Verfasst am 02 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Sie konnte das nicht so deutlich sagen: „Sie verwendete für das Geschlechtsteil einen Begriff, den ich sonst immer verwendet habe, wenn es darum ging sich zu waschen“, erinnerte sich die Mutter

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird gegen einen 47-jährigen Mann verhandelt, der im gemeinsamen Spanienurlaub mit der vierjährigen Tochter eines befreundeten Ehepaares gekuschelt hat. Dabei soll die Hand auch in das Höschen und an die Vagina des kleinen Mädchens gewandert sein. Wenn Mütter ihre kleinen Töchter waschen und dabei auch den Intimbereich berühren, dann wird dies grundsätzlich nicht als eine strafbare Handlung gewertet. Kuschelt & streichelt jedoch ein guter Freund der Familie das Kind, dann spricht der Gesetzgeber und in der Folge die Justiz von sexuellen Kindesmissbrauch: bnn-Zitate: Als sie von dem Trip zurückkamen, hätten sie den Angeklagten spielend mit ihrer Tochter aufgefunden. „Alles war wie immer. Es sah nicht so aus, als dass etwas passiert wäre“, sagte die Mutter. Der Angeklagte nutzte die Anhörungen der Eltern, um im Verfahren erstmals öffentlich zu sprechen. Mit Tränen in den Augen brachte der 47-Jährige eine Bitte um Entschuldigung vor. „Mir tut es sehr leid, was passiert ist, und würde es gerne rückgängig machen“, so der Angeklagte. Die beiden Elternteile reagierten darauf zurückhaltend und mit einem kurzen Nicken. K13online stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig war, den Freund der Familie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und damit einen solchen Prozess ins Rollen zu bringen. Wäre es nicht für alle Beteiligte besser gewesen, diese Sache auf privater Ebene zu klären. Durch die Strafanzeige fand bei dem Mann auch eine Hausdurchsuchung statt und er befindet sich in der JVA Stuttgart in U-Haft. Beschlagnahmt wurden Kinderpornos und eine Schusswaffe ohne Waffenschein. Allein diese zwei Deliktsarten werden mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen. Beim Streicheln der kleinen Vagina sollte die Vorsitzende Richterin Diana Schick aber Milde walten lassen. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn diese Richterin Schick spricht schon von Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Alexander Gölz. Die Verhandlung wird am 7. August fortgesetzt. K13online beabsichtigt, zumindest an einem Verhandlungtag zur journalistischen Berichterstattung teilzunehmen….(Update 10. August: Sieben Zitate aus dem bnn-Artikel entfernt)



Verfasst am 01 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden: Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern

In den USA werden alle Internet-Provider gesetzlich dazu gezwungen, alle weltweiten Angebote nach Kinderpornos zu durchsuchen und an das NCMEC zu melden. Das NCMEC selbst führt anlasslose Durchsuchungen nach Kinderpornos in allen sozialen Medien auf der Welt durch. In ganz Europa und damit auch in Deutschland sind solche Eingriffe in EU-Recht & Grundgesetz verboten. Das NCMEC leitet die Verdachtsfälle nach US-Recht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) weiter. Das BKA verteilt die Fälle an die 16 LKAs und diese leiten die Ermittlungsverfahren an die lokalen Staatsanwaltschaften weiter. Der Verursacher der in Deutschland massenweise durchgeführten Kinderporno-Razzien ist also das National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC) in den USA. Die aktuellen Hausdurchsuchungen fanden in Sachen/Chemnitz statt. Ende Juli gab es Razzien in Hessen & Bayern. Der rapide Anstieg in der jährlichen Kriminalstatistik(PKS) liegt in den USA. Die Meldungen von NCMEC beziehen sich überwiegend auf das öffentliche Internet. In den sozialen Medien wird es lediglich strafrechtlich relevante Posingdarstellungen mit und von den Kindern selbst geben. Solche Bilder & Videos dienen den Ermittlungsbehörden als Einfallstor für Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen. Sogenannte Zufallsfunde bei den Betroffenen besorgen dann den Rest. Für die Mainstream-Medien sind solche Razzien keine großen Schlagzeilen mehr wert. Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden. Auch die einzelnen Gerichtsverhandlungen finden nur noch wenig Beachtung in der Presse. Das Schicksal der Betroffenen ist dem Mainstream völlig gleichgültig geworden. Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern..



Verfasst am 27 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Die Spitze des Eisbergs: Amtsgericht Montabaur stellt Strafverfahren gegen eine Lehrerin wegen Kinderpornos(§ 184b StGB neu) ein

Positive Auswirkungen des reformierten § 184b StGB(Kinderpornos): Seit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2024 sind wieder Verfahrenseinstellungen möglich

Der Kinderpornofall um eine Lehrerin aus dem Westerwald ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Seit dem Inkrafttreten des neuen § 184b StGB können alle Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wieder eingestellt werden. Auch rückwirkend, wenn der „Tatzeitraum“ vor dem 28. Juni 2024 lag und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Angeklagte/die Angeklagte pädophil ist oder nicht. Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten hat das Amtsgericht Montabaur das Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD) die politische Schuld daran trägt, dass überhaupt Anklage erhoben werden musste. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 29. Juni 2024 gab es massenweise Verurteilungen, die aufgrund des alten § 184b StGB verfassungswidrig sind. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch eine ganze Reihe von Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den früheren 184b als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG hat darüber noch nicht entschieden. Erklärt das BVerfG den damaligen 184b nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig, müssen alle Urteile aufgehoben werden. K13online hatte über alle Normenkontrollvorlagen ausführlich in News berichtet. Demnächst werden wir beim BVerfG und allen Amtsgerichten über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen…



Verfasst am 26 Juli 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Geringe Geldstrafe: Pforzheimer Amtsgericht hat Strafbefehl gegen einen Prediger der Baptistenkirche zuverlässiges Wort wegen Volksverhetzung erlassen

Mainstream-Medien ignorieren Volksverhetzung auch gegen Pädophile/Pädosexuelle: Weitere Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten noch nicht abgeschlossen

Das Amtsgericht in Pforzheim hat einen Strafbefehl mit einer ziemlich geringen Geldstrafe gegen einen Hass-Prediger lassen. Mit 120 Tagessätzen(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe) a 80Euro = 9.600 Euro ist der Verurteilte zwar wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber wenn dieser Betrag bezahlt wird, dann wäre diese Straftat damit abgeschlossen. Nur dann, wenn dieser Hetzer gegen Homosexuelle & Pädophile/Pädosexuelle Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor einem Pforzheimer Amtsgericht. Zu einer solchen Gerichtverhandlung mit Beweisaufnahme sollte es schon im Interesse der Öffentlichkeit kommen. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Strafbefehls bzw. Urteils fordert K13online ein komplettes Verbot dieser Baptistensekte, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Solche Prediger mit ihren Anhängern dürfen in Pforzheim keinen Platz haben. Es ist nicht nur unerträglich, sondern widerspricht jeder sexuellen Vielfalt, wenn diese Sekte an der Zerrenner Straße weiterhin ihren „Gottesdienst“ abhalten darf. Lediglich eine strafrechtliche Verurteilung wird diese Sekte nicht von sogenannten „Seelengewinnen“ abhalten. Nur ein Verbot kann diesen Spuk beenden. Ebenso die Kündigung der Räume. Der Vermieter, die Stadt Pforzheim und die Zivilgesellschaft in der Goldstadt sind aufgerufen, solche homo- und pädofeindlichen Aktivitäten zu unterbinden. Diese Baptistenkirche missbraucht die Weltoffenheit & Tolerenz der Vielfalt für ihre menschenverachtende Hetze, die nicht geduldet werden darf. K13online muss auch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kritisieren, denn der Hass dieser Sekte richtet sich nicht nur gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädophile & Pädosexuelle…



Verfasst am 18 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Kinderfotograf Achim Lippoth: Bundesgerichtshof(BGH) hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft fünf Freisprüche nach § 176 ff StGB aufgehoben

Gesamtes Verfahren muss vor einem anderen Landgericht in Köln neu aufgerollt werden: Alle Kindermodels & Zeugen müssen erneut vor Gericht aussagen

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichtes vom 28. September 2022 Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Damals wurde der international bekannte und renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth in vier Fällen gemäß § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die erfolgreiche Revison der Staatsanwaltschaft führt jetzt dazu, dass das gesamte Verfahren mit einer komplett neuen Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht durchgeführt werden muss. Alle Kindermodels, die mit Lippoth zu Fotoaufnahmen auf den Malediven & Philippien etc. waren, müssen vor Gericht erneut aussagen. Ein weitere Mammutprozess kündigt sich damit an. Schon 2022 wurde die berufliche und private Existenz von Lippoth zerstört, die zu einer Strafmilderung geführt hatte. Ein neuer Medienrummel ist zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft will fünf weitere Fälle verurteilen lassen. Damit würde sich das Strafmaß massiv erhöhen. In der 1. Instanz war das Landgericht der Rechtsauffassung gewesen, dass sich diese fünf Fälle nicht beweisen lassen. Es sprach Lippoth in insgesamt 12 Fällen frei. In lediglich vier Fällen soll es zwischen Lippoth & den Jungenmodels zu sexuellen Erlebnissen gekommen sein. Auch diese Jungs, die heute alle Erwachsene sind, werden an einem noch nicht bekannten Termin vor Gericht als Zeugen geladen werden. Im Jahre 2022 waren 28 Verhandlungstag angesetzt worden. Nach der damaligen Urteilsverkündung wurde Lippoth nach 15 Monaten U-Haft freigelassen und dürfte sich auch weiterhin in Freiheit befinden. Leider ist es K13online bisher nicht gelungen, mit dem Kinderfotografen in Kontakt zu treten. Einige seiner früheren und völlig legalen Bildbände(Kinder vor der Kamera – POJKART – ISBN 3-924616-24-8) liegen uns jedoch vor. Die Fotoaufnahmen sind Zeugnis seines künstlerischen Schaffens schöner Knaben… 



Verfasst am 16 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene: COMPACT hetzt auch gegen Homosexuelle & Pädosexuelle

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Der politische und juristische Kampf gegen RECHTS muss höchste Priorität haben. Solchen Brandstiftern muss mit allen rechtstaatlichen Mittel begegnet werden. Damit alleine ist das menschenverachtende Problem jedoch nicht gelöst. Compact wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbotsverfügung von Faeser vorgehen. Die Gerichte werden darüber entscheiden müssen. Das Verbot eines solchen Mediums mit allen sozialen Netzwerken hat es bisher noch nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird vermutlich eine Entscheidung treffen müssen. Das Rechtsportal LTO schreibt dazu: „Der GFF-Jurist weist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aus dem Jahr 2010 hin. Der Gerichtshof hielt das Komplettverbot mehrerer türkischer Tageszeitungen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungs- und Pressefreiheit). Nach Einschätzung von Werdermann greifen diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall ein. Das Verbot von Compact könnte also ein juristisches Nachspiel nicht nur in Leipzig und Karlsruhe, sondern auch in Straßburg haben – mit ungewissem Ausgang..



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.