Das Petitionsverfahren „Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“ ist abgeschlossen: K13online wartet nun auf die schriftliche Begründung vom Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag hat heute über die K13online-Petition(Pet-4-19-07-103-044636) abgestimmt. Die Bundestagssitzung wurde von der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt(GRÜNE) geleitet. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, das Verfahren abzuschließen, wurde von allen anwesenden Bundestagsfraktionen angenommen. Das BSW war nicht anwesend. Mit dieser Bundestagsabstimmung gelangt die Petition zwar nicht in die Ausschüsse zu weiteren Beratungen. Jedoch haben alle Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit von den Petitionsinhalten Kenntnis zu nehmen. Der Petent Dieter Gieseking fordert in der Petition mit seinen Mitzeichnern/Innen, dass neben den Homosexuellen auch die Pädophilen als Merkmal in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen werden. Nicht nur Schwule & Lesben müssen vor Diskriminierung geschützt werden, sondern auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen. Ein solches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist hinsichtlich einer pädophilen Identiät unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die Pädophilie ist eine sexuelle Neigung/Orientierung/Identität und nicht gleichzusetzen mit dem § 176 ff. StGB. Im Petitionsausschuss befinden sich weitere Petitionen, die die Pädophilie bei der sexuellen Identität nicht mit einschließen wollen. Mit Stand von heute gibt es auch für diese Petitionen (noch) keine politischen 2/3 Mehrheiten im Bundestag & Bundesrat. Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde dies zwar vereinbart, aber dazu wäre die CDU/CSU-Fraktion notwendig, die sich jedoch weiterhin verweigert. K13online wartet nun mit Spannung auf die schriftliche Begründung mit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass diese Forderungen bestehen und auch weiterhin eingefordert werden. Ohne diese Petition würde es keine politischen Forderungen geben, das diesbezügliche Grundgesetz zu ändern….
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