Verfasst am 13 November 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Legal Tribune Online(LTO) & Strafverteidiger Nikolai Odebralski: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen

Legal Tribune Online(LTO) & Strafverteidiger Nikolai Odebralski: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“

Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) sind seit der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) im Jahre 2021 förmlich aus dem Boden geschossen und zu einer Art von Volkssport geworden. Die mit Abstand größte und reichweiten stärkste Gruppe von Pedo-Hunters ist die „Einhorncrew“ unter der Führung von Nick Hein. Gleich gefolgt von „Marvin 404“.  Zahlreiche Einzeljäger & Gruppen der Neonazis und fanatischen „Kinderschützern“ folgen diesen abscheulichen Beispielen. Das Rechtsportal Legal Tribune Online(LTO) & der Strafverteidiger Nikolai Odebralski hat sich nun auch mit der strafrechtlichen Verfolgung dieser Menschenjäger der Selbstjustiz beschäftigt: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen. Inzwischen hat sich sogar die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus geäußert: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“. Im aktiven Kampf gegen alle Pädophilenjäger erkennt K13online jedoch ein primäres Problem hinsichtlich der verfolgten Opfer, die den Pedo-Hunters in die Falle gegangen sind. In zu vielen Fällen fehlt es den betroffenen Opfern an Mut, gegen die Fallersteller strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen. Die Pädophilenjäger wissen von den Ängsten der Betroffenen und nutzen diese scharmlos aus. Wir möchten die Opfer ermutigen, Strafanzeigen zu erstatten & Zivilklagen gegen die kriminellen Täter einzuleiten. Neben guten Rechtsanwälten bieten auch wir unsere Hilfestellungen an. Denn mit „Kinderschutz“ vor sexualisierter Gewalt hat eine solch widerwärtige Jagd absolut nichts zu tun, sondern dient lediglich der medialen Selbstdarstellung & Vermarktung, die wir auf das Schärfste verurteilen…



Verfasst am 04 November 2024 von Dieter Gieseking     5 Kommentare

Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutscher Bundestag: Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alle sind sich einig und wollen noch mehr: „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine ganze Reihe von Sachverständigen zur Anhörung eingeladen. Alle waren sich über den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einig und forderten noch mehr Kinderschutz. Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Nach Abschluss der weiteren Beratungen im Ausschuss wird der finale Gesetzentwurf in 2./3. Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine große Mehrheit bei der Abstimmung ist gesichert. Kritische Stimmen dagegen gibt es nicht. Auch im Bundesrat sind die Mehrheiten vorhanden. Offen ist lediglich die Frage, wann das Gesetz in Kraft treten wird….



Verfasst am 14 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

K13online hat die externe Petition zu FSK 16/18 mitgezeichnet: Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde einschließt

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hat ein externer Petent zur Reformierung des § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) aufgerufen: Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können. K13online hat diese Petition mitgezeichnet und ruft zur Mitzeichnung auf. Der Petent beschränkt sich bei seinen Forderungen der Begleitperson allerdings auf die Eltern. Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde bei Kinobesuchen einschließt. Dazu bedarf es auch einer Erweiterung der Begleit- und Bezugspersonen bei FSK 12. Bei einer entsprechenden Erweiterung im § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) wird es auch Pädophilen/Pädosexuellen möglich sein, gemeinsam mit ihren Boyfriends/Girlfriends in Kino-Spielfilme zu gehen. Der Gesetzgeber verhindert eine solche Freizeitgestaltung bei Kinobesuchen, aber wird beim Heimkino die FSK ohnehin nicht prüfen können. Ein gemeinsames Kino-Erlebnis wird den Jungen & Mädchen durch den § 11 JuSchG vorenthalten. Das JuSchG muss deshalb der alltäglichen Lebensrealität angepasst und reformiert werden. Im Petitionsforum besteht die Möglichkeit von Diskussionen. Auch bei K13online können Sie Kommentare posten. Leider endet die Mitzeichnungsfrist bereits mit Ablauf des 16. Oktober. Im Anschluss gelangt die Eingabe in den Petitionsausschuss, wird dort beraten und über die Beschlussempfehlung im Bundestag abgestimmt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir über das Ergebnis dieses Petitionsverfahrens berichten…



Verfasst am 11 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“ 

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die Stelle der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus soll dauerhaft gesetzlich verankert werden. Nahezu alles gibt es bereits seit vielen Jahren. Neu ist lediglich die Berichtspflicht an den Bundestag und die Einrichtung eines Forschungszentrums, wobei die Ergebnisse abgewartet werden müssen. Wenn die deutsche Pädophilenszene glauben sollte, dass es nicht noch schlimmer kommen kann, wie es ohnehin schon ist, dann sollte man sich die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt anhören. Er spricht von pädokriminellen Netzwerken bei den früheren GRÜNEN und perversen Ideen des damals renommierten Prof. Dr. Helmut Kentler. Alles wurde bereits mehrfach aufgearbeitet. Die angebliche Frühsexualisierung von Kindern wurde widerlegt. Die AfD-Rede von Reichardt enthält rechtsextremistische Propaganda-Lügen, die bereits von der faschistischen AfD-Wählerschaft & von radikalen „Kinderschützern/Innen“ verinnerlicht wurde. Die Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilte dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt zwar einen Ordnungsruf, der in der Regel mit einem Ordnungsgeld verbunden ist. „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg“ sei eine Verächtlichmachung eines Verfassungsorganes. K13online begrüßt zwar den Ordnungsruf gegen den AfD-Reichardt, aber hält diesen für völlig unzureichend. Die anderen Redner/Innen der Fraktionen von CDU/CDU, SPD, FDP, Gruppe LINKE und insbesondere der GRÜNEN hätten diese neonazistische Rede viel deutlicher verurteilen müssen. Darüber hinaus wurde dieser rechtsextreme AfD-Skandal im Bundestag von den Mainstream-Medien vollkommen ignoriert. Das Feindbild „Pedo“ kann sich auch deshalb weiterhin verbreiten und gesellschaftlich etablieren. Im Nazi-Deutschland gab es bei den Homosexuellen den Rosa-Winkel. Im heutigen Anti-Pädophilien-Zeitgeist wurde daraus der Pedo-Winkel…



Verfasst am 29 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….



Verfasst am 11 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.