Verfasst am 11 August 2024 von Dieter Gieseking    

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte “Ludwig” gibt Kölner Lokalradio “von unge” drei Interviews

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte “Ludwig” hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft “Ludwig(Pseudonym)” um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio “von unge” drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes “Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von “Draußen” begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 



Verfasst am 08 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….



Verfasst am 06 August 2024 von Dieter Gieseking    

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Bernadette Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”

Die Missbrauchshysterie hat wieder neue Höhepunkte erreicht. Eine Leserin(Bernadette Rupp) der Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichtet von ihren Erlebnissen bei den Wasserspielen auf dem Markplatz in Karlsruhe. Der bnn-Journalist Arne Oest hat im Sommerloch nix besseres zu tun, um daraus einen Artikel zu machen. Er zitiert Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”. Nun will Sie den unsittlichen Platz meiden. Die Kids sollten doch lieber ins Planschbecken eines Schwimmbades gehen. Nun ist es aber so, dass Pädophile gerade in Freibädern massenweise unterwegs sind. Der bnn-Journalist Oest stellt tatsächlich die Frage, ob man Warnschilder aufstellen sollte. Was sagt die Polizei dazu?: Das Fotografieren von spielenden, leicht bekleideten Kindern stellt in der Regel keine Straftat dar. Wenn die Bilder ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen“, könnte eine Straftat nach Artikel 184b Strafgesetzbuch vorliegen. Der Fotograf muss also peinlich genau darauf achten, in welchem Moment er sein Fotos macht. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Fotograf ein Pädophiler ist oder nicht. Sogenannte Posingaufnahmen können sehr schnell zu Kinderpornos werden. Grundsätzlich seien Medienaufnahme an einem öffentlichen Platz wie dem Marktplatz aber zulässig, solange nicht dezidiert Einzelpersonen fotografiert werden. „Da harmlose Aufnahmen von Kindern etwa durch ihre Eltern, die ohne weitere Intention erfolgen, erlaubt sind und nicht verboten werden können, ist das Aufstellen von Hinweisschildern weder praktikabel noch wäre ein aussagekräftiger Schildertext zur beschriebenen tatsächlich-rechtlichen Problemlage knapp und schlüssig formulierbar“, so die Stadt. K13online meint: Da haben wir nochmal Glück gehabt. Warnschilder wird es nun doch nicht geben. Die Pädo-Keule war am Ende doch nicht überzeugend. Denn sonst müsste man an jeder Ecke, wo sich Kinder aufhalten, ein großes Meer von Schildern aufstellen. Pädophile sind nämlich überall unterwegs…  



Verfasst am 05 August 2024 von Dieter Gieseking    

Olympische Sommerspiele 2024 in Paris: Der Spießrutenlauf der Beachvolleyballer Steven van de Velde & Matthew Immers ist beendet

Olympische Sommerspiele 2024 in Paris: Der Spießrutenlauf der Beachvolleyballer Steven van de Velde & Matthew Immers ist beendet

Niederländisches Beachvolleyballteam verliert im Achtelfinale gegen Brasilien: Internationales Olympisches Komitee(ICO) sprach sich für das Recht auf Resozialisierung aus

Die niederländischen Beachvolleyballer Steven van de Velde & Matthew Immers sind im Achtelfinale gegen Brasilien ausgeschieden. Bei den Olympischen Spielen in Paris stand beim Publikum & den Mainstream-Medien nicht die sportliche Leistung, sondern die Vergangenheit von van de Velde vor über 10 Jahren. Eine menschenverachtende Petition hatte den Ausschluss von Olympia gefordert. Obwohl sich das Internationales Olympisches Komitee(IOC) für das Recht auf Rehabilitation ausgesprochen hatte, gab es bei den drei Spielen Buh-Rufe & Anfeindungen. Jeder öffentliche Auftritt wurde zum Spießrutenlauf. So war es kein Wunder, dass van de Velder & sein Partner Immers ihre sportlichen Leistungen nicht abrufen konnten. Gegen einen dummen Mob & Pöbel ist kein Kraut gewachsen. Der seit vielen Jahren andauernde Zeitgeist kennt keine Gnade. Hass & Hetze regieren das gesellschaftliche Klima und machen eine Resozialisierung & Widereingliederung in die Gesellschaft nahezu unmöglich. Das seit vielen Jahren aufgewiegelte Dummvolk fordert eine lebenslängliche Ausgrenzung. Die Verweigerung einer 2. Chance wiegt weit schwerer als eine Gefängnisstrafe, die früher schon abgeschlossen wurde. Der Spießrutenlauf der Beachvolleyballer Steven van de Velde & Matthew Immers ist beendet…



Verfasst am 29 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz unnötig

K13online gegen das Vergessen & für pädophile Identität in Artikel 3 Grundgesetz: Thorsten Frei war in der GroKo Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos)

Thorsten Frei war in der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) rechtspolitischer Sprecher & Wortführer für die verfassungswidrige Verschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos), die hinsichtlich der Mindeststrafe wieder rückgängig gemacht wurde. K13online spricht sich deutlich gegen das Vergessen aus und fordert weiterhin in einer Petition, dass auch die sexuelle Identität der Pädophilie in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen wird. Neben LGBTI+ muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen vor Diskriminierung geschützt werden. Ein solches Diskriminierungsverbot ist unabhängig von der geltenden Gesetzeslage in § 176 ff. StGB notwendig. Die Pädophilie ist eine sexuelle Identität/Orientierung/Neigung und nicht das Gleiche wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Bei der Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität ins GG, einschließlich der Pädophilen, ist eine Reform im Sexualstrafrecht nicht erforderlich. Die K13online Petition beinhaltet genau diese Forderungen und wird deshalb, neben anderen Petitionen, als Einzelpetition behandelt. Eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag erwarten wir nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst 2024. Für eine Annahme dieser Petition ist im Petitionsausschuss keine 2/3 Mehrheit notwendig, sondern es reicht eine einfache Mehrheit der Ampel-Bundesregierung aus. Der Bundestag würde unsere Petition dann zur weiteren parlamentarischen Debatte in den Rechtsausschuss überweisen. Eine 2/3 Mehrheit ist erst dann erforderlich, wenn eine Grundgesetzänderung im Bundestag & Bundesrat zur Abstimmung ansteht. Mehrere Landesregierungen mit CDU-Beteiligung haben bereits Zustimmung signalisiert. Die CDU-Bundestagsfraktion verweigert sich jedoch weiterhin. Thorsten Frei ist in der Opposition zum parlamentarischen Geschäftsführer aufgestiegen. In der letzten Legislaturperiode war er die treibende Kraft bei der Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB. Jetzt stellt er sich gegen die Grundgesetzänderung.und blockiert damit den Diskriminierungsschutz aller sexuellen Identitäten/Minderheiten. Das politische Motto kann deshalb nur lauten: #Nie wieder CDU mit Thorsten Frei…



Verfasst am 25 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen “Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis”

Heute fragt eine Expertin: Beschreiben Sie uns bitte dieses Phänomen "Unsere Kinder bekommen auf einmal ein Foto von einem Penis"

Penis-Fotos sind Alltag: So kommen Dick-Pics auf Kinder-Handys

Denise Schiffrer-Barac: “Wir müssen alle akzeptieren, dass die gute, alte Zeit ohne soziale Medien nicht mehr existiert, wir können das Digitale nicht mehr wegdenken.” Laut jährlicher PKS(Polizeiliche Kriminalstatistik) sind bis zu 60% der Verdächtigen bei Kinder- und Jugendpornos Minderjährige (nicht pädophile Heranwachsende/Jugendliche/Kinder). Die Dimension dieses Phänomens liegt weltweit bei Millionen. Penis-Fotos, auch Dick-Pics genannt, gehören zum Alltag der Kids. Eine strafrechtliche Verfolgung findet nur dann statt, wenn Ermittlungsbehörden davon Kenntnis erhalten. In Relation zur unentdeckten Masse dürften diese statistischen Zahlen sehr gering sein. Kinder & Jugendliche verfügen in der Regel über keinen eigenen Internetzugang, sondern alles läuft auf den Namen der Eltern. Die Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse werden dann auch gegen die Eltern ausgestellt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen stellt sich dann heraus, dass auch die Kinder- und Jugendzimmer der Söhne & Töchter durchsucht werden müssen. Kinder unter 14 Jahren können zwar für die eigene Herstellung & Besitz & Verbreitung von Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber das Jugendamt wird eingeschaltet. Es folgen Einträge ins Erziehungsregister usw… ! Bei Jugendlichen ab 14 bis 17 Jahre greift bei Kinderpornos das Jugendstrafrecht. Verurteilte Jugendliche erhalten befristete Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Dies führt dazu, dass sie als Jugendliche und spätere Erwachsene keine Berufe und Ehrenämter mehr erhalten, die mit Kindern & Jugendlichen zutun haben. Der Gesetzgeber hat im § 184c Abs. 4 StGB für Jugendliche lediglich Jugendpornos legalisiert, wenn diese  ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt wurden. Wird der Jugendliche zum Erwachsenen – heute Erwachsene sowieso – ist wieder alles strafbar. Es wächst eine Generation von Kindern & Jugendlichen heran, die noch nie zuvor so massiv eingeschränkt wurden. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hängt der sexuellen Entwicklung von Kindern & Jugendlichen um Jahre hinterher. So ist es überhaupt kein Wunder, wenn die Aggressivität bei den betroffenen Jungen & Mädchen weiter ansteigt. Spätestens im Erwachsenenalter werden die heutigen Kinder & Jugendlichen erkennen, was ihnen im Kinder- und Jugendalter angetan wurde. Wissenschaftliche Studien dazu sind dringend erforderlich…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.