Verfasst am 21 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Niederländische Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuardor: Korruptes Berufungsgericht bestätigt Unrechtsurteil

Niederländische Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuardor: Korruptes Berufungsgericht bestätigt Unrechtsurteil

Virtuelle Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung am 26. September 2024: Ecuador und die Spirale der Gewalt in Lateinamerika

Die amerikanische Verbrecher-Organisation „Operation Underground Railroad(O.U.R.)“ mit seinem Anführer Tim Ballard & die niederländischen Pädophilenjäger „Free a Girl“ hatten im lateinamerikanischen Ecuador zugeschlagen. Die niederländischen Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & sein Lebenspartner Lesley wurden von einem korrupten Gericht zu zehn Jahren Knast verurteilt. Im Gefängnis von Guayaquil sind Beide massiver Gewalt ausgesetzt. Das ebenfalls korrupte Berufungsgericht hat nun am 11. September 2024 das Unrechtsurteil bestätigt. NewgonWiki berichtet fortlaufend über aktuelle Ereignisse aus Ecuador. Demnach wurden Lesley & Marthijn in eine LGBTQ-freundliche Abteilung verlegt. Bei der Friedrich Naumann Stiftung findet am 26. September 2024 um 19 Uhr eine virtuelle Veranstaltung zum Thema „Ecuador und die Spirale der Gewalt in Lateinamerika“ stattMarthijn & Lesley wurden zuvor im Gefängnis vom Militär brutal zusammengeschlagen und mit dem Tode bedroht. K13online möchte bei der virtuellen Veranstaltung die staatliche Gewalt im Gefängnis von Ecuador ansprechen und diskutieren. Die beiden Aktivisten sind niederländische Staatsbürger. Besteht die juristische und politische Möglichkeit, dass Marthijn & Lesley in die Niederlande überstellt bzw. abgeschoben werden? In Ecuardor existiert kein Rechtstaat mehr und es herrschen politische Unruhen, die bereits zu Todesopfern geführt haben. Die internationale Gemeinschaft, die niederländische Botschaft & Konsulat und die Nichtregierungsorganisation „Freedom House“ sind aufgerufen, die beiden Gefangenen in ihr Heimatland zurückzuführen. Die deutsche und internationale Pädophilen-Community steht der staatlichen Gewalt & dem juristischen Unrecht in Ecuador machtlos gegenüber. Die weltweite Pädophilenszene ist zur Solidarität aufgerufen… 



Verfasst am 19 September 2024 von Dieter Gieseking    

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der „sexuellen Handlung“ nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand „mit dem Eindringen in den Körper“ bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der „Tat“ und „Schuld“ angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…



Verfasst am 15 September 2024 von Dieter Gieseking    

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

12-jähriger Junge war LIVE dabei: Traumatisches Erlebnis bei der Durchsuchung & Festnahme eines Betroffenen

In der Folge einer Kinderporno-Razzia im April 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und die Polizei Hannover erneut Hausdurchsuchungen & Festnahmen bei sieben Betroffenen durchführen lassen. Das Pedo-Schneeballsystem rollt weiter. WARNUNG: Das gesamte soziale Umfeld der sieben Betroffenen muss mit polizeilichen Ermittlungen & Hausdurchsuchungen & Festnahmen etc. rechnen. Presseportal Zitate: „Schon jetzt ist absehbar, dass mit der Aufdeckung der ebenso umfassenden wie langjährigen Netzwerk- und Bandenstrukturen, sowie der Abschaltung der von der Szene selbst als „Deutsches Pädophilen Forum“ bezeichneten Anbahnungsplattform ein schwerer Schlag gegen die Pädokriminalität gelungen ist.“  Abgesehen davon, dass es keine „Pädokriminalität gibt, weil es auch keine Homo- oder Heterokriminalität gibt, war K13online die Bezeichnung eines „Deutschen Pädophilen Forums“ nicht bekannt. Alle öffentlichen Foren von Pädophilen/Pädosexuellen sind weiterhin verfügbar. Laut Presseportal war bei einer Hausdurchsuchung & Festnahme eines Betroffenen ein 12-jähriger Junge in der Wohnung anwesend. Ohne einen konkreten Nachweis wird dem Betroffenen ein sexueller Missbrauch des Jungen unterstellt. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob der Junge bei der Polizei eine solche Aussage gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Junge bei dem Betroffenen ganz einfach zu Besuch war, wird nicht in Betracht gezogen. Schon jetzt dürfte jedoch feststehen, dass die Durchsuchung & Festnahme dieses Betroffenen zu einem traumatischen Erlebnis des Jungen geführt hat. Erneut wird deutlich, dass bei solchen polizeilichen Maßnahmen keine Rücksicht auf anwesende Kinder genommen wird. Der psychische Schaden an dem Jungen ist entstanden. Zumindest hätten die Polizeibeamten warten können und müssen, bis der Junge die Wohnung wieder verlassen hätte. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Gefahr im Verzug vorlag, gab es laut Pressemitteilung nicht. Der Durchsuchungsbeschluss wurde ohne vorherige Prüfung auf Anwesenheit von Kindern durchgeführt. Eine solche Gleichgültigkeit offenbart ein polizeiliches Verhalten, welches von K13online auf das Schärfste verurteilt wird. Mehrere Mainstream-Medien berichten übereinstimmt, dass die Eltern des Jungen über den Besuch bei dem Betroffenen informiert waren. Daraus kann geschlossen werden, dass durch die Festnahme des Betroffenen eine freundschaftliche Beziehung zerstört wurde. Denn kein Junge begibt sich freiwillig zu Besuch bei einem Pädophilen/Pädosexuellen, wenn er dort sexuelle Gewalttaten erwarten muss…



Verfasst am 14 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Revision beim Bundesgerichshof(BGH): Urteil von zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) noch nicht rechtskräftig

Das ein Mainstream-Medium mit einem wegen Kinderpornos Verurteilten ein Interview führt kommt nicht jeden Tag vor.  Andreas G., der sich seit 2022 in der JVA Frankfurt a. M. befindet, hat den Reportern von NDR-Panorama ein Interview gegeben. Der Administrator von BOYSTOWN wurde damals zu zehneinhalb Jahren Freiheitstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Andreas G. hat gegen die Höhe des Strafmaßes und die SV Revision beim BGH eingelegt, worüber noch nicht entschieden wurde.  K13online hat über diesen Prozess in fünf Online-News berichtet, die allerdings nur noch als ausgedruckte Printversionen verfügbar sind. Die ARD sendet das Interview mit nachgesprochener Stimme, sodass die Authenzität von Andreas G. nicht erkennbar wird. Die Reportage von Panorama beinhaltet das übliche Konzept einer völlig einseitigen Berichterstattung. Die NDR-Reporter lassen auch ein erwachsenes Missbrauchsopfer in der Kindheit zu Wort kommen. Damit soll der total falsche Eindruck entstehen, dass es bei BOYSTOWN nur um Bilder & Videos gegangen ist, die tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Die Reporter Robert Bongen und Daniel Moßbrucker verzerren damit die Realität auf äußerst unseriöse Art & Weise.  K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!  Zur Unterstützung des fatalen Sendekonzeptes haben sich die Reporter die damalige Staatsanwältin mit ins Boot geholt. Fragwürdig ist auch die Behauptung des NDR-Moderators, dass Andreas G. alle Passwörter sofort und freiwillig herausgegeben haben soll. Es widerspricht jeder Logik, denn dann hätte er nichts verschlüsseln müssen. Der Verdacht besteht, dass diese Behauptung nur deshalb aufgestellt wurde, um Andreas G. als „Verräter“ zu brandmarken. Ganz offensichtlich verfügt Andreas G. über keinerlei Erfahrungswerte im Umgang mit den manipulierten Mainstream-Medien, die Ihn im Kontext des Missbrauchsopfers & der Staatsanwältin für ihre eigennützigen Zwecke schamlos missbraucht haben. Dieses News wurde an die Panorama-Redaktion gesandt. Die Reporter erhalten hiermit die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme… 



Verfasst am 11 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…



Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.