Verfasst am 13 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Wir erleben die Legalisierung von Pädophilie: Staatsanwaltschaft Osnabrück soll homophoben Kita-Flyer der AfD prüfen

Wir erleben die Legalisierung von Pädophilie: Staatsanwaltschaft Osnabrück soll homophoben Kita-Flyer der AfD prüfen

Die AfD verteilt ein Flugblatt, in der das „Regenbogen-Regime“ beschuldigt wird, Kinder sexuell zu missbrauchen; Die Stadt Osnabrück schaltet daher die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung ein

Die AfD hatte in einem Osnabrücker Stadtteil ein Faltblatt verteilen lassen, in dem es unter anderem wörtlich heißt: „Wir erleben die Legalisierung von Pädophilie.“ An anderer Stelle steht: „Frühsexualisierung ist Staatsdoktrin“.Laut offizieller Standards von Bund und WHO sollen schon Kleinkinder masturbieren lernen und selbst Babys werden als sexuelle Wesen bezeichnet.“ Schuld sei dabei das „Regenbogen-Regime“, also homo­sexuelle und trans Personen. Kinder würden von ihnen „zu Sexspielen animiert“ und Kitas würden „fremde Männer“ im „intensiven Körperkontakt“ mit Kindern rangeln lassen. Zudem werde in den den Einrichtungen „Trans-Propaganda für die Kleinsten“ gemacht. Die Rechtspopulisten bis Neofaschisten schrecken wirklich vor nichts mehr zurück. Die politische Antwort kann nur lauten: STOPPT die AfD. K13online wiederholt das Motto: Mein Herz schlägt gegen RECHTS. Pädophile werden schon seit vielen Jahren verfolgt. Jetzt trifft es auch die Homosexuellen…



Verfasst am 09 Juli 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW): Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim hat beim Amtsgericht Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt

Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW): Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim hat beim Amtsgericht Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt

Hetze  gegen Homosexuelle & Pädophile: In einem weiteren Ermittlungsverfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem anderen Beschuldigten ebenfalls Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten vor

Nach langen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Pforzheim im 1. Fall beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW) beantragt. Die Volksverhetzung gegen Homosexuelle & Pädophile soll mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80Euro = 9.600Euro bestraft werden(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe). Das hiesige Amtsgericht wird über diesen Antrag entscheiden und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch einen solchen Strafbefehl erlassen. Der BKZW-Beschuldigte kann gegen einen solchen Strafbefehl ein Rechtsmittel einlegen. In einem solchen Fall kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der Beschuldigte ist dann wegen dieser Deliktsart vorbestraft. In einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass es zumindest in einem Fall zu einer öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen muss. Es bedarf einer öffentlichen Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme, damit auch die Öffentlichkeit den Sachverhalt & die Straftatbestände prüfen kann. Die Pforzheimer Bürger:innen haben einen Anspruch darauf zu erfahren, was hier in der Goldstadt an Volksverhetzung betrieben wird. Pforzheim ist bunt und vielfältig. Solche Hassprediger haben hier nichts verloren. Noch immer treffen sich diese Hetzer an der Zerrenerstraße zu ihrem „Gottesdienst“. Es ist unerträglich, die Räumlichkeiten der BKZW beim täglich Rundgang durch die Stadt sehen zu müssen. Wir fordern deshalb den Vermieter auf, diese Räume zu kündigen. In Pforzheim darf kein Platz für Homo- und Pädohasser sein….



Verfasst am 04 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Von sexuellem Missbrauch keine Spur: 33-jährige Erzieherin wegen regelmäßigen Sex mit Jungen(13/14) verurteilt

Eifersüchtiger Junge benutzt Sexualstrafrecht: Bonner Richter verweigert gegen Staatsanwalt und Verteidiger eine Bewährungsstrafe

Sexuelle Liebesbeziehungen zwischen Frauen & Jungen gelangen nur äußerst selten an die mediale Öffentlichkeit und landen vor einem Strafgericht, weil sich beide Partner darüber im Klaren sind, dass der Gesetzgeber solche Beziehungen für verboten erklärt hat. Kommt es jedoch zur Eifersucht des Jungen, dann kann er das Sexualstrafrecht benutzen. Das sogenannte Machtverhältnis liegt in solchen Fällen nicht bei der Frau/dem Mann(egal ob heterosexuell, homosexuell oder pädosexuell), sondern beim Jungen(Mädchen). Auch der Erpressung ist Tor & Tür geöffnet. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze dürfen die Gerichte bei einvernehmlicher Sexualität nicht freisprechen. Wenn aber sogar die Staatsanwaltschaft & Verteidigung sich darüber einig sind, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist, dann kann sich das Gericht anschließen. Bewährungen sind nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich. In dem vorliegenden Fall hat ein Bonner Richter dieses minimale Strafmaß jedoch nicht angewandt, sondern sein Urteil lautet auf zwei Jahre und sechs Monate Knast. Damit trägt allein dieser Richter die Schuld an der Strafhöhe. Der Richter argumentiert in seiner Begründung mit einer generalpräventiven Strafe. DAS ist nun wirklich ein rechtsfehlerhaftes Urteil und zudem eine bodenlose Frechheit. In einer Berufung/Revision kann und darf ein solches Fehlurteil keinen Bestand haben. Auch diese sexuelle Beziehung macht deutlich, dass das Lügengebäude „einvernehmlicher Sex = Kindesmissbrauch“ schon lange Zeit zusammengebrochen ist wie ein Kartenhaus. Der Gesetzgeber ignoriert die tägliche Realität und verursacht damit unsägliches Leid bei allen Betroffenen. Wir zitieren George Orwell: „In Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt“. Das TABU sexueller Beziehungen zwischen Frau-Junge, Frau-Mädchen, Mann-Junge, Mann-Mädchen muss gebrochen werden…



Verfasst am 27 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“ bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU „Täter“ ohne „Opfer“ muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  



Verfasst am 19 Mai 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Wenn dein Pferd tot ist – steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

Wenn dein Pferd tot ist - steig ab: CDU Hessen bringt Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen in den Bundesrat ein

# Nie wieder CDU: Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hat im Kampf gegen Kinderpornos bei der AMPEL-Bundesregierung keine Chance gegenüber dem „Quick-Freeze-Verfahren“

Das Bundesland Hessen hat auf der letzten Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Damit soll der Kampf gegen Kinderpornos im Internet verstärkt werden. In Hessen regiert die CDU in einer GroKo mit der SPD. Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) war bei der letzten Landtagswahl gescheitert. In der Tat ist Hessen Spitzenreiter bei Kinderporno-Razzien. Seit über einem Jahr finden monatliche Polizeiaktionen mit Hausdurchsuchungen statt. Der Innenminister(CDU) des Bundeslandes Baden-Württemberg hat sich dem hessischen Gesetzentwurf angeschlossen. Im Bundestag gibt es jedoch keine politischen Mehrheiten für eine IP-Adressen-Speicherung. Die AMPEL-Bundesregierung( SPD & GRÜNE & FDP) hat sich bereits mehrfach gegen die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Trotzdem reitet die CDU auf Landes- und Bundesebene weiter auf einem toten Pferd. Das „Quick-Freeze-Verfahren“ stammt vom Bundesjustizminister(FDP) und wird von den Koalitionspartnern SPD & GRÜNE mitgetragen. Auch die Gruppe der LINKEN befürwortet dieses Verfahren. Sogar die AfD ist gegen die Speicherung von IP-Adressen. Damit steht die CDU völlig allein mit ihrem Gesetzentwurf. Deshalb: # Nie wieder CDU(CSU). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in die Ausschüsse verwiesen. Nach abschließenden Beratungen soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Dies würde bedeuten, dass sich der Bundestag zum X Mal damit beschäftigen muss, obwohl schon jetzt feststeht, dass der Gesetzentwurf scheitern wird. Die politische Verantwortung dieser unendliche Geschichte um die IP-Adressen liegt bei den Bundesländern im Bundesrat, die dem Gesetzentwurf zustimmen sollten. K13online ruft deshalb alle Landesregierungen mit SPD + GRÜNE + FDP + LINKE Beteiligungen auf, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Damit bleibt dem Bundestag eine weitere Debatte erspart…



Verfasst am 30 April 2024 von Dieter Gieseking     24 Kommentare

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Liebe Besucher/innen!

Hier entsteht die neue Internetpräsenz(Weblog) von K13online.

In diesem Ersten Blogeintrag finden Sie auch die Hintergründe und aktuelle Verfahren gegen unseren Ex-Webhoster GoDaddy. In den Kommentaren können Sie ihre Meinungen äußern, die jedoch vor der Freischaltung von uns geprüft werden. Am 15. Mai 2024 wurden die altbekannten Webseiten in einem neuen Online-Archiv(4/2003 – 8/2019) ins Internet gestellt. Den Besuchern/Innen des neuen K13online-Weblogs möchten wir deshalb sehr empfehlen, dieses Online-Archiv zu besuchen. Dort können Sie zum gesamten Themenkomplex recherchieren und sich allumfassend informieren….

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.