Verfasst am 10 August 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherungsverfahrung(SV)

Vorsitzende Richterin Diana Schick macht sich Gutachten zueigen: Vorstrafe & Einlassungen des 47-jährigen Mannes führen wegen mutmaßlicher Gefährlichkeit zur SV

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den 47-jährigen Mann, der in einem Spanien-Urlaub ein vierjähriges Mädchen für wenige Sekunden im Intimbereich berührt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft an. Zuvor wurden die Verfahren wegen der unerlaubter Munition/Waffe & Kinderpornos eingestellt. Gemäß StPO sind solche Verfahrenseinstellungen dann möglich, wenn bei einer Verurteilung nach § 176 ff StGB die anderen Tatvorwürfe nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Das Landgericht bezog sich bei der Pädophilie des Mannes auf die Stellungnahme der Gutachterin. Die Wahrscheinlichkeit einer lediglich pädophilen Nebenströhmung(Ersatzhandlung) sei gering. Der 47Jährige sei voll schuldfähig und deshalb kommt eine Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in Betracht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung(SV) nach der Strafhaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde mit der weiterhin vorhandenen Gefährlichkeit begündet. Richterin Schick zitiert aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes(BGH) und erkärt, dass eine SV auch dann verhängt werden kann, wenn es bei der sexuellen Handlung zu keiner wirklichen Gewalttat und Schädigung des Kindes gekommen ist. Auch ein lieber Onkel & Spielpartner könne eine Gefährlichkeit begründen. Dabei führt Schick u.a. aus: Es fehle dem Verurteilten an Selbstwertgefühl. Er leide unter einer Impulskontrollstörung und könne Versuchungen nicht widerstehen. Mehrfach brach der Mann in Tränen aus. Insbesondere waren die eigenen Einlassungen bei der Aussage vor Gericht für eine SV maßgebend. Vor Gericht und schon bei der Therapie bei der Forensischen Ambulanz Baden(FAB) hatte er als Grund für die sexuellen Handlungen angegeben, dass dies nur deshalb geschehen sei, weil er keine Frau finden würde. Damit habe der Mann seine Pädophilie nicht erkannt und deshalb seien die Therapien gescheitert…



Verfasst am 08 August 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

K13online Prozessbeobachter: Inaugenscheinnahme der Kinderpornos & Aussage der Gutachterin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Plädoyers am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erwartet: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet im Anschluss das mündliche Urteil in öffentlicher Sitzung

Die Vorsitzende am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim, Diana Schick, eröffnete den 5. Tag der Hauptverhandlung mit der Aussage eines Kripobeamten. Der Angeklagte hab Ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt, dass es Ihm sehr leid tut, dass vierjährige Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. Der 47-jährige Mann(namentlich K13online nun bekannt) sei vorzeitig aus Spanien abgereist. Auf einem Smartphone und Datenträgern seinen Kinderporno gefunden worden. Zur Inaugenscheinnahme wurde die Öffentlichkeit um 10:43 Uhr ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag um 13:30 Uhr mit der Aussage der Gutachterin fortgesetzt, die ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gutachten über den Angeklagten soll klären, ob ein Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Das Ergebnis bzw. die  Empfehlung der Gutachterin an das Landgericht ist K13online bisher nicht bekannt. Es läuft eine Anfrage an den Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Gölz, mit dem K13online in der Verhandlungspause ein interessantes Gespräch geführt hat: Ebenso hat K13online mit dem freien Journalisten der Badischen Neusten Nachrichten ein interessantes Gespräch geführt. Zu Beginn der Verhandlung am Nachmittag hat die Richterin Schick eine deutsche Übersetzung eines spanischen Rechtsmedizieners verlesen. Die Mutter des vierjährigen Mädchens war einige Tage nach dem Vorfall zu einem Arzt gegangen, der keine Schädigungen der Tochter feststellen konnte. Gegenüber der anwesenden Presse gab die Richterin Schick den Hinweis, dass am kommenden Freitagmorgen die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden .Im Anschluss wird das Landgericht die mündliche Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung vortragen. K13online wird am letzten Verhandlungstag wieder LIVE dabei sein….



Verfasst am 07 August 2024 von Dieter Gieseking    

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen: Abgeordnetenbüro der LINKEN wegen Kinderpornos durchsucht

Abgeordneter muss zur Wahl antreten: Die Wahlzettel sind gedruckt, die Unterlagen verschickt. Der Abgeordnete ist Direktkandidat zur Landtagswahl

Mitten in den Wahlkampf zum neuen Thüringer Landtag trifft die Jagd nach Kinderpornos einen Abgeordneten der LINKEN. Die Mainstream-Medien überschlagen sich mit Nachrichten. Kinderpornos sind nicht nur dem Bürger/In vorgehalten, sondern alle Berufe und soziale Schichten sind betroffen. Das Besondere an diesem Betroffenen besteht bei seinem politischen Amt im Landtag von Thüringen. Auch andere Parteien waren in der Vergangenheit schon betroffen. Insbesondere sind die Wahlzettel schon gedruckt und der Abgeordete muss weiterhin zur Wahl antreten. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Stimmen bzw. wie viel Prozent wird der Abgeordnete bei den Landtagwahlen am 1. September 2024 erhalten. Lassen sich die Wähler:Innen der LINKEN wegen dem Kinderporno-Verdacht davon abhalten, den Abgeordneten zu wählen. Wird er ein mögliches Mandat annehmen oder sich nach den Wahlen völlig aus der Politik zurückziehen. Wird er die enorme Belastung überhaupt bewältigen. Schon jetzt trifft das Sprichwort zu: “Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert”. K13online ist jederzeit bereit, ausgestoßene Politiker mit solchen Deliktsarten für politischen Aktivismus im Sexualstrafrecht aufzunehmen. Die LINKEN haben sich offenbar schon vom Parteimitglied verabschiedet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 03 August 2024 von Dieter Gieseking    

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Vor 22 Jahren & vor 12 Jahren soll 60-Jähriger Sex mit einem Mädchen gehabt haben

Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch

Vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim wird über einen 60-jährigen Mann verhandelt, der vor 22 Jahren und vor 12 Jahren Sex mit Mädchen gehabt haben soll. Schon nach so vielen Jahren stellt sich die Frage, was ein heutiger Prozess noch für einen Sinn haben soll. Aus dem Artikel in der Pforzheimer Zeitung geht nicht hervor, wer Strafanzeige erstattet hat. Der Gesetzgeber lässt den Ermittlungsbehörden & Gerichten gemäß § 176  StGB und 182 StGB keine Wahl. Am 2. Verhandlungstag waren vier Zeugen geladen. Dabei war auch die Mutter des früheren Mädchens. Sie habe das Zimmer ihrer Tochter durchsucht und einen Schwangerschaftstest gefunden. Zitate: “Wann das alles passiert sein soll, konnten weder Mutter noch Vater noch genau sagen. Auch nicht, wie lange die Beziehung zwischen den beiden gehalten hat. Doch bei einer Sache war sich vor allem die Mutter sicher: Den Schwangerschaftstest habe sie vor dem 14. Geburtstag ihrer Tochter gefunden. Demnach soll es vor ihrem 14. Lebensjahr zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein.”  Ungeklärt ist bisher die entscheidende Frage: Wie alt war das Mädchen damals?: Als 14-jährige Jugendliche wäre der Sex grundsätzlich legal und als 13-jähriges Kind wäre es schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Der 3. Verhandlungstag findet am 23. August statt. K13online beabsichtigt zur journalistischen Berichterstattung an einem Prozesstag teilzunehmen…



Verfasst am 02 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Guter Freund(47) der Familie kuschelt im Spanienurlaub mit vierjähriger Tochter

Sie konnte das nicht so deutlich sagen: “Sie verwendete für das Geschlechtsteil einen Begriff, den ich sonst immer verwendet habe, wenn es darum ging sich zu waschen“, erinnerte sich die Mutter

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird gegen einen 47-jährigen Mann verhandelt, der im gemeinsamen Spanienurlaub mit der vierjährigen Tochter eines befreundeten Ehepaares gekuschelt hat. Dabei soll die Hand auch in das Höschen und an die Vagina des kleinen Mädchens gewandert sein. Wenn Mütter ihre kleinen Töchter waschen und dabei auch den Intimbereich berühren, dann wird dies grundsätzlich nicht als eine strafbare Handlung gewertet. Kuschelt & streichelt jedoch ein guter Freund der Familie das Kind, dann spricht der Gesetzgeber und in der Folge die Justiz von sexuellen Kindesmissbrauch: bnn-Zitate: Als sie von dem Trip zurückkamen, hätten sie den Angeklagten spielend mit ihrer Tochter aufgefunden. „Alles war wie immer. Es sah nicht so aus, als dass etwas passiert wäre“, sagte die Mutter. Der Angeklagte nutzte die Anhörungen der Eltern, um im Verfahren erstmals öffentlich zu sprechen. Mit Tränen in den Augen brachte der 47-Jährige eine Bitte um Entschuldigung vor. „Mir tut es sehr leid, was passiert ist, und würde es gerne rückgängig machen“, so der Angeklagte. Die beiden Elternteile reagierten darauf zurückhaltend und mit einem kurzen Nicken. K13online stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig war, den Freund der Familie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Und damit einen solchen Prozess ins Rollen zu bringen. Wäre es nicht für alle Beteiligte besser gewesen, diese Sache auf privater Ebene zu klären. Durch die Strafanzeige fand bei dem Mann auch eine Hausdurchsuchung statt und er befindet sich in der JVA Stuttgart in U-Haft. Beschlagnahmt wurden Kinderpornos und eine Schusswaffe ohne Waffenschein. Allein diese zwei Deliktsarten werden mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen. Beim Streicheln der kleinen Vagina sollte die Vorsitzende Richterin Diana Schick aber Milde walten lassen. Davon ist allerdings nicht auszugehen, denn diese Richterin Schick spricht schon von Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Alexander Gölz. Die Verhandlung wird am 7. August fortgesetzt. K13online beabsichtigt, zumindest an einem Verhandlungtag zur journalistischen Berichterstattung teilzunehmen….(Update 10. August: Sieben Zitate aus dem bnn-Artikel entfernt)



Verfasst am 01 August 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Kinderporno-Jagd geht weiter: US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC)

Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden: Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern

In den USA werden alle Internet-Provider gesetzlich dazu gezwungen, alle weltweiten Angebote nach Kinderpornos zu durchsuchen und an das NCMEC zu melden. Das NCMEC selbst führt anlasslose Durchsuchungen nach Kinderpornos in allen sozialen Medien auf der Welt durch. In ganz Europa und damit auch in Deutschland sind solche Eingriffe in EU-Recht & Grundgesetz verboten. Das NCMEC leitet die Verdachtsfälle nach US-Recht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) weiter. Das BKA verteilt die Fälle an die 16 LKAs und diese leiten die Ermittlungsverfahren an die lokalen Staatsanwaltschaften weiter. Der Verursacher der in Deutschland massenweise durchgeführten Kinderporno-Razzien ist also das National Centre for Missing and Exploited Children(NCMEC) in den USA. Die aktuellen Hausdurchsuchungen fanden in Sachen/Chemnitz statt. Ende Juli gab es Razzien in Hessen & Bayern. Der rapide Anstieg in der jährlichen Kriminalstatistik(PKS) liegt in den USA. Die Meldungen von NCMEC beziehen sich überwiegend auf das öffentliche Internet. In den sozialen Medien wird es lediglich strafrechtlich relevante Posingdarstellungen mit und von den Kindern selbst geben. Solche Bilder & Videos dienen den Ermittlungsbehörden als Einfallstor für Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen. Sogenannte Zufallsfunde bei den Betroffenen besorgen dann den Rest. Für die Mainstream-Medien sind solche Razzien keine großen Schlagzeilen mehr wert. Die Jagd nach Kinderpornos ist zum Alltag geworden. Auch die einzelnen Gerichtsverhandlungen finden nur noch wenig Beachtung in der Presse. Das Schicksal der Betroffenen ist dem Mainstream völlig gleichgültig geworden. Die nächsten Kinderporno-Razzien stehen schon in den Startlöchern..



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.