) hat sich bereits mehrfach gegen die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Trotzdem reitet die CDU auf Landes- und Bundesebene weiter auf einem toten Pferd. Das „Quick-Freeze-Verfahren“ stammt vom Bundesjustizminister(FDP) und wird von den Koalitionspartnern SPD & GRÜNE mitgetragen. Auch die Gruppe der LINKEN befürwortet dieses Verfahren. Sogar die AfD ist gegen die Speicherung von IP-Adressen. Damit steht die CDU völlig allein mit ihrem Gesetzentwurf. Deshalb: # Nie wieder CDU(CSU). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen. Nach abschließenden Beratungen soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dies würde bedeuten, dass sich der Bundestag zum X Mal damit beschäftigen muss, obwohl schon jetzt feststeht, dass der Gesetzentwurf scheitern wird. Die politische Verantwortung dieser unendliche Geschichte um die IP-Adressen liegt bei den Bundesländern im Bundesrat, die dem Gesetzentwurf zustimmen sollten. K13online ruft deshalb alle Landesregierungen mit SPD + GRÜNE + FDP + LINKE Beteiligungen auf, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Damit bleibt dem Bundestag eine weitere Debatte erspart…



Verfasst am 18 Mai 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB:  Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…



Verfasst am 17 Mai 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.