Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen “Opfers”, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten



Verfasst am 04 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)” frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide “Taten” gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: “Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben”. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…



Verfasst am 26 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

K13online Prozessbeobachter: Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichten über Anklage am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim

Staatsanwältin Landau verlaß die Anklageschrift: Anerkannter Asylbewerber(36) aus Syrien soll gegen den erkennbaren Willen eines 14 bis 16-jährigen Jugendlichen sexuelle Handlungen vorgenommen haben

Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten nahezu gleichlautend über den 1. Prozesstag gegen einen anerkannten Asylbewerber(36), der an einem Jugendlichen im Alter von 14(2019) und später mit 16 Jahren(2021) gegen den erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Demnach geht es um den § 182 ff StGB und den § 177 ff. StGB. K13online war bei der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin Landau nicht LIVE dabei. Aus diesem Grund verzichten wir an dieser Stelle auf die Details der sexuellen Beschuldigungen, die in beiden Artikeln der hiesigen Lokalpresse beschrieben werden. Sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklagepunkte bestätigen, dann ist auch aus unserer Sicht & Rechtsauffassung ein Freispruch ausgeschlossen. Bei einem solchen Sachverhalt stellen wir klar, dass K13online für sexuelle Handlungen gegen den Willen von Jugendlichen & Kindern keine Legaliserung fordert. Der Jugendliche ist heute 19 Jahre und hat seine Zeugenaussage vor Gericht noch nicht gemacht. Der Angeklagte ist syrischer Staatsbürger und wurde als Asylbewerber anerkannt. Rechtspopulisten & die AfD missbrauchen solche Fälle oftmals für ihre fremdenfeindlichen Zielsetzungen. K13online tritt einer solchen Ausländerfeindlichkeit mit Entschiedenheit entgeben. Das Asylrecht für Flüchtlinge ist im Grundgesetz verankert. Am kommenden Sonntag, den 1. September 2024, finden in Sachsen und Thüringen Landtagswahl statt. In beiden Bundesländern könnte es zu einem Wahlsieg der AfD kommen. Die politischen Folgen in den zwei Landtagen wären verherrend. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird die Verhandlung mit Zeugenaussagen am 4. September fortsetzen. Wir werden darüber ausführlicher berichten…



Verfasst am 25 August 2024 von Dieter Gieseking    

Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) weiterhin auf der Flucht vor Strafverfolgungsbehörden: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte?

Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) weiterhin auf der Flucht vor Strafverfolgungsbehörden: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte?

Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz kann das Urteil gegen Michaela T. auf Unterlassung von Verleumdungen nicht vollstrecken lassen: Schadensersatz von 5 Tausend Euro & Verfahrenskosten warten auf Bezahlung durch “Kinderschutz-Dozentin”

Das Amtsgericht Freiburg hat bereits am 9. April 2024 ein Urteil gegen Michaela T. wegen Unterlassung von Verleumdungen über Carsten Stahl vom Bündnis Kinderschutz verhängt. Damit hat Stahl zwar einen Titel, der 30 Jahre vollstreckt werden kann, aber dazu benötigt er für den Schadensersatz von 5 Tausend Euro eine ladungsfähige Anschrift von Michaela T.(alias Elmicaella). Der Kinderschützer Carsten Stahl ist nun wahrhaftig kein Freund der Pädophilie und erst Rechts nicht von K13online(Dieter Gieseking). Im Falle der kriminellen Michaela T., die als Brandstifterin LÜGEN gegen eine Freiburger Kita verbreitet hat, stellen wir jedoch die Frage: Wo ist die vom Amtsgericht Freiburg Verurteilte? Die Kinderschutz-Dozentin Elmicaella(Michaela T.) ist weiterhin auf der Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden. In einem aktuellen YouTube-Video erklärt SIE, dass Ali Osman und Carsten Stahl ganz eng miteinander sind. Und stellt die Frage, ob sie stolz auf sich sind. Der Grund ist ein Kommentar von Dieter Gieseking unter dem Video von Ali Osman: Gute Recherche! Sie schreibt auf ihrem YouTube-Kanal: “Wenn dich ein P.do beklascht, weißt Du auf welcher Seite du stehst? Ali Osman bist Du und Carsten Stahl jetzt stolz auf eure Arbeit?” Eine solche Verteidigungsstrategie wird sicherlich nicht aufgehen. Anstatt sich zu ihren LÜGEN zu äußern, versucht SIE vom Thema abzulenken. K13online steht beim Kinderschutz mit Sicherheit nicht auf Seite von Osman und Stahl, aber bei der Verbreitung von LÜGEN gegen eine Kita in Freiburg, die zu Morddrohungen geführt haben, stellen wir uns deutlich auf die Seite von Osman & Stahl. Darüber hinaus rufen wir die Öffentlichkeit zur Mithilfe über den aktuellen Aufenthaltsort von Michaela T. auf. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ladungsfähige Anschrift ermittelt wurde….



Verfasst am 20 August 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Kriminalität “Kinderschutz”: Freiburger Polizei ermittelt gegen “Kinderschutz-Dozentin Elmicaella” wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten

Kriminalität "Kinderschutz": Freiburger Polizei ermittelt gegen "Kinderschutz-Dozentin Elmicaella" wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten

Ali Osman deckt LÜGEN von sexuellem Kindesmissbrauch an einer Freiburger Kita auf: Recherchen beweisen, dass es niemals einen sexuellen Missbrauch von Kindern gegeben hat

Gegen die kriminelle “Kinderschutz-Dozentin Elmicaella” & Konsorten laufen aufgrund von Strafanzeigen der Stadt Freiburg Ermittlungsverfahren wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Aufruf zu Straftaten. Auch der investigative Journalist Ali Osman hat in diesem Fall der LÜGEN gegen eine Kita in Freiburg recherchiert und präsentiert auf seinem YouTube-Kanal seine Beweise. Demnach gab es zu keinem Zeitpunkt sexuellen Missbrauch an Kindern in der Kita, denn die Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die strafrechtlich Verfolgte “Elmicaella” gibt sich tatsächlich als “Kinderschutz-Dozentin” aus und missbraucht damit das ehrliche Anliegen echter Kinderschützer auf schändliche Art & Weise. K13online verurteilt diese “Dozentin” für ihre LÜGEN gegen die Kita-Leitung & den Erziehern/Innen auf das Schärfste. Laut Osman-Video ist diese “Elmicaella” ins Ausland abgewandert und hat demnach in Deutschland keine ladungsfähige Anschrift mehr. Damit hat SIE sich jedoch nur scheinbar einer Strafverfolgung entzogen, denn als deutsche Staatsangehörige wird SIE auch im Ausland verfolgt werden. Bei ihrer nächsten Einreise nach Deutschland dürfte wohl ein Haftbefehl vorliegen. Die Recherchen von Ali Osman haben u.a. auch ergeben, dass gegen ihren Partner bereits ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Die Badische Zeitung und weitere Mainstream-Medien haben zwar über diesen Fall mehrfach berichtet, aber eine aktuelle Berichterstattung steht noch aus. Wir rufen deshalb zu Folge-Artikel & TV-Reportagen auf. Einige der Tatmittel in den sozialen Medien wurden inzwischen gesperrt. Damit ist für die Journalisten/Innen der Weg frei für die namentliche Nennung der strafrechtlich verfolgten Elmicaella…



Verfasst am 19 August 2024 von Dieter Gieseking    

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Es gilt die Unschuldsvermutung: Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) veröffentlicht Namen des Landtagsabgeordneten der LINKEN in Thüringen

Verdacht auf Kinderpornos: Markus Gleichmann nimmt weiterhin sein Recht in Anspruch, zu den Vorwürfen zu schweigen

Der wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Verdacht geratene Linke-Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann hat sich gegenüber seiner Fraktion bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert. Auch zu seiner erneuten Kandidatur für den Landtag hat der Politiker nach Informationen von MDR THÜRINGEN bislang keine Stellung bezogen. Es ist das gute Recht von Gleichmann, sich während des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Öffentlichkeit nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Denn egal, was er sagen würde, es würde gegen Ihn verwendet werden. Es gilt wie bei jedem Verdächtigen die Unschuldvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Der bisher gute Ruf von Gleichmann ist allerdings schon jetzt ruiniert, egal wie das Urteil ausfallen wird. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Inzwischen hat die Thüringer Linken-Landtagsabgeordnete Kati Engel die Partei wegen der Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Fraktionskollegen verlassen. Gleichmann steht auf Platz 16 der Landesliste und tritt als Direktkandidat im Wahlkreis Saale-Holzland I an. Laut Gesetz dürfen weder Partei noch Fraktion dem Abgeordneten nachträglich den Listenplatz oder die Direktkandidatur entziehen. Das Ergebnis der Landtagswahlen am 1. September 2024 wird zeigen, wie viel Stimmen er trotz Kinderporno-Verdacht als Direktkandidat im Wahlkeis Saale-Holzland erhalten wird…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.